Beschaffung bzw. Nutzung einer Software zur Personalbewirtschaftung für das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: 038-2020-UHK_EG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenbühl 28/29
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung bzw. Nutzung einer Software zur Personalbewirtschaftung für das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Beschaffung bzw. Nutzung einer Software zur Personalbewirtschaftung bestehend aus den Funktionsbereichen Personalmanagement (HR-Management) und Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll).
99974 Mühlhausen
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, die Beschaffung bzw. Nutzung einer Software zur Personalbewirtschaftung mit Projektstart spätestens zum 1.9.2020 für rund 820 Mitarbeiter (Beamte, Auszubildende sowie tariflich Beschäftigte) zu vergeben. Der Echtbetrieb soll zum 1.1.2021 erfolgen. Der Vertrag wird unbefristet mit einer Mindestvertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 geschlossen. Danach besteht eine jährliche Kündigungsmöglichkeit.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst die Lieferung einer Software bestehend aus den Funktionsbereichen Personalmanagement (HR-Management) für 11 User sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll) für 2 User.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung bzw. Nutzung einer Software zur Personalbewirtschaftung für das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.