Verkehrsleistungen im Busnetz Saarpfalz-Kreis

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Wilhelm-Heinrich-Str. 36
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.zps-online.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger ÖPNV

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsleistungen im Busnetz Saarpfalz-Kreis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Busverkehrsleistungen im Rahmen einer Notmaßnahme für die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, Saarpfalz-Kreis West und Stadt St. Ingbert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05
Hauptort der Ausführung:

Kreisstadt Homburg, Stadt St. Ingbert und Saarpfalz-Kreis mit Ausnahme des Südens

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) haben gemeinsam als zuständige Aufgabenträger zum 1.1.2016 die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, Saarpfalz-Kreis West und Stadt St. Ingbert in einem europaweiten Vergabeverfahren an einen mittelständigen Betreiber vergeben. Aufgrund drohender Insolvenz infolge unvorhersehbar hoher Tariflohnabschlüsse beantragte der Betreiber am 18.10.2019 die dauerhafte Entbindung von der Betriebspflicht. Diesem Antrag hat die Genehmigungsbehörde nach § 21 Absatz 4 PBefG durch die Entscheidung vom 12.12.2019 mit Wirkung zum 1.1.2020 entsprochen.

Aufgrund der kurzfristigen, so nicht erwartbaren Entwicklung waren die Aufgabenträger gezwungen, eine Notvergabe nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 einzuleiten. Dabei hatten die Erfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere die Sicherstellung der lückenlosen Beförderung der vorhandenen Fahrgäste höchste Priorität. Die Anfrage bei drei möglichen Betreibern ergab, dass nur der bisherige Betreiber aufgrund der vorhandenen Ressourcen die Möglichkeit hatte, den Linienverkehr lückenlos und im vollen Umfang aufrecht zu erhalten. Dies rechtfertigte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aufgrund des Fehlens geeigneter Verkehrsunternehmen ist die Beauftragung des in Ziffer V.2.3 genannten Altbetreibers alternativlos für die Sicherstellung der lückenlosen übergangsweisen Leistungserbringung. Die Beauftragung ist zudem verkehrlich problemlos, da das Unternehmen in der Vergangenheit über Jahre die gegenständlichen Verkehre zuverlässig und sicher erbracht hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Erläuterung:

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren

Erläuterung:

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen.

Nach der dauerhaften Entbindung des Betreibers von der Betriebspflicht würden in großem Umfang Betriebsleistungen nicht mehr erbracht werden. Die Versorgung der Fahrgäste mit Leistungen im ÖPNV wäre nicht mehr gegeben. Dies war für die Aufgabenträger weder vorhersehbar noch zu beeinflussen. Daher ist eine übergangsweise Leistungserbringung durch den in Ziffer V.2.3 genannten Betreiber bis zum 31.7.2021 alternativlos, um ein ÖPNV-Angebot für die Fahrgäste sicherzustellen. Dies rechtfertigt eine Notvergabe nach Art. 5 Abs. 5 VO(EG) 1370/2007 und ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Industriegelände Am Bahnhof 7
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgenden Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland

Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm

VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger den Verkehrsvertrag schließen werden, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2020