3D C-Bogen Referenznummer der Bekanntmachung: MT ORT 0001/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henry-van-de-Velde-Straße 2
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-weimar.de/
Abschnitt II: Gegenstand
3D C-Bogen
In der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie am Sophien- und Hufeland-Klinikum soll ein 3D-C-Bogen angeschafft werden. Um den Anforderungen in vollem Umfang gerecht zu werden, muss dieses Gerät über modernste Technologien der Bild- und Datenverarbeitung verfügen. Das System muss den Anforderungen der Betreibung durch verschiedene Nutzer gerecht werden. Es wird ein entsprechend leistungsstarkes und fortschrittliches System gefordert, welches dieses Anforderungsprofil, energetische Regeln und die medizinischen Arbeitsabläufe optimiert.
Das Klinikum benötigt einen universellen 3D-C-Bogen, optimiert für die 3D-Bildgebung am liegenden Patienten. Die Detektorgröße beträgt ca. 30 cm x 30 cm.
Die Anlage verfügt über sämtliche Standardschnittstellen zur Integration in die IT-Systemlandschaft. Es wird ausschließlich ein Neugerät beschafft (kein Refurbished o. ä.).
Sophien- und Hufeland-Klinikum
Henry-van-de-Velde-Straße 2
99425 Weimar
Funktionsgebäude Ebene 5, OP-Bereich
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle inkl. Aufbau, Montage, Kalibrierung, Sachverständigenprüfung, Inbetriebnahme und Abnahme/betriebsbereiter Übergabe. Zum Lieferumfang gehören neben dem Gerät, das Zubehör, alle angebotenen/beauftragten Optionen, Prüfkoffer mit Prüfkörper, Konstanz- und Kalibrierset für 3D, Anbindungen an PACS, Informationssystem und Navigation, Einweisungen und Schulungen, Prüfunterlagen, die Dokumentation (in Deutsch) sowie ein Betriebswartungsvertrag.
Betriebswartungsvertrag für 8 Jahre nach der Gewährleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Vorgaben der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den jeweiligen Bieter.
Formlose Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2017 bis 2019.
Angabe von mindestens 3 positive Referenzbescheinigungen für fabrikat- und typengleiche Systeme in Deutschland (inkl. Ansprechpartner, Telefonnummer, Gerätetyp, Projektpreis, Aufstellungszeit, Montagezeit, Servicetechniker).
Angabe von Referenzbescheinigungen für die Anbindung an Navigation in Deutschland (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer)
Nachweis von Zertifizierungen und Vorlage der geforderten Erklärungen
Das im Leistungsverzeichnis angebotene System erfüllt alle Festlegungen an die Sicherheit von radiologischer Strahlung für die medizinische Diagnose und Therapie, die aktuellen Gesetze und DIN-Vorschriften. Das System entspricht den Anforderungen des MPG. Die CE-Konformitätserklärung ist dem Angebot beizufügen. Die Einhaltung der Hygieneanforderungen, sowie die Umsetzung der Reinigung und Desinfizierbarkeit nach Kliniksstandard und der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zu gewährleisten.
Zur Angebotsabgabe muss ein Wartungsvertrag für 8 Jahre nach Gewährleistung abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Sophien- und Hufeland-Klinikum
Abteilung Medizintechnik
Henry-van-de-Velde-Straße 2
99425 Weimar
Herr Thomas Eckert
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können bis 24.8.2020 elektronisch über das Vergabeportal gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBDDKXH
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
Postanschrift: Postfach 2249
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.