REGIOMED-Kliniken GmbH – Apothekenversorgung – Vollkommissionierautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001160
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neustadter Straße 61
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
REGIOMED-Kliniken GmbH – Apothekenversorgung – Vollkommissionierautomat
Vollkommissionierautomat.
Klinikum Coburg GmbH
Ketschendorfer Str. 33
96450 Coburg
Für die Zentralapotheke der Regiomed-Kliniken am Standort Klinikum Coburg wird ein vollautomatischer Kommissionierautomat eingerichtet, der die Arzneimittel (Schachtelversorgung) vollautomatisch einlagert und kommissioniert. Die Zentralapotheke versorgt ab 2021 5 Regiomedeigene Standorte und beliefert weitere externe Träger mit Arzneimitteln. Aktuell existiert ein Halbautomat, der durch den Vollkommissionierautomat abgelöst werden soll.
Es bestehen 2 alternative Aufstellungsräume (Ebene 05 oder Ebene 04), die als eigenständige Alternativen im Zusammenspiel von Raum, Vollautomat, Prozessablauf in der Zentralapotheke und Gesamtkosten (Umbaukosten und Installation) bewertet werden.
Das Verfahren wird als „wettbewerblicher Dialog“ ausgeführt, da in der Abstimmung mit dem Anbieter die beste räumliche, technische (Vollautomat) und prozessuale Lösung unter Beachtung der Investitions- und Betriebskosten entwickelt werden soll.
Welche Lösung das sein wird, ergibt sich erst nach dem Dialog mit den Bietern.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Regiomed-Kliniken GmbH
Zentralverwaltung/Geschäftsführung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber fordert eine unbeschränkte Anzahl von Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Wirtschaftsteilnehmer die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung (vgl. § 18 Abs. 2 VgV). Der Auftrag wird nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und der nachfolgenden Verhandlungs- und Angebotsphase an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Der Teilnahmeantrag muss die geforderten Erklärungen und Nachweise, sowie Anlagen beinhalten, soweit diese für die Eignungsprüfung des Bieters erforderlich sind. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für diese Erklärungen, Nachweise und Anlagen das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden und etwaige darüber hinaus geforderte Nachweise beizufügen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist;
— dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird;
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften;
— dass die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend gemäß § 1 GWB handelt.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das Formblatt Eignungsleihe Bewerber vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag abgeben.
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 4,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Kommissionierungsautomaten), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 4,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mit Angabe
— Auftragswert;
— Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung);
— öffentlicher oder privater Empfänger (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung;
— erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der förderrechtlichen Beratung in einem EU-Mitgliedsstaat inklusive der Abstimmung mit den zuständigen Förderbehörden.
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre jedoch maximal 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in der Anlage zu jedem Referenzprojekt die vorgenannten Angaben zu machen.
Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Projekte in Krankenhaus-Apotheken ähnlicher Struktur
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in der Anlage zu jedem Referenzprojekt die in dieser Anlage zur Beurteilung der Geeignetheit der Referenz geforderten Angaben zu machen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der vorgesehenen Anlage jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal 2 DIN-A4- Seiten) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Mindestbeschäftigtenzahl: 10 Beschäftigte
Drei Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre jedoch maximal 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Jede Referenz gilt nur dann als vergleichbar, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Projekte über Kommissionierungsautomaten in Krankenhaus-Apotheken ähnlicher Struktur.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Tender24 zu übermitteln.
Unter Tender24 ist eine Anleitung für Unternehmen enthalten, in der die Funktionen und die Nutzung des E-Vergabe-Portals beschrieben sind.
Eine anderweitige Übermittlung des Teilnahmeantrags und der Angebote (z. B. per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail), fernschriftlich) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag und die Angebote müssen vollständig sein. Für den Teilnahmeantrag und die Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Termin bis zu bem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 4.9.2020
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/