Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
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Belgern-Schildau
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Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
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Zwönitz

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung

758951-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung
OJ S 212/2026 02/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Oybin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung
Beschreibung: "Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung
Kennung des Verfahrens: 01a18242-c0c7-4a50-bf2d-fdb3d83c03d6
Interne Kennung: 2026_3_VgV_BGH-Oyb
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Für die Vergabe der naturschutzfachlichen Genehmigungsleistungen sowie der ökologischen Baubegleitung zum Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ wird die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 20 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, festgelegt. Die ausgeschriebenen Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und fachlichen Begleitung zeitkritischer naturschutzfachlicher Maßnahmen. Nach dem zugrunde gelegten Maßnahmenkonzept sind vorgezogene Maßnahmen bereits vor Beginn der Brutperiode im Frühjahr 2027 umzusetzen. Dabei sind neben der Herstellung die artspezifischen Vorlaufzeiten und die erforderliche Wirksamkeit vor dem jeweiligen Eingriff zu berücksichtigen. Ein Versäumen der maßgeblichen Zeitfenster kann deshalb zu einer Verschiebung der davon abhängigen Bauarbeiten führen. Für Los 1 müssen die hierfür erforderlichen, noch nicht anderweitig beauftragten planerischen Beiträge und ergänzenden Genehmigungsunterlagen rechtzeitig erarbeitet und mit den bestehenden Artenschutz- und Natura-2000-Fachbeiträgen abgestimmt werden. Die Bearbeitung ist zugleich mit dem auf Juni 2027 ausgerichteten Genehmigungsablauf zu verzahnen. Für Los 2 ist die ökologische Baubegleitung bereits zur Vorbereitung, fachlichen Begleitung und Kontrolle der vorgezogenen Maßnahmen erforderlich. Ihre Einbindung kann daher nicht bis zum Beginn der eigentlichen Bauarbeiten im August 2027 aufgeschoben werden. Die Verkürzung soll den für Einarbeitung, fachliche Abstimmungen und vorbereitende Leistungen notwendigen Zeitraum sichern.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oybin
Postleitzahl: 02797
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: §§ 1 ff. GWB und § 1 ff. VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Betrug: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungsunterlagen
Beschreibung: Beauftragt werden: • die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans; • ergänzende Fach- und Antragsunterlagen für die beschriebenen Schutzgebiets-, Schutzobjekt- und Biotopschutzverfahren; • die diesen Unterlagen zugeordneten fachlichen Abstimmungen und Verfahrensbeiträge. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird auf Grundlage des Leistungsbilds nach § 26 HOAI in Verbindung mit Anlage 7 HOAI beschrieben. Die nachfolgenden Anforderungen konkretisieren die Bearbeitung für das Vorhaben. Die ergänzenden Genehmigungsunterlagen werden als gesonderte Leistungsbausteine beschrieben und bepreist. Eine Vergütung bereits im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltener Bearbeitungsschritte in weiteren Positionen ist ausgeschlossen. Die fest beauftragten Leistungen beginnen unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die zeitlichen Anforderungen aus Kapitel 3 sind zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: • die prioritäre Bearbeitung der für vorgezogene Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 benötigten eigenen Beiträge; • die Abstimmung mit noch ausstehenden Fachbeiträgen; • die Ausrichtung der Genehmigungsbearbeitung auf den angestrebten Genehmigungstermin im Juni 2027. Die bereits anderweitig geschuldete Planung artenschutzrechtlicher Maßnahmen wird hierdurch nicht nochmals übertragen. Stufenweise Beauftragung Mit Zuschlagserteilung wird Position 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan fest beauftragt. Die Positionen 2 bis 7 sind verpflichtend anzubieten und jeweils mit einem Pauschalpreis zu versehen, werden jedoch ausschließlich optional beauftragt. Der Abruf erfolgt positionsweise durch den Auftraggeber in Textform, soweit die jeweilige Leistung aufgrund der fachlichen Prüfergebnisse oder behördlichen Anforderungen für das Vorhaben erforderlich wird. Ein vorheriger Abschluss der Position 1 ist hierfür nicht zwingend erforderlich; die notwendigen Bearbeitungsgrundlagen müssen jedoch vorliegen. Für abgerufene Positionen gelten die angebotenen Pauschalpreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang einschließlich der festgelegten Leistungsabgrenzungen. Die beigefügte Angebotskalkulation dient der Preisaufgliederung und begründet keine Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Ein Anspruch auf Abruf einzelner oder sämtlicher optionaler Positionen besteht nicht. Die Abrufe erfolgen innerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Abrufzeitraums. