1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Arbeitsmedizin./betriebsärztl. Betreuung d. Bediensteten f. d. Geschäftsbereich d. Thür. Finanzministeriums
Beschreibung: Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Dazu zählen die Bediensteten von 11 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 3.940 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
Kennung des Verfahrens: 6920cfff-0996-4588-ab1e-5379fd887025
Interne Kennung: TLF-B-26-011
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung hat grundsätzlich in den jeweiligen Dienststellen inklusive Außen- und Nebenstellen (Anlage 1 der Leistungbeschreibung) während der betriebsüblichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Leistungen u.a. Laborleistungen etc., welche nicht in den Dienststellen vorgenommen werden können, können in den jeweiligen Standorten des Auftragnehmers stattfinden. Bei Beteiligung der Bediensteten hat die Leistung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen an mindestens drei Standorten innerhalb des Freistaates Thüringen durchgeführt werden können. Der Bieter muss über einen Standort in Erfurt verfügen, die weiteren Standorte müssen so verteilt sein, dass den Beschäftigten der Dienststellen des Auftraggebers eine dienststellennahe Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht wird. Insofern ist zumindest ein weiterer Standort in der Region Ostthüringen sowie ein Standort in der Region Südthüringen oder Nordthüringen vorzuhalten.Die Standorte können eigene Niederlassungen, Zweigstellen oder vertraglich gesicherte Kooperationsstandorte sein. Die Standorte sind unter Angabe der jeweiligen Anschrift mit dem Angebot zu benennen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Arbeitsmedizin./betriebsärztl. Betreuung d. Bediensteten f. d. Geschäftsbereich d. Thür. Finanzministeriums
Beschreibung: Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Dazu zählen die Bediensteten von 11 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 3.940 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
Interne Kennung: TLF-B-26-011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung hat grundsätzlich in den jeweiligen Dienststellen inklusive Außen- und Nebenstellen (Anlage 1 der Leistungbeschreibung) während der betriebsüblichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Leistungen u.a. Laborleistungen etc., welche nicht in den Dienststellen vorgenommen werden können, können in den jeweiligen Standorten des Auftragnehmers stattfinden. Bei Beteiligung der Bediensteten hat die Leistung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen an mindestens drei Standorten innerhalb des Freistaates Thüringen durchgeführt werden können. Der Bieter muss über einen Standort in Erfurt verfügen, die weiteren Standorte müssen so verteilt sein, dass den Beschäftigten der Dienststellen des Auftraggebers eine dienststellennahe Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht wird. Insofern ist zumindest ein weiterer Standort in der Region Ostthüringen sowie ein Standort in der Region Südthüringen oder Nordthüringen vorzuhalten.Die Standorte können eigene Niederlassungen, Zweigstellen oder vertraglich gesicherte Kooperationsstandorte sein. Die Standorte sind unter Angabe der jeweiligen Anschrift mit dem Angebot zu benennen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 336 134,45 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: I. Zusätzliche Informationen zur Rahmenvereinbarung Für die aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen wird ein Höchstwert (Obergrenze) von 400.000,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) vereinbart. II. Zusätzliche Informationen zur Angebotseinreichung a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer “ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dassder NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel /Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100 % Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Summen der jeweiligen Einzelpreise und deren Gewichtung. Es werden folgende Summen der Einzelpreise wie folgt gewichtet: Angebotsvorsorgen gem. Tz. 7.1.2 (Tätigkeiten an Bildschirmgeräten) mit 40 %, Pflichtvorsorgen gemäß Tz. 7.1.1 mit 15 %, Gefährdungsbeurteilungen, Beratungen und Belehrungen, Vorträge, BGM, Stellungnahmen gemäß Tz. 7.2.1; Tz. 7.2.2 und Tz. 7.2.3 mit 40 %, Wunschvorsorgen, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit gemäß Tz. 7.1.3 und Tz. 7.1.4 mit 5 %.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen
Registrierungsnummer: 16900603-0001-41
Abteilung: Vergabestelle
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 97f8d9c4-2ae3-44a7-9598-fb7b293fe71d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2026 14:57:38 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 768190-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2026