Lieferung eines LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.32-2020-0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willerstedter Straße 1
Ort: Ilmtal-Weinstraße
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ilmtal-weinstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF 10
Lieferung eines LF 10 nach DIN 1430-5 in der jeweils gültigen Fassung.
Lieferung Beladung nach DIN 14530 Teil 5 in der jeweils gültigen Fassung.
Ausführungen entsprechend der Leistungsverzeichnisse.
99510 Ilmtal-Weinstraße OT Pfiffelbach
Lieferung eines Fahrgestells sowie des Fahrzeugaufbaues nach DIN 1430-5.
Beladung für das LF nach DIN 14530 Teil 5.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eigenerklärungen zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist auszuflüllen. Mit Ausfüllen der Formulare gibt das Unternehmen an, ob auf seinen Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannte Ausschlussgründe zutreffen.
Abweichend ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zulässig oder ein Präqualifizierungsnachweis, der die Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen vorab nachweist. Reichen Sie dazu das entsprechende Zertifikat ein.
Mit dem Angebot ist zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine Übersicht über bereits erbrachte Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, jeweils unter Benennung des Auftraggebers, des dortigen Ansprechpartners und der Angabe einer Telefonnummer beizulegen.
Bitte Formblatt Eigenerklärung ausfüllen.
Bitte Formblatt Eigenerklärung ausfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
„entsprechend der Regelungen in § 160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.