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, fest beauftragt Position 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan im Sinne des § 26 HOAI i.V. mit Anlage 7 HOAI Ergänzende Leistungen – verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ Position 4: FND-Befreiungsverfahren Position 5: Erstellung der Befreiungsunterlagen nach den Schutzbestimmungen des Naturparks inkl. Befreiung nach Naturpark-VO Position 6: Ausnahme / Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG (Biotope) Position 7: Antrag auf temporäre Waldumwandlung Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verwendung vorhandener Grundlagen und Leistungsabgrenzung - Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG - Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ - Position 4: FND-Befreiungsverfahren - Position 5: Erstellung der Befreiungsunterlagen nach den Schutzbestimmungen des Naturparks inkl. Befreiung nach Naturpark-VO - Position 6: Ausnahme / Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG (Biotope) - Position 7: Antrag auf temporäre Waldumwandlung Weitere Informationen sind in der Vergabeunterlage ersichtlich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oybin
Postleitzahl: 02797
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeignete Referenzen über bereits erbrachte Leistungen vorzulegen, die mit den für das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Der Nachweis ist durch Einreichung des Formblatts 3 für jedes angebotene Los zu führen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte je angebotenem Los anzugeben. Die nachstehend festgelegten fachlichen Mindestanforderungen können durch die eingereichten Referenzprojekte gemeinsam erfüllt werden. Ein Referenzprojekt kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. Bei einer Angebotsabgabe für beide Lose kann dasselbe Referenzprojekt für beide Lose angegeben werden, sofern die jeweils geforderten Leistungen nachgewiesen werden. Für die Vergleichbarkeit sind die tatsächlich erbrachten eigenen Leistungen maßgeblich. Eine Übereinstimmung hinsichtlich Gebäudenutzung, Standort, konkreter Schutzgebietsbezeichnung oder sämtlicher Einzelmerkmale des ausgeschriebenen Vorhabens ist nicht erforderlich. Los 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungs-unterlagen Als vergleichbar gelten landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Zulassungsverfahren für Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Hierzu gehören insbesondere: • Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschließlich Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung; • Erstellung fachlicher Unterlagen für naturschutzrechtliche Erlaubnis-, Ausnahme- oder Befreiungsverfahren bei Betroffenheit von Schutzgebieten, Schutzobjekten oder gesetzlich geschützten Biotopen; • Zusammenführung und fachliche Integration vorhandener Artenschutz- und Natura-2000-Untersuchungen in die Genehmigungsplanung; Los 2 – Ökologische Baubegleitung Als vergleichbar gelten Leistungen der ökologischen beziehungsweise artenschutzfachlichen Baubegleitung bei Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Die Referenzleistungen müssen die praktische Begleitung tatsächlich ausgeführter Bauarbeiten, die Kontrolle und Dokumentation naturschutzfachlicher Schutzmaßnahmen sowie die fachliche Abstimmung mit den Projektbeteiligten umfassen. Es ist eine Übersicht der umgesetzten Projekte einzureichen. Das Formblatt 3 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) - kurze Projektbeschreibung der räumlichen Größenordnung - tatsächlich erbrachte eigene Leistungen - Bearbeitungszeitraum und Abschlussdatum der maßgeblichen Referenzleistungen - Auftragswert der eigenen Referenzleistungen netto Als Mindestanforderung (MF) gilt: - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 30.06.2017 - Mindestens ein Projekt: Leistungen bei Eingriffen