Rahmenvertrag zur Erstellung eines Sachsen-Monitors sowie weiterer demoskopischer Umfragen Referenznummer der Bekanntmachung: SK.13.1-0453/11/10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sk.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Erstellung eines Sachsen-Monitors sowie weiterer demoskopischer Umfragen
Um Entwicklungen der politischen Einstellungen in der Bevölkerung, den Stand der Demokratie und besondere Gefährdungsmomente der Demokratie erkennen zu können, hat die Sächsische Staatsregierung im Jahr 2016 sowie in den Folgejahren 2017 und 2018 einen „Sachsen-Monitor" beauftragt. Dem „Sachsen-Monitor" lag jeweils eine aktuelle repräsentative Bevölkerungsumfrage in Sachsen zugrunde, die aus einem Trendteil mit kontinuierlich erhobenen Fragestellungen sowie einem Spezialteil mit aktuellen Themen bestand. Um die langfristigen Trends weiter zu verfolgen und die Einstellung zu aktuellen Themen erkennen zu können, soll der Sachsen-Monitor weitergeführt werden und situationsbedingt um weitere — vom Sachsen-Monitor unabhängige — Um-fragen ergänzt werden.
Mit der Erstellung des „Sachsen-Monitor" und der Durchführung der vorgeschalteten Bevölkerungsumfrage, sowie optional mit weiteren demoskopischen Umfragen zu aktuellen Themen, soll ein auf dem Gebiet der Demoskopie sowie Politik- und Sozialforschung erfahrenes, zuverlässiges Unternehmen bzw. Institut beauftragt werden.
Freistaat Sachsen
Mit der Erstellung des „Sachsen-Monitor" und der Durchführung der vorgeschalteten Bevölkerungsumfrage, sowie optional mit weiteren demoskopischen Umfragen zu aktuellen Themen, soll ein auf dem Gebiet der Demoskopie sowie Politik- und Sozialforschung erfahrenes, zuverlässiges Unternehmen bzw. Institut beauftragt werden.
Dazu soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die konkreten Beauftragungen er-folgen durch Abrufe aus diesem Rahmenvertrag. Der Rahmenvertrag beginnt mit Unterzeichnung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Bewährt sich in dieser Zeit die Zusammenarbeit, kann er bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden.
Einmalig um 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363