Gesamtsanierung Stadthalle – Planungsleistungen HSL-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 44-77/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hugo-Keller-Straße 14
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerlitz.de/Wirtschaft/Auschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtsanierung Stadthalle – Planungsleistungen HSL-Planung
Kurze Beschreibung: Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten: Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau als Neubau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015-2019, 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u.a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. Für die Gesamtbaumaßnahme stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Görlitz, DE
Fachplanung Technische Ausrüstung, analog HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff., Anlagengruppen 1-3 und 8: Planungsbestandteil in den jeweiligen Anlagengruppen sind auch zugehörige Leistungen für die Kostengruppen 200, 500 und 600, sofern diese Bestandteil der vorliegenden Entwurfsplanung/ Kostenberechnung sind. Zunächst ist in der Leistungsvorstufe die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren sowie die Zuarbeit zur Genehmigungsplanung zu erstellen. Ergänzend soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Im Weiteren ist vorgesehen die Leistungsphasen 5-9 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen besteht nicht.
Die stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5-9 erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtsanierung Stadthalle – Planungsleistungen HSL-Planung
Postanschrift: Mühlweg 22
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.