Neubau Ambulanzgebäude, Los R03 — Abbruch, Erdbau Referenznummer der Bekanntmachung: 009 20/AMBG/Los R03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los R03 — Abbruch, Erdbau
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude, Los R03 — Abbruch, Erdbau
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
In Vorbereitung der Rohbaumaßnahmen sind auf dem Baugrundstück Abbruchmaßnahmen und Erdbauarbeiten vorgesehen. Zur eigenen Baustelleneinrichtung gehört die Errichtung eines 160 m langen Bauzaunes.
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude, Los R03 — Abbruch, Erdbau
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg“ beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
In Vorbereitung der Rohbaumaßnahmen sind auf dem Baugrundstück Abbruchmaßnahmen und Erdbauarbeiten vorgesehen. Zur eigenen Baustelleneinrichtung gehört die Errichtung eines 160 m langen Bauzaunes.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind weiterhin unter anderem:
— Rückbau Betonpflaster Rechteck ca. 180 m2,
— Rückbau Betonpflaster Öko ca. 120 m2,
— Rückbau Rasengittersteine ca. 100 m2,
— Abbruch Asphaltfahrbahn ca. 1 120 m2,
— Abbruch Betonfahrbahn ca. 220 m2,
— Abbruch Entwässerungsschächte 4 Stck.,
— Sicherung einer Fernwärmeleitung,
— Baugrubenaushub 2 400 m3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Ambulanzgebäude, Los R03 — Abbruch, Erdbau
Postanschrift: Zeitzer Straße 38
Ort: Kretzschau
NUTS-Code: DEE08
Postleitzahl: 06712
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04DLTJ
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungs-verfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.