in bestehende Gebäude-, Mauer- oder Felsstrukturen oder vergleichbar empfindliche Habitatstrukturen - Mindestens ein Projekt: Artenschutzfachliche Leistungen im Rahmen einer Gebäudesanierung mit Denkmalschutz oder einem Gartendenkmal - Mindestens ein Projekt: Mindestens ein Referenzprojekt muss Leistungen bei einem Vorhaben mit Betroffenheit eines Schutzgebiets, eines geschützten Naturbestandteils oder gesetzlich geschützter Biotope umfassen. Hierzu zählen beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete oder Naturdenkmale. - Los 1: Mindestens ein Projekt: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Entwicklung projektbezogener Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. - Los 2: Mindestens ein Projekt: Baubegleitende Betreuung von Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen oder gebäude- bzw. felsbewohnenden Vogelarten. Referenzen aus noch laufenden Gesamtprojekten sind zulässig, sofern die zum Nachweis herangezogenen Teilleistungen bereits erbracht und nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit dreifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ein Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bietergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i. V. mit § 57 Abs. 1 VgV: Angebotserklärung (Formblatt 1) Das Formblatt „Angebotserklärung“ ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Berufliche Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium einer einschlägigen Fachrichtung verfügen oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C) Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Benennung Projektleiter / stv. Projektleiter und deren fachliche Eignung (Formblatt 2, Punkt E): Entsprechend der Vergabebekanntmachung sind folgende Personen namentlich zu benennen: Projektleiter(in); Stellvertretende(r) Projektleiter(in). Für die benannten Personen sind folgende Qualifikationen nachzuweisen: - Projektleitung: Mindestens drei Jahre Berufserfahrung und Erfahrung mit Arten- und Naturschutz für Hochbauprojekte - Gute naturschutzfachliche Kenntnisse, insbesondere zur Ökologie planungsrelevanter Arten sowie Erfassungsmethoden, insbesondere zu gebäudebrütenden Vogelarten - Sehr gute Kenntnisse natur- und umweltrechtlicher Regelungen und Normen - Los 2: Baustellenerfahrung, Erfahrung im Projektmanagement und der Projektkoordination - Los 2: Avifaunistische Artenkenntnisse, insbesondere zu Arterfassung Zum Nachweis dieser Qualifikationen ist das Formblatt 2, Punkt E auszufüllen. Für die angegebenen Personen in Projektleitung bzw. stellvertretender Projektleitung ist jeweils ein Fachbezogener Lebenslauf nebst persönlichen Referenzen vorzulegen, welche die geforderten vorgenannten Qualifikationen nachweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 1 - Methodik zur Leistungserbringung (Gewichtung: 60,0 %) Der Auftraggeber bewertet die Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise anhand eines auf das jeweilige Los und das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ bezogenen Bearbeitungskonzepts. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Eine vorgezogene Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, eigener Genehmigungsunterlagen oder eines ausführungsreifen Schutz- beziehungsweise Kontrollkonzepts ist ausdrücklich nicht erforderlich. Das Bearbeitungskonzept soll Aussagen zu folgenden vier Themenbereichen enthalten: LOS 1: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche wesentlichen fachlichen Herausforderungen sind aufgrund der Schutzgebietslage, den Schutzobjekten und empfindlichen Bestandsstrukturen des Vorhabens zu erwarten? • Wie werden vorhandene Grundlagen bei der eigenen Bearbeitung berücksichtigt und Doppelbearbeitungen vermieden? • Wie wird mit noch ausstehenden Kartierungsergebnissen und Fachbeiträgen umgegangen? 2. Fachliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung methodisch miteinander verknüpft? • Wie werden die unterschiedlichen Anforderungen aus Eingriffsregelung, Schutzgebiets-, Biotop-, Arten- und Natura-2000-Schutz abgegrenzt und die vorhandenen Fachbeiträge integriert? • Wie werden dauerhafte und bauzeitliche Eingriffe, insbesondere an Gebäuden, Mauern, Felsen, Leitungstrassen und Baustelleneinrichtungsflächen berücksichtigt? • Wie werden fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eigenen Texte, Pläne und Antragsunterlagen gesichert? 