HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 6 Brückenersatzneubau BW 2a Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ 2020-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rauenstein 6A
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 6 Brückenersatzneubau BW 2a
Hochwasserschutzmaßnahme 22 an der Schwarzen Pockau in Pockau Baulos 6 — Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 2a
„ An der Pockau 5“
Neubau Straßenverbindung Olbernhauer Straße – An der Pockau über die Pockau
Erhöhung Hochwasserschutzwand Bauteil 2.20 L RQ 1
Rückbau Wohnhaus Olbernhauer Straße 19.
Pockau-Lengefeld
DEUTSCHLAND
— ca. 900 m3 Abriss Wohnhaus und Nebengebäude und Entsorgung des Abbruchgutes (umbauter Raum);
— ca. 300 m2 Herstellen wasserdichter Verbau einschl. Vorbohren und Kürzen;
— ca. 215 m3 Herstellen Stahlbetonkonstruktion Brückenbauwerk einschl. Schalung;
— ca. 46 t Einbau Bewehrungsstahl;
— ca. 240 m2 Grundhafter Neubau Straßen und Gehwegflächen;
— ca. 6 m Sanierung und Erhöhung Hochwasserschutzmauer;
— ca. 85 m Herstellung, Unterhaltung und Rückbau bauzeitlicher Hochwasserschutz.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderzeitraum 2014-2020, Projektnummer: 5.2316121.002.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 6 Brückenersatzneubau BW 2a
Postanschrift: Am Richterweg 10
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.