Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Projektgebiet Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Lindenaustr. 9
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburgerland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Projektgebiet Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost
Der Landkreis Altenburger Land plant zur Versorgung der Bürger, Schulen und Gewerbetreibenden im Projektgebiet Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost mit einem Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Förderverfahrens eine Zuwendungsvereinbarung zu schließen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind der Bau und Betrieb eines flächendeckenden hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes (Versorgung mit Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s je Anschluss). Hierzu hat der Landkreis Altenburger Land gemäß Ziffer 6.5b der 1. Novelle der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ein Technologie-Upgrade zur Umstellung auf Gigabit-Netze gestellt. Es handelt sich um ein von Bund und Land gefördertes Breitbandprojekt im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Diese Bekanntmachung betrifft das Vergabeverfahren im Projektgebiet Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost.
Haselbach, Treben, Fockendorf, Gerstenberg, Windischleuba, Altenburg, Nobitz, Langenleuba-Niederhain, Jückelberg, Frohnsdorf, Göpfersdorf, Ziegelheim, Gößnitz und Ponitz
— ca. 893 km Glasfaser;
— 161 km Leerrohre und
— 129 km Tiefbau.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Netzausbau
- Kriterium: Endkundenpreise (Produktpreise und Bereitstellungkosten)
- Kriterium: Technisches Konzept mit Struktur und Technologie des zu errichtenden NGA-Netzes
- Kriterium: Nachhaltigkeit der technischen Lösung im Sinne zukünftiger Breitbandentwicklung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Projektgebiet Kooperationsgemeinschaft Altenburg Ost
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Weimarplatz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen odersonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelleausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“