Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-07 Fassade Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: QGS-EU-2019-007.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-07 Fassade Metallbau
Einbau von Metallfenstern und -türen für den Neubau Grundschule und Sporthalle Questenberg.
Meißen
DEUTSCHLAND
Neubau und Sporthalle:
Liefern und Montieren von Pfosten-Riegel-Glasfassaden aus Aluminiumprofilen mit Einsatzelementen Fenster und Türen, Einzelrahmenfenster aus Aluminium, Menge ca. 710 m2.
Gedämmte Laibungskästen aus Aluminiumblec, außenliegender Sonnenschutz als Raffstoreanlagen.
Aluminium – Vorhangfassaden in mehreren Teilbereichen ca. 170 qm. Faserzementfassade ca. 78 m2. Eineauskragende Vordachkonstruktion.
EFRE Gebiet Entwicklungsgebiet Meißen-West/Altstadt, Antrags-Nr. 100259340
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-07 Fassade Metallbau
Postanschrift: Friedrich-Glenck-Straße 7
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.