Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14, VGE 1.14 B-UA1 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2020-51
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14, VGE 1.14 B-UA1
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M1.14, VGE 1.14 B-UA1
Neubau HWS-Anlagen M 1.14/09, M 1.14/10 links und M 1.14/11.
Burkhardtsdorf
DEUTSCHLAND
— ca. 14 m3 Oberbodenabtrag;
— ca. 41 m3 Oberboden liefern und andecken;
— ca. 135 m2 Rasenansaat;
— ca. 255 m2 Bewuchs Gewässer und Gelände beräumen;
— ca. 100 m2 Baugelände Gewässer und Uferzone abräumen;
— ca. 128 m3 Anlandungen profilieren;
— ca. 26 m Winkelstützelemente aus Stahlbeton-Fertigteilen abbrechen;
— ca. 25 m3 Bodenaushub Baugruben;
— ca. 9 m3 Hinterfüllmaterial Baugruben einbauen;
— ca. 74 m3 Bodenaushub Straßen, Wege, Grünstreifen;
— ca. 56 m3 Frostschutzschicht;
— ca. 215 m2 Asphaltbefestigung fräsen;
— ca. 215 m2 Asphalttragschicht Bk 3,2, Dicke 26 cm;
— ca. 215 m2 Asphaltbinderschicht Bk 3,2, Dicke 5 cm;
— ca. 215 m2 Asphaltdeckschicht Bk 3,2, Dicke 4 cm;
— ca. 180 m2 vorbituminiertes Gitter zur Asphaltbewehrung;
— ca. 23 m Bordsteine Beton und Naturstein;
— ca. 160 m Schrammbord/Bordstein aus Naturstein;
— ca. 127 m3 Abbruch Beton Kappe und teilw. Stützwandschaft;
— ca. 21 m3 Unbewehrten Beton herstellen;
— ca. 215 m3 Bewehrten Beton herstellen;
— ca. 30 t Bewehrungsstahl;
— ca. 1 572 St. Verbundanker;
— ca. 850 m2 Struktur- bzw. Sichtschalung;
— ca. 44 St. Winkelstützelemente aus Stahlbeton-Fertigteilen;
— ca. 142 m Stahlgeländer;
— ca. 132 St Stör- und Stützsteine;
— ca. 130 m2 vorhandenes Natursteinmauerwerk verfugen;
— ca. 3 m Dammbalkenbarriere;
— ca. 14 m Stahlbetonkanal DN700;
— ca. 14 m Druckrohr aus duktilem Gussrohr DN400.
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.103097052
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 1
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Folgende Nachweise /Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – einzureichen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3a
— 2 Referenzen über die Ausführung von Stahlbetonbauten im Ingenieurbau über 1 Mio € in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit Bestätigungen des AG über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3b
— Für 3 AK des Bieters bzw. NAN ist der Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung als „Beton- und Stahlbetonbauer“ zu erbringen (Vorlage Prüfzeugnis oder Facharbeiterbrief).
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Angeboten, die aufgrund des Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen sowie auf die Prüfung der Eignung des Unternehmens verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist elektronisch im Format GAEB DA 84 und als pdf abzugeben.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.