Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude EVS Saarbrücken; Malerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Erweiterung Verwaltungs- und Laborgebäude EVS Saarbrücken; Malerarbeiten
Errichtung eines 7- geschossigen, unterkellerten Verwaltungsgebäudes mit Anbindung an den Bestands- Verwaltungsbau, sowie den Neubau eines 2-geschossigen Laborgebäudes für den EVS – Entsorgungsverband Saar, am Standort Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich um die Malerarbeiten. Diese beinhalten die Spachtelung von Decken- und Wandflächen, Anstricharbeiten sowie Bodenbeschichtungsarbeiten im Verwaltungs- und Laborgebäude.
66117 Saarbrücken
Untertürkheimer Straße 21
Verwaltungsgebäude:
— Spachtelung Wände 9 250 m2;
— Armierungsvlies 8 200 m2;
— Dispersionsanstrich NAK 2 -Wände- 8 500 m2;
— Latexfarbe NAK 1 -Wände- 750 m2;
— Spachtelung Decken 2 100 m2;
— Dispersionsanstrich NAK 3 -Decken- 2 100 m2;
— Silikonharzfarbe GK-Lochdecken NAK 1 -Decken- 2 700 m2;
— Acryllack Türen 140 m2;
— Acryllack Stahlrohre 250 m;
— Lackierung Geländer 160 m2;
— Bodenbeschichtung 740 m2;
Laborgebäude:
— Spachtelung Wände 2 850 m2;
— Armierungsvlies 2 850 m2;
— Dispersionsanstrich NAK 2 -Wände- 1 200 m2;
— Latexfarbe NAK 1 -Wände- 1 650 m2;
— Versiegelung -Wände- 65 m2;
— Spachtelung Decken 40 m2;
— Dispersionsanstrich NAK 3 -Decken- 40 m2;
— Silikonharzfarbe GK-Lochdecken NAK 1 -Decken- 550 m2;
— Bodenbeschichtung 80 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt/ ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angabe, dass keiner der in § 6e VOB EU genannten Ausschlussgründe vorliegt;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 7. Oktober 2019 (Amtsbl. I S. 808).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote können nur elektronisch in Textform über https://www.subreport.de/E36179827 eingereicht werden.
2. Im Vertrag sind die nachfolgenden Einzelfristen enthalten:
— Laborgebäude: Baubeginn 42. KW 2020; Fertigstellung 44. KW 2020;
— Verwaltungsgebäude: Baubeginn 44. KW 2020; Fertigstellung 50. KW 2020.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.saarland.de/3339.htm
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).