3. Fachübergreifende Abstimmung und Entscheidungsfindung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 4. Arbeitsorganisation, Terminplanung und Umsetzungsvorbereitung • Wie werden Personal, Zuständigkeiten, Vertretung und interne Prüfabläufe für die Bearbeitung organisiert? • Wie werden Terminrisiken, fehlende Grundlagen und erforderliche Anpassungen frühzeitig erkannt und kommuniziert? • Wie werden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorlaufzeiten für Ausführungsplanung, Bauvergabe und ökologische Baubegleitung übergabefähig aufbereitet? LOS 2: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche besonderen Anforderungen sind aufgrund der geschützten Gebäude-, Mauer-, Fels- und Gehölzstrukturen sowie der Schutzgebietskulisse zu erwarten? • Wie werden Schnittstellen und offene Fragen mit dem bestehenden Fachbüro und dem Auftragnehmer des Loses 1 geklärt? • Wie werden Aktualisierungsbedarf und mögliche Veränderungen der Bestandssituation vor neuen Bauabschnitten erkannt? 2. Kontrollmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 3. Kommunikation und Koordination auf der Baustelle • Wie werden Auftraggeber, Bauüberwachung, ausführende Unternehmen, Fachplanungen und Behörden eingebunden? • Wie werden naturschutzfachliche Anforderungen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten verständlich vermittelt? • Wie werden Melde-, Entscheidungs- und Eskalationswege unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Schutzanforderungen, eingeschränkter Zugänglichkeit, Transportabläufen und Besucherverkehr bearbeitet? 4. Einsatzorganisation und mehrjährige Terminplanung • Wie werden personelle Kontinuität, Vertretung und Wissenstransfer während der Projektlaufzeit bis April 2032 sichergestellt? • Wie wird die rechtzeitige Einbindung vor den ersten Arbeiten ab August 2027 gewährleistet? • Wie wird die Einsatzplanung an saisonale Baufenster, Unterbrechungen und wechselnde Bauabschnitte angepasst? • Wie werden kurzfristige Abstimmungsbedarfe innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Änderungen des Bauablaufs organisatorisch bewältigt? Zur Veranschaulichung können Erfahrungen aus einem im Formblatt 3 benannten Referenzprojekt herangezogen werden. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Die Ausarbeitung artenschutzfachlicher Unterlagen und Planungen ist nicht erforderlich. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 pro Los einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: siehe Vergabeunterlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 40,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist gegliedert nach den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung anzubieten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Dem Honorarangebot sind die in der Leistungsbeschreibung festgelegten räumlichen Abgrenzungen, Leistungen, Bearbeitungstiefen, Ergebnisse und Abstimmungstermine zugrunde zu legen. Unveränderliche Parameter: Es ist ein Angebot über die in Punkt 4 genannten Leistungen einzureichen. Gewertet werden die in Punkt 4 angegebenen Leistungsbausteine. Das Honorar wird nach Maßgabe der angebotenen Leistungsbausteine abgerechnet. Grundlagen der Beauftragung sind die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie die Ausführungen des Auftragnehmers im Zuschlagskriterium. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter*in - Mitarbeiter*in - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Ermittlung des Wertungspreises – Los 1 Für die Preisbewertung wird die Summe der angebotenen Pauschalpreise der Positionen 1 bis 7 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Jede Position wird einmal und in voller Höhe berücksichtigt. Die optionalen Positionen 2 bis 7 werden ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises vollständig einbezogen. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zu deren Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt; die weiteren Positionen werden nach Maßgabe der Regelungen zur optionalen Beauftragung abgerufen. Die mit dem Angebot einzureichende Stunden- und Personalkalkulation dient der Erläuterung der Pauschalpreise. Die darin ausgewiesenen Stunden und Verrechnungssätze werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Ermittlung des Wertungspreises – Los 2 Für die Preisbewertung wird der Gesamtwertungspreis der Positionen 1 bis 5 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus den angebotenen Pauschalpreisen sowie den angebotenen Einsatz- und Stundensätzen, multipliziert mit den im Honorarformblatt vorgegebenen Wertungsmengen. Bei jahresbezogenen Preisen erfolgt die Berechnung anhand der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegten Mengen. Die einzelnen Positionssummen werden zum Gesamtwertungspreis addiert. Die optionalen Leistungen der Leistungsstufe 2 werden mit den vorgegebenen Wertungsmengen vollständig berücksichtigt. