Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, umweltfachliche Bauüberwachung gem. Umweltleitfaden Teil VII EBA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 13TEI06340
Postanschrift: Ammonstraße 8
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, umweltfachliche Bauüberwachung gem. Umweltleitfaden Teil VII EBA
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, umweltfachliche Bauüberwachung gem. Umweltleitfaden Teil VII EBA
Horka
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, umweltfachliche Bauüberwachung gem. Umweltleitfaden Teil VII EBA für den BA 3 (Hauptbauleistungen inkl. Rückbau) und LBP-Maßnahmen (Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen trassennah und trassenfern).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, umweltfachliche Bauüberwachung gem. Umweltleitfaden Teil VII EBA
Postanschrift: Warener Str. 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL, umweltfachliche Bauüberwachung gem. Umweltleitfaden Teil VII EBA für den BA 3 und LBP-Maßnahmen
Postanschrift: Warener Str. 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
(24) Umweltfachliche Begleitung im BA 2.2 zum Abbruch Haus Berg in Klitten
Im Zusammenhang mit dem Streckenausbau ist ein nachträglicher Rückbau auf dem Grundstück Heidestraße Nr. 378 (Gemeinde Boxberg/O.L., zusätzlich erforderliche Kompensationsmaßnahme Gemarkung Klitten, Flur 6, Flurstück 120/9) am Rand der Ortslage Jahmen vorgesehen. Dieses wurde von der Vorhabensträgerin DB Netz AG, Regionalbereich Süd-Ost Großprojekte im Rahmen des Projektes im BA 2.2 erworben. Dazu wurde ein Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss (Az. 52130/52131-521ppw/009-2009#030) am 29.3.2017 erteilt. Das Vorhaben steht in Verbindung mit der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG und dient der Entsiegelung des im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ (Schutzzone III) liegenden Flurstücks.
Die vertraglich gebundene Umweltfachliche BÜW ist seit Projektbeginn im Jahr 2015 für den BA 2.2 gebunden. Die zeitlich später notwendige Kompensationsmaßnahme war zum vg. Vertragsbeginn nicht bekannt. Der Abbruch des Wohnhauses ist eine sehr kleine Maßnahme. Die im BA 2.2 vorhandene UBB-Begleitung ist eingearbeitet und kennt die örtlichen Verhältnisse und die Ansprechpartner. Die Begleitungsmaßnahme wird nach h-Aufwand vergütet und der Aufwand ist, bezogen auf die Maßnahme, sehr gering. Ein neuer AN UBB muss sich in einem 1. Schritt mit dem Projekt, der Örtlichkeit und den Ansprechpartnern vertraut machen, um die Aufgabe beginnen zu können. Dabei wäre ein größerer Anteil von dem kleinen h-Budget bereits verbraucht und für die eigentliche Aufgabe hier: UBB-Begleitung und Besorgung Fällgenehmigung, wäre, verglichen mit dem geringen gesamt h-Budget es nicht möglich, die Aufgabe wirtschaftlich zu bewältigen.