Telematik Lichtbildbeschaffung (04/IT/2020)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: +49 800/[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telematik Lichtbildbeschaffung (04/IT/2020)
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers wie folgt:
— Betrieb eines webgestützten Lichtbild-Portals sowie eines webgestützten Auskunft-Portals für die Beschaffung von Lichtbildern für die eGK im Rahmen einer SaaS-Lösung inklusive Hosting (ausschließlich innerhalb der EU zulässig);
— Optionale Dienstleistung: aus den schriftlichen Bildanforderungen der Auftraggeberin stammende und bereits digitalisierte Rücksendeabschnitte sind vom Auftragnehmer anzunehmen und zu bearbeiten;
— Beratung und Implementierung;
— Bereitstellen von Statistiken und Monitoring-Daten;
—temporäres elektronisches Archivieren von digitalen Bildern und digitalen Rücksendeabschnitten.
Hierzu schließt die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer einen EVB-IT Dienstvertag.
Bundesweit
Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist von den Versicherten im Vorfeld der Behandlung dem behandelnden Arzt ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzulegen. Die Gesundheitskarten enthalten bei allen Versicherten ab vollendetem 15. Lebensjahr ein Lichtbild. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten an der Bildbeschaffung mitwirken können.
Im laufenden Regelverfahren ist die Beschaffung von Bildern für Neukunden ab vollendetem
15. Lebensjahr sowie bei Bestandsversicherten erforderlich, die nach Erreichen der Altersgrenze mit einer Gesundheitskarte ausgestattet werden müssen. Hierzu werden die Kunden, für die ein Bild erforderlich ist, durch die IKK classic angeschrieben und um die Online-Abgabe eines Lichtbildes gebeten. Sollte den Kunden die Abgabe eines digitalen Bildes nicht möglich sein, erhalten diese ein Formular, auf denen ein papierhaftes Bild befestigt und an die IKK classic übermittelt werden kann. Dieses wird anschließend durch die IKK classic digitalisiert.
Die zu vergebene Dienstleistung beinhaltet:
— Die Aufnahme von Bildern der Versicherten über ein Webportal mittels eigener internetfähiger Geräte wie PCs, Notebooks, Smartphones oder Tablets, die mit Kameras ausgestattet sind anzubieten.
— Zudem erhalten die Versicherten die Möglichkeit, bereits vorhandene digitale Bilder über das Webportal zu übermitteln.
— Ferner werden digitale Bilder der Auftraggeberin vom Auftragnehmer angenommen und weiter verarbeitet.
— Optional sind auch aus den schriftlichen Bildanforderungen der Auftraggeberin stammende und bereits digitalisierte Rücksendeabschnitte vom Auftragnehmer anzunehmen und zu bearbeiten.
Die erhaltenen Bilder sind zu prüfen, ggf. und soweit möglich zu optimieren und zusammen mit weiteren Daten der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen.
Das Produzieren und Versenden schriftlicher Bildanforderungen sowie das Scannen von physischen (Papier-)Bildern ist explizit nicht Gegenstand der beauftragten Dienstleistung.
Die Laufzeit für den Service beginnt mit der Zurverfügungstellung der Zugriffsinformationen zur Web-Plattform des Auftragnehmers. Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit (Option), die Dienstleistung bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Ende der Dienstleistung) durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dreimalig um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz", die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach§§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist (—Eigenerklärung Umsatz").
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitigist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderungen:
— Angabe von mindestens einer Referenz pro Jahr in den letzten 3 Jahren, somit 3 Referenzen sowie;
— Leistungsgegenstand ist der Betrieb eines Lichtbildportals im Umfang von mindestens 50 000 Bildeingängen in dem jeweiligen Jahr.
Die Mindestanforderung kann pro Jahr durch mehrere Referenzen verschiedener Referenzgeber oder durch eine oder mehrere Referenzen desselben Referenzgebers erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— die Verfahrenssprache ist deutsch,
— es gilt deutsches Recht,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung Verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen,
— es ist dem Angebot ein vom Bieter ausgefüllter Fragenkatalog zu den Mindestanforderungen und Bewertungskriterien (Fragenkatalog (81) gemäß Ziffer 3.1 der BWB) einzureichen sowie eigens generierte Zugangsdaten zur Test-Version der angebotenen Lösung des Lichtbildportals und des Auskunftsportals zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe Ziffer 3.2 der BWB),
— weiterhin sind mit dem Angebot vom Bieter selbst zu erstellende Kurzkonzepte gemäß Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen (20) beizufügen,
— mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Datenschutz Auftragsverarbeitung,
—— „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
—— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)),
—— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
—— Formblatt „Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
—— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
—— Formblatt „Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
—— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen (20)).
— weiterhin ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zu vorgesehenen Personal zur Ausführung des Auftrags („Eigenerklärung vorgesehener Leiter und Stellvertreter" (41) einzureichen,
— darüberhinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (42) beizufügen,
— Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40).
—— bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter.
Der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.