Anpassungen am Lotterie-Zentralsystem und der Terminalsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: VOL2020-0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Straße 3b
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassungen am Lotterie-Zentralsystem und der Terminalsoftware
Die TSL plant im Rahmen des Jubiläums zur Glücksspirale im Jahr 2020 ein zusätzliches Spielangebot auf Basis der Glücksspirale anzubieten. Dazu sind Anpassungen am Lotterie-Zentralsystem und der Terminalsoftware notwendig.
Im Rahmen der Beschaffung wird die Firma International Game Technology (IGT) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems um die Funktionalität der Siegerchance für die Lotterie Glücksspirale zu erweitern. Es werden Anpassungen am Lotterie-Zentralsystem und der Terminalsoftware durchgeführt. Ebenfalls muss die Software die neuen Spielscheine entsprechend einlesen und verarbeiten können. Nach erfolgreicher Implementation werden über ausführliche Tests durch die Firma International Game Technology die beauftragten Funktionalitäten sichergestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software zwingend von der Firma International Game Technology (IGT) durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems (Enterprise Series) von IGT übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum von IGT. Die notwendigen Tätigkeiten zur Implementierung der Software schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Systems.
Bei der Beauftragung würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von IGT verletzt, denn die Implementierung kann z. B. nur durch Zugriff auf den Quellcode von IGT durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung von IGT in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB).
Die beschriebene Implementation des Zusatzspieles kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist IGT. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der TSL vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei IGT verbleiben. IGT räumt der TSL lediglich ein Einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch IGT einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst, noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, IGT, in Betracht.
Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anpassungen am Lotterie-Zentralsystem und der Terminalsoftware
Postanschrift: 27 Gregory Afxentiou Avenue
Ort: Larnaca6021
NUTS-Code: CY00 Κύπρος
Land: Zypern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Die Rechtsbehelfsfrist von 10 Tagen nach §135 Abs. Nr.3 GWB beginnt ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Rechtsbehelfe sind einzulegen bei der zuständigen Vergabekammer des Freistaates Thüringen-siehe VI.4.1