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung zum entsprechenden Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt. Der Abruf und die Vergütung der weiteren Leistungen richten sich nach den Regelungen zur stufenweisen Beauftragung. Die Konkretisierung des Leistungsbedarfs im Rahmen der Position 1 dient der späteren Einsatz- und Abrufplanung und verändert die der Angebotswertung zugrunde gelegten Mengen nicht. Die ergänzende Angebotskalkulation dient der Erläuterung der angebotenen Preise. Darin ausgewiesene Kostenbestandteile werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Die angebotenen Honorarsätze für die Besonderen und Zusätzlichen Leistungen fließen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbewertung mit ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 131 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Oybin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Oybin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: ökologischen Baubegleitung
Beschreibung: Gegenstand ist die ökologische Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen und der anschließenden Bauausführung. Das Leistungsbild orientiert sich an den Aufgabenschwerpunkten des AHO-Heft 27 „Umweltbaubegleitung“, Stand Mai 2018. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die nachfolgend und im Preisblatt beschriebenen Leistungen. Die Bezeichnung „Grundleistungen“ bezeichnet bei diesem Los den festgelegten Regelumfang. Die Bearbeitung beginnt nach Zuschlagserteilung. Die ÖBB ist bereits bei den vorgezogenen Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 einzubinden. Die anschließende Begleitung berücksichtigt insbesondere: • erste Arbeiten in den Felsbereichen ab August 2027; • Arbeiten an der Lastenseilbahn ab September 2027; • die abschnittsweise Ausführung der Gebäude-, Leitungs- und Freianlagenmaßnahmen; • die saisonalen Arbeitsfenster; • die vorgesehene Gesamtfertigstellung im April 2032. Die Terminangaben ersetzen keine erforderlichen Zulassungen und keine Prüfung der aktuellen naturschutzfachlichen Voraussetzungen. Stufenweise Beauftragung Position 1 wird als Grundleistung der Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung beauftragt. Die Positionen 2 bis 5 bilden die optionale Leistungsstufe 2 und sind verbindlich anzubieten: • Positionen 2 und 3: Die vorgegebenen Mengen dienen der Angebotskalkulation und Wertung. Der tatsächliche Abrufumfang wird auf Grundlage der Leistungsstufe 1 (Position 1) konkretisiert; abgerechnet werden die abgerufenen und nachgewiesenen Leistungen zu den angebotenen Einheitspreisen. • Positionen 4 und 5: Die Jahres- und Abschlussberichte werden bei Abruf zu den angebotenen Pauschalpreisen je Bericht für den beschriebenen Leistungsumfang vergütet. • Position 6: Die Besonderen Leistungen werden bei Bedarf innerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs und Stundenkontingents gesondert abgerufen. Die Abrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Textform innerhalb der festgelegten Mengen- und Laufzeitgrenzen. Ein Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Abruf der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine:  Der Auftraggeber hat folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten Position 1: Einarbeitung und Vorbereitung Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, Leistungsabruf nach Erfordernis Position 2: Vorbereitende und baubegleitende Vor-Ort-Einsätze Position 3: Fachliche Bearbeitung und Abstimmung außerhalb der Vor-Ort-Einsätze Position 4: Jahresabschlussbericht Position 5: Abschlussdokumentation Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, Leistungsabruf nach Erfordernis Position 2: Vorbereitende und baubegleitende Vor-Ort-Einsätze Position 3: Fachliche Bearbeitung und Abstimmung außerhalb der Vor-Ort-Einsätze Position 4: Jahresabschlussbericht Position 5: Abschlussdokumentation Weitere Informationen sind in der Vergabeunterlage ersichtlich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oybin
Postleitzahl: 02729
