Anmietung von Multifunktionsgeräten (Druck- und Kopiertechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: 408233-2015-DE
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Multifunktionsgeräten (Druck- und Kopiertechnik)
Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera.
Stadt Gera
Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera. FULL-IN-Service, Identifikationssystem für Los 1, Magnetkartenlesesystem für Los 3, umfangreiche Managementsoftware.
— Los 1: Verwaltungsgebäude (72 Stück);
— Los 3: Schulen (96 Stück).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude der Stadt Gera
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 135
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle, Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gera.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadt Gera
Anmietung von Multifunktionsgeräten (drucken, kopieren, scannen, optional faxen) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera. FULL-IN-Service, Identifikationssystem für Los 1, Magnetkartenlesesystem für Los 3, umfangreiche Managementsoftware.
— Los 1: Verwaltungsgebäude (72 Stück);
— Los 3: Schulen (96 Stück).
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 135
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ricoh.de
Vertragsverlängerung um 12 Monate (1.2.2021-31.1.2022).
Vertragsverlängerung: „Anmietung Multifunktionsgeräte der SV Gera u. Schulen (168 Stück)". Mit Verweis auf das Rundschreiben des BMWE v. 19.3.2020 zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Unter Punkt 3 — Ausweitung bestehender Verträge, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, bereits bestehende Verträge im Einvernehmen der Vertragsparteien zu verlängern und wertmäßig auszuweiten, insbesondere kommt dabei eine Vertragsverlängerung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB in Betracht. Die danach aufgeführten Voraussetzungen, wie:
(1) Änderung erforderlich aufgrund des Vorliegens von Umständen, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nicht vorhersehen konnte,
(2) keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags aufgrund der Vertragsverlängerung und
(3) der Preis darf nicht um mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden, (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB), werden vorliegend alle erfüllt.