Neubau CEEC Jena II und AWZ; medientechnische Erschließung und Baugrubenherstellung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-012-div-B-O-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau CEEC Jena II und AWZ; medientechnische Erschließung und Baugrubenherstellung
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von 2 Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines „Campus Chemie“
— Neubau für Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Neubau für ein Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die medientechnische Erschließung und Baugrubenherstellung.
Center for Energy and Environmental Chemistry Jena (CEEC Jena II) u. Anwendungszentrum (AWZ) CEEC
Lessingstraße 10-12
07743 Jena
Dazu sind folgende Hauptbauleistungen auszuführen:
Baustelleneinrichtung
— ca. 500 m Bauzaun,
— ca. 1 000 m2 Baustelleneinrichtungsflächen aus Schotter,
— ca. 500 m2 Baustraße.
Medientechnische Erschließung
— 350 m Mischwasserkanal DN 200-300,
— 24 m Stauraumkanal DN 1600 SB,
— 2 St Vertikal-Abflussregler,
— 4 St Hausanschlussleitungen DN 150-200 PP,
— 20 St Kontrollschächte DN 1000 bis 2500.
Provisorische Straßenwiederherstellung
— 45 m Verlegung Trinkwasserleitung DN 63,
— 80 m Tiefbauleistungen für Elt-Leitung,
— 90 m Tiefbauleistungen für FM-Leitung,
— 85 m Tiefbauleistungen für Leitungsverlegung Gasleitung,
— 105 m Tiefbauleistungen für Fernwärmeleitung 200/315 KMR.
Erdarbeiten:
— ca. 6 000 m3 Erdaushub lösen, laden, abfahren, entsorgen inkl. Böschungen und Aushub innerhalb von Baugrubenumschließungen.
Baugrubenumschließung
— ca. 500 m2 oberhalb Baugrubensohle Berliner Verbau mit und ohne Rückverankerungen,
— ca. 50 m2 oberhalb Baugrubensohle überschnittene Bohrpfahlwand mit Kopfbalken.
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Der Forschungsneubau CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medientechnische Erschließung und Baugrubenherstellung
Postanschrift: Naßäckerstraße 19
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland
Anteilig:
Kontrollprüfungen, Beweissicherung, Erschütterungsmessung, Baugrunduntersuchung/ Bodengutachten, Vermessung, Baustellenabsicherung, Gerüstbau, Spezialtiefbau, Kampfmittelsondierung, Kanalservice, Kabelbau, Schutzplankenarbeiten, Fugenarbeiten, Betonarbeiten, Zimmererarbeiten, Einfriedungen/ Zäune
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,
Um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVDZ7L
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).