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeignete Referenzen über bereits erbrachte Leistungen vorzulegen, die mit den für das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Der Nachweis ist durch Einreichung des Formblatts 3 für jedes angebotene Los zu führen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte je angebotenem Los anzugeben. Die nachstehend festgelegten fachlichen Mindestanforderungen können durch die eingereichten Referenzprojekte gemeinsam erfüllt werden. Ein Referenzprojekt kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. Bei einer Angebotsabgabe für beide Lose kann dasselbe Referenzprojekt für beide Lose angegeben werden, sofern die jeweils geforderten Leistungen nachgewiesen werden. Für die Vergleichbarkeit sind die tatsächlich erbrachten eigenen Leistungen maßgeblich. Eine Übereinstimmung hinsichtlich Gebäudenutzung, Standort, konkreter Schutzgebietsbezeichnung oder sämtlicher Einzelmerkmale des ausgeschriebenen Vorhabens ist nicht erforderlich. Los 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungs-unterlagen Als vergleichbar gelten landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Zulassungsverfahren für Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Hierzu gehören insbesondere: • Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschließlich Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung; • Erstellung fachlicher Unterlagen für naturschutzrechtliche Erlaubnis-, Ausnahme- oder Befreiungsverfahren bei Betroffenheit von Schutzgebieten, Schutzobjekten oder gesetzlich geschützten Biotopen; • Zusammenführung und fachliche Integration vorhandener Artenschutz- und Natura-2000-Untersuchungen in die Genehmigungsplanung; Los 2 – Ökologische Baubegleitung Als vergleichbar gelten Leistungen der ökologischen beziehungsweise artenschutzfachlichen Baubegleitung bei Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Die Referenzleistungen müssen die praktische Begleitung tatsächlich ausgeführter Bauarbeiten, die Kontrolle und Dokumentation naturschutzfachlicher Schutzmaßnahmen sowie die fachliche Abstimmung mit den Projektbeteiligten umfassen. Es ist eine Übersicht der umgesetzten Projekte einzureichen. Das Formblatt 3 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) - kurze Projektbeschreibung der räumlichen Größenordnung - tatsächlich erbrachte eigene Leistungen - Bearbeitungszeitraum und Abschlussdatum der maßgeblichen Referenzleistungen - Auftragswert der eigenen Referenzleistungen netto Als Mindestanforderung (MF) gilt: - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 30.06.2017 - Mindestens ein Projekt: Leistungen bei Eingriffen in bestehende Gebäude-, Mauer- oder Felsstrukturen oder vergleichbar empfindliche Habitatstrukturen - Mindestens ein Projekt: Artenschutzfachliche Leistungen im Rahmen einer Gebäudesanierung mit Denkmalschutz oder einem Gartendenkmal - Mindestens ein Projekt: Mindestens ein Referenzprojekt muss Leistungen bei einem Vorhaben mit Betroffenheit eines Schutzgebiets, eines geschützten Naturbestandteils oder gesetzlich geschützter Biotope umfassen. Hierzu zählen beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete oder Naturdenkmale. - Los 1: Mindestens ein Projekt: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Entwicklung projektbezogener Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. - Los 2: Mindestens ein Projekt: Baubegleitende Betreuung von Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen oder gebäude- bzw. felsbewohnenden Vogelarten. Referenzen aus noch laufenden Gesamtprojekten sind zulässig, sofern die zum Nachweis herangezogenen Teilleistungen bereits erbracht und nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Nichterfüllung der vorstehend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes, ohne dass eine Nachforderung erfolgt; § 56 Abs. 2 S. 2 VgV.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit dreifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Ein Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bietergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i. V. mit § 57 Abs. 1 VgV: Angebotserklärung (Formblatt 1) Das Formblatt „Angebotserklärung“ ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Berufliche Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium einer einschlägigen Fachrichtung verfügen oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C) Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Benennung Projektleiter / stv. Projektleiter und deren fachliche Eignung (Formblatt 2, Punkt E): Entsprechend der Vergabebekanntmachung sind folgende Personen namentlich zu benennen: Projektleiter(in); Stellvertretende(r) Projektleiter(in). Für die