Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
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Crimmitschau
Crottendorf
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Lengenfeld
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Neukieritzsch
Neukirchen
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Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
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Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
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Ottendorf-Okrilla
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Panschwitz-Kuckau
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Radebeul
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Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
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Riesa
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Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
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Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport – „Servicepersonal für den Empfang inklusive Kassen- und Aufsichtsdiensten bei der Augustusburg/Scharfenstein/ Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH“

753666-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport – „Servicepersonal für den Empfang inklusive Kassen- und Aufsichtsdiensten bei der Augustusburg/Scharfenstein/ Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH“
OJ S 211/2026 30/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwald Schlossbetriebe gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: „Servicepersonal für den Empfang inklusive Kassen- und Aufsichtsdiensten bei der Augustusburg/Scharfenstein/ Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH“
Beschreibung: „Servicepersonal für den Empfang inklusive Kassen- und Aufsichtsdiensten bei der Augustusburg/Scharfenstein/ Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH“
Kennung des Verfahrens: 01a17db5-0a66-4240-bf2e-cb395503ab3b
Interne Kennung: ASL-01/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schlossallee 1
Stadt: Niederwiesa/OT Lichtenwalde
Postleitzahl: 09577
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Das Verfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 16 VgV i. V. m. den §§ 97 ff. GWB durchgeführt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: entfällt
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Betrug: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Dienstleistung „Servicepersonal für den Empfang inklusive Kassen- und Aufsichtsdiensten"
Beschreibung: Vertragsgegenstand: Der Auftragnehmer übernimmt in den Einrichtungen Schloss Augustusburg, Schloss 1, 09573 Augustusburg, Burg Scharfenstein, Schlossberg 1, 09430 Drebach/ OT Scharfenstein und Schloss & Park Lichtenwalde, Schlossallee 1, 09577 Niederwiesa/ OT Lichtenwalde in Zusammenarbeit und zur Unterstützung der schlosseigenen Mitarbeiter den Empfang inkl. Kassierung und/oder Aufsichtsdienste sowie weiterer Tätigkeiten vor Ort. Der Bedarf ergibt sich zum einem aus den Angaben zu den Kalkulationsgrundlagen im Zuschlagskriterium "Kriterium 3 Honorar/Preis" sowie aus der ausführlichen Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlage unter dem Titel "2 Beschreibung der Leistung und Vertragsunterlagen" auf dem Seiten 19 ff. Über den dort noch genauer beschriebenen Leistungen hinaus, sind zusätzliche Leistungsabrufe möglich. Diese werden durch den Auftraggeber zum 15. des Vormonats dem Auftragnehmer angezeigt, die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz. Über den Vertragszeitraum kann es zu temporären Anpassungen von Öffnungszeiten durch eigene organisatorische oder externe Einflüsse (u.a. gesetzliche Regelungen, Pandemien, …) kommen. Diese werden dem Auftragnehmer umgehend angezeigt. Pausen sind einzuhalten. Die Ablösung in der Pause erfolgt durch eigenes eingesetztes Personal oder in Abstimmung mit dem vom Auftraggeber eingesetzten Personal. In Objekten ohne Ablösemöglichkeit ist eine Unterbrechung der Tätigkeit (vor allem in der Wintersaison im Schloss Lichtenwalde) möglich. Das eingesetzte Personal muss an allen 3 Einsatzorten einsetzbar sein. Die Hauptaufgaben/Unterstützungsleistungen, welche der Auftragnehmer zu erfüllen hat, sind auf den Seiten 33 der Vergabeunterlage näher beschrieben.Der Auftragnehmer ist als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und ist für die personelle Sicherstellung verantwortlich. Er setzt vorrangig sein eigenes Personal ein. Subunternehmen sind nur in Absprache mit dem Auftraggeber einzusetzen. Die Organisation läuft hierbei vollständig über den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges, geeignetes und der deutschen Sprache (mindestens Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Niveau C1) und der Fremdsprache Englisch (mindestens Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Niveau B1) mächtiges Personal zu beschäftigen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind nicht einzusetzen. Alle eingesetzten Mitarbeiter benötigen eine Ersthelferbescheinigung. Die Nachweise des Personals sind vor dem Einsatz bei der Leiterin Verwaltung oder dem Leiter Gästeservice & Verkauf vorzulegen. Die eingesetzten Arbeitskräfte dürfen vom Auftragnehmer nur beschäftigt werden, sofern sie gültige Arbeitspapiere besitzen und über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich hiervon rechtzeitig zu vergewissern. Die eingesetzten Arbeitskräfte müssen ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorweisen können. Die Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsarbeit des eingesetzten Personals wird vorausgesetzt. Ein bestehender Führerschein ist wünschenswert, um die Flexibilität der Einsatzorte oder kurzfristige Verschiebungen sowie die Öffnungszeiten zu gewährleisten. Der Auftragnehmer gewährleistet die vollständige Absicherung während der Öffnungszeiten der ASL gGmbH gemäß Anforderung. Grundsätzlich hat das eingesetzte Personal in allen Fällen mit dem Publikum einen freundlichen und zuvorkommenden Umgang zu pflegen. Die gilt besonders im Konfliktfall. Kundenorientiertes und sicheres Auftreten sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild des eingesetzten Personals sind notwendig. