Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Trierer Str. 4
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code:
DE DEUTSCHLANDPostleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steag.com
Adresse des Beschafferprofils: www.steag.com
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung eines Heizwerkes zur Fernwärmeversorgung am Standort Saarlouis
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/225/EU340
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Anlagentechnik für ein noch zu erstellendes Gebäude/Heizwerk am Standort Saarlouis auf dem Gelände der Dillinger Hütte zur Realisierung des Bauvorhabens beschafft die Sektorenauftraggeberin die verfahrensgegenständliche Beschaffung der Gasdruckregelanlage am Standort Saarlouis. Der Liefer- und Leistungsumfang kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)39340000 Gasnetzausrüstung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEC SAARLAND
NUTS-Code: DEC0 Saarland
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Hauptort der Ausführung:
Gelände der Zentralkokerei
Henry Ford Straße 1
66740 Saarlouis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung, Auslegung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, betriebsbereite Montage, Inbetriebsetzung und Probebetrieb, Mitwirkung bei der Abnahme sowie Erstellung der vollständigen Dokumentationsunterlagen zum Neubau einer Gas-Druck-Regel- und Messanlage, Heizwerk Saarlouis.
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsEnde: 01/09/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterienAuflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Verfahrensbeschreibung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft als Anzahlungsbürgschaften gemäß Vertragsbedingungen und als Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 %,
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Bieter-, Arbeitsgmeinschaften oder sonstige Zusammenschlussformen der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 30/08/2020
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ansonsten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.
Die Vergabe/Der Zuschlag des Auftrages stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der behördlichen Genehmigungen sowie der Gremienzustimmung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden.
Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs.1 S. 2 GWB bleibt unberührt.“
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29/07/2020