benannten Personen sind folgende Qualifikationen nachzuweisen: - Projektleitung: Mindestens drei Jahre Berufserfahrung und Erfahrung mit Arten- und Naturschutz für Hochbauprojekte - Gute naturschutzfachliche Kenntnisse, insbesondere zur Ökologie planungsrelevanter Arten sowie Erfassungsmethoden, insbesondere zu gebäudebrütenden Vogelarten - Sehr gute Kenntnisse natur- und umweltrechtlicher Regelungen und Normen - Los 2: Baustellenerfahrung, Erfahrung im Projektmanagement und der Projektkoordination - Los 2: Avifaunistische Artenkenntnisse, insbesondere zu Arterfassung Zum Nachweis dieser Qualifikationen ist das Formblatt 2, Punkt E auszufüllen. Für die angegebenen Personen in Projektleitung bzw. stellvertretender Projektleitung ist jeweils ein Fachbezogener Lebenslauf nebst persönlichen Referenzen vorzulegen, welche die geforderten vorgenannten Qualifikationen nachweisen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 1 - Methodik zur Leistungserbringung (Gewichtung: 60,0 %) Der Auftraggeber bewertet die Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise anhand eines auf das jeweilige Los und das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ bezogenen Bearbeitungskonzepts. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Eine vorgezogene Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, eigener Genehmigungsunterlagen oder eines ausführungsreifen Schutz- beziehungsweise Kontrollkonzepts ist ausdrücklich nicht erforderlich. Das Bearbeitungskonzept soll Aussagen zu folgenden vier Themenbereichen enthalten: LOS 1: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche wesentlichen fachlichen Herausforderungen sind aufgrund der Schutzgebietslage, den Schutzobjekten und empfindlichen Bestandsstrukturen des Vorhabens zu erwarten? • Wie werden vorhandene Grundlagen bei der eigenen Bearbeitung berücksichtigt und Doppelbearbeitungen vermieden? • Wie wird mit noch ausstehenden Kartierungsergebnissen und Fachbeiträgen umgegangen? 2. Fachliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung methodisch miteinander verknüpft? • Wie werden die unterschiedlichen Anforderungen aus Eingriffsregelung, Schutzgebiets-, Biotop-, Arten- und Natura-2000-Schutz abgegrenzt und die vorhandenen Fachbeiträge integriert? • Wie werden dauerhafte und bauzeitliche Eingriffe, insbesondere an Gebäuden, Mauern, Felsen, Leitungstrassen und Baustelleneinrichtungsflächen berücksichtigt? • Wie werden fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eigenen Texte, Pläne und Antragsunterlagen gesichert? 3. Fachübergreifende Abstimmung und Entscheidungsfindung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 4. Arbeitsorganisation, Terminplanung und Umsetzungsvorbereitung • Wie werden Personal, Zuständigkeiten, Vertretung und interne Prüfabläufe für die Bearbeitung organisiert? • Wie werden Terminrisiken, fehlende Grundlagen und erforderliche Anpassungen frühzeitig erkannt und kommuniziert? • Wie werden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorlaufzeiten für Ausführungsplanung, Bauvergabe und ökologische Baubegleitung übergabefähig aufbereitet? LOS 2: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche besonderen Anforderungen sind aufgrund der geschützten Gebäude-, Mauer-, Fels- und Gehölzstrukturen sowie der Schutzgebietskulisse zu erwarten? • Wie werden Schnittstellen und offene Fragen mit dem bestehenden Fachbüro und dem Auftragnehmer des Loses 1 geklärt? • Wie werden Aktualisierungsbedarf und mögliche Veränderungen der Bestandssituation vor neuen Bauabschnitten erkannt? 2. Kommunikation und Koordination auf der Baustelle • Wie werden Auftraggeber, Bauüberwachung, ausführende Unternehmen, Fachplanungen und Behörden eingebunden? • Wie werden naturschutzfachliche Anforderungen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten verständlich vermittelt? • Wie werden Melde-, Entscheidungs- und Eskalationswege unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Schutzanforderungen, eingeschränkter Zugänglichkeit, Transportabläufen und Besucherverkehr bearbeitet? 3. Einsatzorganisation und mehrjährige Terminplanung • Wie werden personelle Kontinuität, Vertretung und Wissenstransfer während der Projektlaufzeit bis April 2032 sichergestellt? • Wie wird die rechtzeitige Einbindung vor den ersten Arbeiten ab August 2027 gewährleistet? • Wie wird die Einsatzplanung an saisonale Baufenster, Unterbrechungen und wechselnde Bauabschnitte angepasst? • Wie werden kurzfristige Abstimmungsbedarfe innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Änderungen des Bauablaufs organisatorisch bewältigt? Zur Veranschaulichung können Erfahrungen aus einem im Formblatt 3 benannten Referenzprojekt herangezogen werden. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Die Ausarbeitung artenschutzfachlicher Unterlagen und Planungen ist nicht erforderlich. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal fünf Seiten DIN A4 pro Los einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes: siehe Vergabeunterlage
