Winterdienst auf Gehwegen, Treppen und Brücken in der Stadt Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VgV 006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf Gehwegen, Treppen und Brücken in der Stadt Gera
Die Stadt Gera vergibt Winterdienstaufgaben wie Schneeräumung und Glatteisbeseitigung auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fußgängerbrücken, Fahrradwegen sowie in Fußgängertunnels an Firmen, die diese Arbeiten eigenverantwortlich ausführen können.
Es werden nur komplette Winterdienstleistungen, d. h. Schneeberäumung, Glättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten (oder nach Anweisung des AG) vergeben.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Langenberg/Rusitz/Wachholderbaum
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 1 182 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Bieblach-Ost
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 11 844,00 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Untermhaus
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 3 844,00 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera.
Gera Debschwitz/Gera-West/Heinrichsgrün
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 13 313 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera
Gera Wintergarten/Zwötzen/Liebschwitz
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 5 468 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022
Winterdienst auf Gehbahnen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera
Gera Lusan
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 12 711 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Winterdienst auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fahrradwegen und in Fußgängertunnels in der Stadt Gera
Gera-Mitte/Gera-Ost
Winterdienstleistungen auf einer Gesamtfläche von: 7 305 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Winterdienst Gehwege auf Brücken in der Stadt Gera
Brücken im Stadtgebiet Gera
Winterdienstleistungen auf Brücken mit einer Gesamtfläche von: 7 434 m2.
Siehe II.2.11) Angaben zu Optionen.
Verlängerung um eine weitere Winterperiode vom 1.11.2021-31.3.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.229734.pdf
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.229734.pdf
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Angebotsabgabe ist, dass die Bieterin die uneingeschränkte Fähigkeit besitzt, die für Gehbahnen, Fußgängerbrücken usw. vorgesehenen Fahrzeuge, deren Gesamtbelastung von 0,8 t je Einzelrad nicht überschreiten soll, zur Verfügung stellen kann. Der AN muss über eine ausreichende Anzahl an Arbeitskräften verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Gera, Zentrale Vergabe- und Submissions stelle, Raum 003, Kornmarkt 12, 07545 Gera.
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG);
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de