Errichtung eines FTTB-Netzes im Gebiet der Gemeinde Buttstädt Referenznummer der Bekanntmachung: LGB-03-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Großemsener Weg 5
Ort: Buttstädt
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-buttstaedt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines FTTB-Netzes im Gebiet der Gemeinde Buttstädt
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet der Gemeinde Buttstädt ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie mit dem Ziel, auf Glasfasern basierte Breitbandanschlüsse mit einer Leistung von bis zu einem Gigabit/s für Privathaushalte und 10 Gigabit/s für Gewerbebetriebe zu realisieren.
Das Vorhaben wird unter anderem aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 sowie der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Aufbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 30.9.2017 in Verbindung mit der Änderung vom 19.7.2018 (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 47/2017 und 33/2018) finanziert.
LV_Los1_LG Buttstädt
Gemeinde Buttstädt
Der Auftraggeber, die Gemeinde Buttstädt, plant den Ausbau eines flächendeckenden, passiven Glasfasernetzes zur Breitbandversorgung der Gemeinde. Dazu wurden 2 Gebietslose für den Ausbau gebildet. Los 1 umfasst die Stadt Buttstädt nebst der Gemeinde Teutleben, die dafür notwendigen Verbindungstrassen sowie das Backbone zur Verbindung der PoP-Standorte Buttstädt und Guthmannshausen bis zur Losgrenze. Zudem den Aufbau eines PoP-Standortes in der Gemeinde Buttstädt.
Die erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes beinhalten:
Bauleistungen zum Aufbau der PoP-Standorte (insbesondere: POP-Tiefbau, POP-Hochbau, Blitz- und Spannungsschutz), zur Erstellung der NVts (insbesondere Tief- und Hochbauleistungen, Lieferung und Stellung der NVts) sowie Herstellen und Schließen der Leitungsgräben, Wiederherstellung der Oberflächen, inkl. Verlegen von Leerrohren. Einschließlich aller Techniken, wie Bodenverdrängung, Horizontalspülbohrverfahren sowie Rohr- und Kabelpflug.
Einbringen und Montage von LWL-Kabel und Erstellen der Spleiße an allen benötigten Montagepunkten, Herstellung der Hausanschlüsse sowie gegebenenfalls Erstellen von Muffen und Setzen von Kabelschächten.
— Anzahl der PoP-Standorte: 1;
— Anzahl NVt-Standorte: 17;
— Tiefbau-Trasse: 25 km.
Die konkret geforderten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis.
LV_Los2_LG Buttstädt
Gemeinde Buttstädt
Der Auftraggeber, die Gemeinde Buttstädt, plant den Ausbau eines flächendeckenden, passiven Glasfasernetzes zur Breitbandversorgung der Gemeinde. Dazu wurden 2 Gebietslose für den Ausbau gebildet.
Das Los 2 umfasst die Gemeindeteile Kleinbrembach, Ellersleben, Olbersleben, Guthmannshausen, Hardisleben und Eßleben sowie die zugehörigen Überlandtrassen. Das Backbone zur Verbindung der PoP-Standorte Buttstädt und Guthmannshausen ist bis zur Losgrenze zu errichten. Zudem den Aufbau eines PoP-Standortes in der Gemeinde Guthmannshausen.
Die erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes beinhalten:
Bauleistungen zum Aufbau der PoP-Standorte (insbesondere: POP-Tiefbau, POP-Hochbau, Blitz- und Spannungsschutz), zur Erstellung der NVts (insbesondere Tief- und Hochbauleistungen, Lieferung und Stellung der NVts) sowie Herstellen und Schließen der Leitungsgräben, Wiederherstellung der Oberflächen, inkl. Verlegen von Leerrohren. Einschließlich aller Techniken, wie Bodenverdrängung, Horizontalspülbohrverfahren sowie Rohr- und Kabelpflug.
Einbringen und Montage von LWL-Kabel und Erstellen der Spleiße an allen benötigten Montagepunkten, Herstellung der Hausanschlüsse sowie gegebenenfalls Erstellen von Muffen und Setzen von Kabelschächten.
— Anzahl der PoP-Standorte: 1;
— Anzahl NVt-Standorte: 25;
— Tiefbau-Trasse: 60 km.
Die konkret geforderten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines FTTB-Netzes im Gebiet der Gemeinde Buttstädt
Postanschrift: Gewerbestraße 6
Ort: Frammersbach
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97833
Land: Deutschland
Postanschrift: Ebsdorfergrundstraße 2
Ort: Günthersleben-Wechmar
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99869
Land: Deutschland
Postanschrift: Am Gries 6
Ort: Schmalkalden OT Wernshausen
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung eines FTTB-Netzes im Gebiet der Gemeinde Buttstädt
Postanschrift: Otto-Hesse-Str. 19
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDKT8
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
In Bezug auf die Rechtsschutzmöglichkeiten von Bietern gelten die §§ 155 ff. GWB.
Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
In Bezug auf Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gilt nach § 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]