Beschaffung von Stadt-Niederflur- Elektrobussen Referenznummer der Bekanntmachung: Busbeschaffung 2021-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Hohenzollernstraße 10
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vvb.swvk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Stadt-Niederflur- Elektrobussen
Rahmenvertrag über die Beschaffung von bis zu 5 Stadt-Niederflur-Elektrobussen 12 m und einem Stadt-Niederflur-Elektro-Gelenkbus 18 m.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH hat die Absicht zur Vergabe eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von bis zu 5 Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Linienbussen (12 m) und einem Plug-In Batterie-Stadt-Niederflur-Gelenkbus in den Jahren 2021 bis 2023. Garantiert wird die Abnahme von zwei Plug-In-Batterie-Stadt-Niederflur-Linienbussen im Jahre 2021. Ein darüber hinausgehender Bezug kann nicht garantiert werden. Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2023, eine Option zur Verlängerung besteht nicht. Das Leistungsverzeichnis und die technischen Lieferbedingungen der Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH beruhen auf den Ausarbeitungen des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen). Grundlage ist die "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse (SL III)" (VDV-Schrift Nr. 231 von Juni 2004), auf deren Einteilung auch die Gliederung des Leistungsverzeichnisses aufbaut. Weiterhin zu beachten sind verschiedene andere VDV-Richtlinien. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit sämtlichen technischen Spezifikationen und Leistungsanforderungen werden diejenigen Bewerber erhalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hinsichtlich der Finanzierung der zu beschaffenden Busse ist ein Ratenkauf vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der persönlichen Lage sowie etwaiger Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die folgenden Unterlagen als Nachweis seiner Zuverlässigkeit vorzulegen bzw. die folgenden Erklärungen abzugeben. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen. Eigenerklärung, dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen. Eigenerklärung, dass er sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht hat oder dass er entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft. Wir empfehlen dringend, zum Nachweis das Formblatt Anlage 5 zu verwenden
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben. Alle folgenden Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorlage von Bilanzen, wenn möglich der letzten 3 Geschäftsjahre. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung wenn möglich der letzten 3 Jahre vor. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung von Niederflur-Elektro-Bussen sowie Finanzierung) vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nachweis über die Lieferfähigkeit (Leistungsspektrum; 12 Monate Lieferzeit ab Bestelldatum) von Gelenkbussen und Solobussen Wir empfehlen dringend, zum Nachweis das Formblatt Anlage 6 zu verwenden. Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben. Alle folgenden Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen (Lieferung von Niederflur-Elektro-Bussen sowie Finanzierung) vergleichbar sind. Die Mindestanzahl an Referenzen muss für jeden der genannten Leistungsteile gesondert erreicht werden. Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche (Lieferung und Finanzierung) Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfls. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen. Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Nachweise Informationsmaterial zum geforderten Leistungsspektrum Wir empfehlen dringend, zum Nachweis das Formblatt Anlage 7 zu verwenden.
Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Staße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.