Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_B_03_2020
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-König-Straße 42
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.suhltrifft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201)
Die Stadt Suhl beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung der Bioabfälle und von Grün- und Astschnitt zum 1.1.2021 zu vergeben.
Die Aufteilung des Auftrages erfolgt in Lose, ca. 2 900 t/pa.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.