Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude, Büromöbel
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude, Büromöbel
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestands- Verwaltungsbau, sowie den Neubau eines nichtunterkellerten 2-geschossigen Laborgebäudes für den EVS – Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken. Nach Bezug der Neubauten ist die Sanierung der Bestandgebäude geplant.
Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um die Lieferung, Montage und gebrauchsfertige Aufstellung von Büromöbeln für beide Neubauten.
66117 Saarbrücken
Untertürkheimer Straße 21
— 187 St. elektromotorisch höhenbestellbare Schreibtische mit Zubehör;
— 324 St. modulare Systemmöbel;
— 152 St. Schrank- und Aufbewahrungssysteme;
— 200 St. Drehstühle auf Rollen;
— 52 St. Konferenzstühle / Drehstühle;
— 140 St. Besucherstühle;
— 58 St. Kantinenstühle;
— 44 St. Tresenhocker;
— 3 St. Loungestühle;
— 22 St. Loungesofas / Loungesessel;
— 42 St. Konferenz-Klapptische;
— 23 St. Beistelltische;
— 1 St. Lounge Besuchertische;
— 7 St. Besprechungstische;
— 18 St. Kantinentische.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Berufs- oder Handelsregisters:
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Angabe der Zuverlässigkeit:
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
— für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
— Ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind,
— für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt,
— zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/ unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angabe zum Umsatz des Unternehmens:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
— Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/ unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
Angaben zu Arbeitskräften:
— Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOL/B. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend und bevollmächtigten Vertreter.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 7. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 808).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungserbringungszeitraum:
Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Februar 2021 vollständig zu erbringen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nach Möblierung und Bezug der Neubauten geplant ist, die Bestandsgebäude zu sanieren. Es ist beabsichtigt, auch hier eine Neumöblierung durchzuführen. Konkrete Einzelheiten zum Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und damit zum Umfang der erforderlichen Neumöblierung stehen noch nicht fest, da die Planungen noch nicht weit genug fortgeschritten sind. Soweit die Umbaumaßnahmen innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sind und eine Neumöblierung innerhalb dieses Zeitraums beauftragt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber eine Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Ziffer 1 GWB, um die Büros in allen Gebäuden einheitlich zu möblieren. Die Möblierung würde im wesentlichen denselben Ausstattungskriterien für die Einzelbüros folgen, die jetzt Gegenstand der Ausschreibung sind. Da die Sanierungsbaumaßnahmen in mehreren Schritten durchgeführt werden, erfolgt eine Neumöblierung voraussichtlich ebenfalls schrittweise. Dementsprechend sind dabei für diese weiteren Leistungen geänderte Liefertermine vorzusehen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Mengenerhöhung insgesamt bei bis zu 50 % liegen kann. Im Zuge der Kalkulation hat der Bieter zu berücksichtigen, dass für den Zeitraum von 2 Jahren die Leistungen für alle Möbel zum angebotenen Preis zu erfolgen haben.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).