Traktaufnahmen/Außenaufnahmen für die 4. Bundeswaldinventur in Thüringen Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2020-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hallesche Straße 16
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Traktaufnahmen/Außenaufnahmen für die 4. Bundeswaldinventur in Thüringen
Die Landesforstanstalt „ThüringenForst“ beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Bundeswaldinventur (BWI) mit Stichjahr 2022 in Thüringen, wobei die Traktaufnahmen nach der aktuell gültigen Aufnahmeanweisung auszuführen sind.
Dabei sind die Erhebungen an etwa 910 Trakten der BWI in Thüringen durchzuführen, wobei ein Trakt grundsätzlich aus 4 Traktecken besteht.
Traktaufnahmen im Bereich der Inspektion Nord
Inspektion Nord
Traktaufnahmen in Thüringen im Bereich der Forstinspektion Nord; 887 Waldtraktecken (307 Waldtrakte); Ausführungszeitraum 1.4.2021 bis 31.12.2022.
Traktaufnahmen im Bereich der Inspektion Ost
Inspektion Ost
Traktaufnahmen in Thüringen im Bereich der Forstinspektion Ost; 945 Waldtraktecken (335 Waldtrakte); Ausführungszeitraum 1.4.2021 bis 31.12.2022.
Traktaufnahmen im Bereich der Inspektion Süd
Inspektion Süd
Traktaufnahmen in Thüringen im Bereich der Forstinspektion Süd; 829 Waldtraktecken (271 Waldtrakte); Ausführungszeitraum 1.4.2021 bis 31.12.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
— Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, während des gesamten Leistungszeitraums über eine die vertraglichen Leistungen abdeckende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden verfügen. Dem Angebot ist ein entsprechender Nachweis über das gegenwärtige Bestehen eines entsprechenden Versicherungsverhältnisses, der zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf, beizufügen. Sollte die derzeit bestehende Versicherung diese Deckungssummen im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erreichen, so ist mit der Angebotsabgabe zuzusichern, dass die Deckungssumme im Falle der Zuschlagserteilung entsprechend erhöht und die entsprechende neue Police vor Ausführungsbeginn vorgelegt wird.
— Die Bieter haben im Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ zudem die Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
— Ein Inventurtrupp besteht aus einem Truppführer und einem Gehilfen die nach Zuschlagserteilung sowohl an der Schulung durch das BMEL bzw. die BIL als auch an der landesinternen Schulung zur einheitlichen Durchführung der Bundeswaldinventur teilgenommen haben müssen. Jeder Inventurtruppführer verfügt mindestens über eine erfolgreich abgeschlossene forstliche Hochschulausbildung mit dem Abschluss als Bachelor (B.Sc., B.Eng.) oder Dipl.-Ing. (FH) in den Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forstwissenschaften oder Forstingenieurwesen. Für den Messgehilfen wird eine angemessene Qualifikation erwartet. Entsprechende Nachweise sind dem Angebot in digitaler Form (z. B. einfacher Scan) beizufügen;
— Jeder Inventurtruppführer verfügt über mindestens verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
— mit Angebotsabgabe benannte und nachweislich qualifizierte Fachkräfte können die Bieter vor Zuschlagserteilung allenfalls durch mindestens gleich qualifizierte Personen ersetzen;
— in der „Bietererklärung zur Eignung“ haben die Bieter die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl ihres Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren einzutragen;
— bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen;
— Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die Gesamtschuldnerschaft zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 4.9.2020, 12.00 Uhr
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.