Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau Gymnasium mit zwei 3-Feld-Sporthallen, Prager Spitze, Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2019-GymPS-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Straße 118-136
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau Gymnasium mit zwei 3-Feld-Sporthallen, Prager Spitze, Leipzig
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig beabsichtigt den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums mit zwei 3-Feld Sporthallen am Standort Prager Spitze in Leipzig.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto
Bauwerkskosten (KG 300+400): derzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
04317 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt jeweils die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 und Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 sowie Besondere- und Weitere Leistungen zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die Teilobjekte TO 1 – Neubau Schulgebäude (5-zügiges Gymnasium), TO 2 – Neubau zwei 3-Feld-Sporthallen und TO 3 – Neugestaltung Schulfreiflächen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) unterteilt in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Zunächst werden nur die LPH 1 bis 4 für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für beide Gebäude (TO 1 + TO 2) sowie für die Freianlagen (TO 3) beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bzw. auch nur einzelne oder mehrere Teilleistungen hieraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung nachfolgender Leistungsphasen bzw. Leistungsphasenbestandteile besteht nicht. Des Weiteren erfolgt gemäß Vertragsentwurf die Beauftragung
Besonderer und Weiterer Leistungen analog der oben zu vergebenden Leistungsphasen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) unterteilt in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Zunächst werden nur die LPH 1 bis 4 für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für beide Gebäude (TO 1 + TO 2) sowie für die Freianlagen (TO 3) beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bzw. auch nur einzelne oder mehrere Teilleistungen hieraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung nachfolgender Leistungsphasen bzw. Leistungsphasenbestandteile besteht nicht. Des Weiteren erfolgt gemäß Vertragsentwurf die Beauftragung besonderer und Weiterer Leistungen analog der oben zu vergebenden Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Schulz und Schulz Architekten GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Rhode-Straße 20
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schulz-und-schulz.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein Fördervorhaben, für welches im Rahmen der Schulischen Infrastruktur Föri-SIF Teil A Fördermittel für die Errichtung des Schulstandortes Prager Spitze beantragt werden sollen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYMV
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.