Elektronikversicherung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.evs.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E81563349
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektronikversicherung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Versicherung sämtlicher el. Anlagen und el. Geräte des EVS, die im Rahmen der Elektronikversicherung versichert werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Elektronikversicherung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 01/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einmalig 12 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag gilt für sämtliche im Eigentum des EVS stehenden im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen u. Geräte (Daten- und Kommunikationstechnik, Mess- und Prüftechnik etc.) Die Versicherungssumme beträgt rd. 104,6 Mio EUR.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Versicherer bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss ein in der EU zugelassener Versicherer sein.

(Nachweis oder Registrierungsnummer und zuständige Zulassungsbehörde bzw. Link). Der Bieter erklärt, dass die im § 123 GWB und § 124 GWB des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.

(https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.

(https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Elektronikversicherung:

Der Bieter erklärt, dass er mindestens 2 Versicherungsverträge zur Elektronikversicherung mit einem Bedingungswerk auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) im Bestand führt, deren Versicherungssumme den Wert von 20 Mio. EUR. auf Basis des Neuwerts übersteigen sowie die Angabe von 2 Referenzen. Die Referenzen sollen idealerweise aus den Bereichen Abwasserreinigung, Abfallentsorgung oder vergleichbaren Bereichen stammen und können vom Führenden oder von den Beteiligten angegeben werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Schadenbetreuung:

Der Bieter erklärt, dass die Vertragsverwaltung, die Betreuung von Schäden vor Ort, die Schadenbesichtigung und die Kommunikation zum Versicherungsvertrag sowie die Regulierung von Schäden in deutscher Sprache erfolgt.

Reaktion bei Schadenfällen:

Der Bieter erklärt, dass er maximal 24 h nach Meldung eines Versicherungsfalls Kontakt mit dem Versicherungsnehmer aufnimmt, die sachgerechte Erfassung der schaden relevanten Informationen übernimmt und die Bearbeitung der Schadenregulierung veranlasst.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland(Saarländisches Tariftreuegesetz — STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 7. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 808).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/09/2020
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder eines Konsortiums hat die Zeichnungsquote als führender Versicherer mindestens 50 % zu betragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020