„Erweiterung und Umnutzung Grundschule und Kinderhort Pfiffikus“ Referenznummer der Bekanntmachung: GSH 2020/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 5
Ort: Böhlen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-boehlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Erweiterung und Umnutzung Grundschule und Kinderhort Pfiffikus“
Das Planungsobjekt ist in der Fröbelstraße 10, 04564 Böhlen gelegen. Als Träger der Grundschule und des Kinderhortes „Pfiffikus“ beabsichtigt die Stadt Böhlen die funktionale Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Beide Gebäudeteile wurden in mehreren Bauabschnitten nach 1950 errichtet. Bereits im Zeitraum 2005 bis 2007 wurden die Gebäude saniert, teilweise aufgestockt und ein Zwischenbau errichtet. Eine weitere Aufstockung ist aus statischen Gründen nicht möglich. Zur finanziellen Unterstützung des Vorhabens werden voraussichtlich (Fach-)Fördermittel in Anspruch genommen. Aufgrund der Abhängigkeit zur Einhaltung der Förderbestimmungen ist die Stadt Böhlen verpflichtet, den im Förderantrag angezeigten Mittelabfluss zu gewährleisten. Mit der baulichen Maßnahme soll die soziale Infrastruktur, hier Strukturen der Daseinsvorsorge im Schwerpunkt Bildung und Betreuung langfristig verbessert und gesichert werden. Baurechtliche Grundlage für die Planung des Vorhabens sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Die mit der Anlage eingereichten Unterlagen sind Bestandteil des Förderantrages. Die Planung nebst Kostenberechnung, Stand LPH 3 ist zwingend fortzuführen.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI
Böhlen
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 4 bis 9. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Wiederherstellung der Außenanlagen gemäß §§ 39 ff. HOAI zu übernehmen. Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 10.1 HOAI:
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
— LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes;
— LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
Der Auftragnehmer übernimmt im Weiteren die inhaltliche und fachliche Koordination mit den Fachplanern mit den Schwerpunkten Termin- und Kosteneinhaltung. Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Der Brandschutzprüfer wird von der Bauaufsicht vorgegeben. Darüber hinaus sind die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung entsprechend Anlage 1.2 HOAI Leistungsbestandteil der Architektenleistungen. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftrag- nehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung sowie 5 Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage D1 zu entnehmen.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Böhlen
DEUTSCHLAND
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 4 bis 6. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung):
Aus Anlage 14.1 HOAI:
— LPH 8:
a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.,
b) Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/Güteprüfungen.
Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung sowie fünf Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage D2 zu entnehmen.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 bis 3
Böhlen
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 4 bis 8 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 8 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
— LPH 8: Fortschreiben der Ausführungspläne.
Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung sowie fünf Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage D3 zu entnehmen.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4 bis 6
Böhlen
DEUTSCHLAND
Der Auftraggeber sieht eine Beauftragung der LPH 4 bis 8 vor. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung):
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung;
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten;
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten;
— LPH 8: a) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Es sind 3 Papier-Ausfertigungen der Genehmigungsplanung sowie fünf Papier-Ausfertigungen der Ausführungsplanung mit der Vertragsleistung auszuliefern. Darüber hinaus sind dem Auftraggeber alle relevanten Planunterlagen zur weiteren Verwendung im Dateiformat docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf auf CD-ROM zu übergeben. Mit der Schlussrechnung sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (docx, xlsx, dxf, dwg, da und/oder pdf) auf CD-ROM sowie dreifach in Papier in Ordnern zu übergeben. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage D4 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerberge-meinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Angebotes ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in An-spruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1. bis III.1.3. der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist zwingend im Los 1, optional in den Losen 2 bis 4, gesondert nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR (Los 1) bzw. 0,5 Mio. EUR (Los 2 bis 4) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist nachzuweisen. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 1.4.2019 ausgestellt worden sein.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (d.h. öffentliche Gebäude wie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Verwaltungsbauten, etc.), in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen „Referenzliste des Unternehmens“ (Formblatt 3) zu führen. Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte (mindestens drei) der letzten 7 Jahre einzureichen.
Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die folgenden Mindestangaben enthalten:
— Ansprech-partner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer);
— erbrachte Leistungen/Leistungsphasen gemäß HOAI;
— anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung;
— Datum der Fertigstellung.
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
s. I.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter
Fragen, die nicht bis zum 10.8.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Bitte beachten Sie:
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt.
Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe zu beachten sind.
Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein.
Die Übermittlung des Angebotes hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den entsprechenden Menüpunkt. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen.
Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u. U. administrative Rechte erforderlich.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist die Übermittlung zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Angebote, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Ergänzende Einreichungen, z. B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt.
Die Vertragsmuster werden bis zum 24.8.2020 zur Verfügung gestellt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.