Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Dokumentation einer SAN-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2020-0067
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Dokumentation einer SAN-Infrastruktur
Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Dokumentation einer SAN-Infrastruktur.
Haupt- und Personalamt
SG Informationssysteme
Karl-Marx-Straße 22, Haus 1
04668 Grimma
Im Rahmen einer Modernisierung der SAN-Infrastruktur der Landratsamt Landkreis Leipzig soll das bestehende System gegen ein neues hoch verfügbares Speichersystem ausgetauscht werden. Das neue System soll als Active/Active Cluster mit gespiegelten Speicher- und Controllergeräten exkl. der zugehörigen Netzwerkkomponenten aufgebaut werden. Pro Site sind 76TB Rohkapazität vorzusehen.
Es besteht die Option der viermaligen Verlängerung des Service und Supports um jeweils ein Jahr (12 Monate). Der Auftraggeber ist zum Abruf der Option nicht verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Dokumentation einer SAN-Infrastruktur
Postanschrift: Turnerstraße 6
Ort: Böhlen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04564
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.