Verkehrsleistungen im Busnetz Saarpfalz-Kreis
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Heinrich-Str. 36
Ort: Ottweiler
NUTS-Code: DEC03
Postleitzahl: 66564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zps-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im Busnetz Saarpfalz-Kreis
Busverkehrsleistungen im Rahmen einer Notmaßnahme für die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, Saarpfalz-Kreis West und Stadt St. Ingbert.
Kreisstadt Homburg, Stadt St. Ingbert und Saarpfalz-Kreis mit Ausnahme des Südens
Der Saarpfalz-Kreis, der Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) haben gemeinsam als zuständige Aufgabenträger zum 1.1.2016 die Linienbündel Saarpfalz-Kreis Nord, Saarpfalz-Kreis West und Stadt St. Ingbert in einem europaweiten Vergabeverfahren an einen mittelständigen Betreiber vergeben. Aufgrund drohender Insolvenz infolge unvorhersehbar hoher Tariflohnabschlüsse beantragte der Betreiber am 18.10.2019 die dauerhafte Entbindung von der Betriebspflicht. Diesem Antrag hat die Genehmigungsbehörde nach § 21 Absatz 4 PBefG durch die Entscheidung vom 12.12.2019 mit Wirkung zum 1.1.2020 entsprochen.
Aufgrund der kurzfristigen, so nicht erwartbaren Entwicklung waren die Aufgabenträger gezwungen, eine Notvergabe nach Art. 5 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 einzuleiten. Dabei hatten die Erfüllung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere die Sicherstellung der lückenlosen Beförderung der vorhandenen Fahrgäste höchste Priorität. Die Anfrage bei drei möglichen Betreibern ergab, dass nur der bisherige Betreiber aufgrund der vorhandenen Ressourcen die Möglichkeit hatte, den Linienverkehr lückenlos und im vollen Umfang aufrecht zu erhalten. Dies rechtfertigte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV.
Aufgrund des Fehlens geeigneter Verkehrsunternehmen ist die Beauftragung des in Ziffer V.2.3 genannten Altbetreibers alternativlos für die Sicherstellung der lückenlosen übergangsweisen Leistungserbringung. Die Beauftragung ist zudem verkehrlich problemlos, da das Unternehmen in der Vergangenheit über Jahre die gegenständlichen Verkehre zuverlässig und sicher erbracht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Erläuterung:
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen.
Nach der dauerhaften Entbindung des Betreibers von der Betriebspflicht würden in großem Umfang Betriebsleistungen nicht mehr erbracht werden. Die Versorgung der Fahrgäste mit Leistungen im ÖPNV wäre nicht mehr gegeben. Dies war für die Aufgabenträger weder vorhersehbar noch zu beeinflussen. Daher ist eine übergangsweise Leistungserbringung durch den in Ziffer V.2.3 genannten Betreiber bis zum 31.7.2021 alternativlos, um ein ÖPNV-Angebot für die Fahrgäste sicherzustellen. Dies rechtfertigt eine Notvergabe nach Art. 5 Abs. 5 VO(EG) 1370/2007 und ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Industriegelände Am Bahnhof 7
Ort: Püttlingen
NUTS-Code: DEC01
Postleitzahl: 66346
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgenden Vergabeverfahren über eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger den Verkehrsvertrag schließen werden, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/3339.htm