Aufbau und Betrieb von vier stationären Rotlichtüberwachungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 08/70/01/20/1-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unterer Graben 1
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb von vier stationären Rotlichtüberwachungsanlagen
Miete von vier stationären Rotlichtüberwachungsanlagen.
Siehe Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Überwachung des fließenden Verkehrs für die stationäre Rotlichtüberwachung im Gebiet des Auftraggebers die gesamte technische und logistische Hilfestellung wie nachfolgend beschrieben:
Der Auftragnehmer errichtet auf eigene Rechnung an den genannten Standorten für die bezeichneten Fahrspuren das vorgenannte Verkehrsüberwachungssystem. Hierzu gehören auch die erforderlichen Planungs -, Bau-, Montage- und Inbetriebnahmearbeiten. Die Messgeräte sind in sabotagesicherer Ausführung zur Verfügung zu stellen.
Es handelt sich um vier stationäre Messstellen.
1. Reichenbacher Straße/Knielohstraße Fahrtricht ung Röntgenstraße ab 1.11.2020,
2. B92Trockentalstraße/Straßberger Straße Fahrtrichtung Dittrichplatz ab 1.12.2020,
3. B92 Böhlerstraße/Wiesenstraße Fahrtrichtung stadtauswärts ab 1.1.2021,
4. Chamissostraße/Reißiger Straße Fahrtrichtung stadteinwärts ab 1.1.2021.
Einmalige Verlängerungsoption bis 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum;
Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
3 Referenzen (mit Angabe des Ansprechpartners und der Kontaktdaten) der letzten 3 Jahre über ein vergleichbares Auftragsvolumen in Städten mit mehr als 50 000
Einwohnern bzw. Landkreisen mit mindestens 250 000 Einwohnern.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.