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 40,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist gegliedert nach den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung anzubieten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Dem Honorarangebot sind die in der Leistungsbeschreibung festgelegten räumlichen Abgrenzungen, Leistungen, Bearbeitungstiefen, Ergebnisse und Abstimmungstermine zugrunde zu legen. Unveränderliche Parameter: Es ist ein Angebot über die in Punkt 4 genannten Leistungen einzureichen. Gewertet werden die in Punkt 4 angegebenen Leistungsbausteine. Das Honorar wird nach Maßgabe der angebotenen Leistungsbausteine abgerechnet. Grundlagen der Beauftragung sind die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie die Ausführungen des Auftragnehmers im Zuschlagskriterium. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter*in - Mitarbeiter*in - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Ermittlung des Wertungspreises – Los 1 Für die Preisbewertung wird die Summe der angebotenen Pauschalpreise der Positionen 1 bis 7 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Jede Position wird einmal und in voller Höhe berücksichtigt. Die optionalen Positionen 2 bis 7 werden ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises vollständig einbezogen. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zu deren Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt; die weiteren Positionen werden nach Maßgabe der Regelungen zur optionalen Beauftragung abgerufen. Die mit dem Angebot einzureichende Stunden- und Personalkalkulation dient der Erläuterung der Pauschalpreise. Die darin ausgewiesenen Stunden und Verrechnungssätze werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Ermittlung des Wertungspreises – Los 2 Für die Preisbewertung wird der Gesamtwertungspreis der Positionen 1 bis 6 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus den angebotenen Pauschalpreisen sowie den angebotenen Einsatz- und Stundensätzen, multipliziert mit den im Honorarformblatt vorgegebenen Wertungsmengen. Bei jahresbezogenen Preisen erfolgt die Berechnung anhand der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegten Mengen. Die einzelnen Positionssummen werden zum Gesamtwertungspreis addiert. Die optionalen Leistungen der Leistungsstufe 2 werden mit den vorgegebenen Wertungsmengen vollständig berücksichtigt. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung zum entsprechenden Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt. Der Abruf und die Vergütung der weiteren Leistungen richten sich nach den Regelungen zur stufenweisen Beauftragung. Die Konkretisierung des Leistungsbedarfs im Rahmen der Position 1 dient der späteren Einsatz- und Abrufplanung und verändert die der Angebotswertung zugrunde gelegten Mengen nicht. Die ergänzende Angebotskalkulation dient der Erläuterung der angebotenen Preise. Darin ausgewiesene Kostenbestandteile werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Die angebotenen Honorarsätze für die Besonderen und Zusätzlichen Leistungen fließen nicht in die Wirtschaftlichkeitsbewertung mit ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 131 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 20/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Oybin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinde Oybin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Oybin
Registrierungsnummer: 208/149/00755
Postanschrift: Freiligrathstraße 8
Stadt: Oybin
Postleitzahl: 02797
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Telefon: 0351255180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Staufenbergallee 2
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: 00493518250
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01a18254-9b2c-4ffd-9230-d8b62454aa19 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2026 12:34:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 758951-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/11/2026