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Haus- und Museumsordnung, die Schlüsselordnung und sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Die Dienstkleidung (Polo-Shirts, Hemden, Weste) wird vom Auftraggeber im notwendigen Umfang bereitgestellt. Darüberhinausgehende Dienstkleidung muss zweckmäßig, einheitlich, sauber, unbeschädigt und gepflegt sein sowie über den Auftragnehmer für seine Mitarbeiter organisiert werden. Das Personal ist verpflichtet, die Dienstkleidung während des gesamten Dienstes zu tragen. Auf dem Arbeitsweg ist die Dienstkleidung nicht zu tragen. Diese muss folgende Anforderungen entsprechen: Herrenbekleidung: stilvoll für Gästeempfang bestehend aus schwarzer Hose (Businessstil), passenden Socken und Schuhen, Damenbekleidung: stilvoll für Gästeempfang bestehend aus schwarzer Hose oder Rock (Businessstil), passenden Socken/Strumpfhose und Schuhen. Der Auftragnehmer benennt der ASL gGmbH einen Einsatzleiter, der für die Organisation und Kontrolle der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist. Eine Kombination Einsatzleitung und Objekteinsatz in den Einrichtungen ist wünschenswert. Die Kontaktdaten des Einsatzleiters mit Mobiltelefon-, Dienstnummer und E-Mail-Adresse sind zwingend erforderlich. Auf Seiten der ASL gGmbH wird der Leiter Gästeservice & Verkauf als zuständiger Ansprechpartner benannt. Aufgrund von möglicherweise auftretenden Notfällen während der Vertragslaufzeit, erwartet der Auftraggeber das persönliche Erscheinen des Einsatzleiters (bzw. seines Vertreters). Der Leistungsort muss von der Adresse des Auftragnehmers/seiner Niederlassung mit einer Interventionszeit von höchstens 2 Stunden erreichbar sein. Es wird vorausgesetzt, dass der Einsatzleiter an allen notwendigen Beratungen und Absprachen in Abstimmung mit dem Leiter Gästeservice & Verkauf teilnimmt. Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen des Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dies betrifft alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsausführung zugänglich gemacht werden. Hinsichtlich der weiteren vertraglichen Bestimmungen (Laufzeit, Kündigung, Preisgleitklausel, Leistungsänderungen usw.) wird auf die Seiten 33 ff. der Vergabeunterlage verwiesen.    
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss an die Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2031, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.01.2030 kündigt. Nach Ablauf des ersten Optionszeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2032, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.01.2031 kündigt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schloss 1
Stadt: Augustusburg/Sachsen
Postleitzahl: 09573
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat zum Ausschluss schwerer Verfehlungen einen Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen. Der Auszug darf nicht vor dem 01.04.2026 ausgestellt sein

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bieters, dass für das eingesetzte Personal einfache Führungszeugnisse ohne für die auszuübende Tätigkeit relevante Einträge (Vermögensdelikte, Delikte gegen Leib und Leben) vorgelegt werden können.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung, dass alle Mitarbeiter, die im Rahmen des zu vergebenden Auftrags eingesetzt werden, einen Erste-Hilfe-Kurs-Kurs absolviert haben. Der Erste-Hilfe-Kurs darf nicht vor dem 01.02.2026 absolviert worden sein. Auf gesonderte Anforderung sind die Bescheinigungen dem Auftraggeber vorzulegen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bieters mit Benennung des vorgesehenen Einsatzleiters und dessen Stellvertreter mit Kontaktdaten (Mobiltelefon-, Dienstnummer und E-Mailadresse) gemäß den zu tätigenden Angaben im Formblatt.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio. Euro für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. Euro für Sachschäden, mind. 8,0 Mio. Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und reiner Vermögensschaden sowie mind. 250 TSD Euro für Schlüssel- und Transponderverlust je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter muss nachweisen, dass er über ein etabliertes System zur Sicherung der Dienstleistungsqualität bei Sicherheits- und Aufsichtsdiensten verfügt. Hierfür ist ein gültiges Zertifikat nach DIN 77200-1 (Leistungsstufe 1 oder höher) für den Geltungsbereich „stationäre Sicherheitsdienstleistungen/Objektschutz“ oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen. Soweit der Bieter nicht über ein entsprechendes Zertifikat einer akkreditierten Stelle verfügt, werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Als gleichwertig werden Unterlagen (z. B. detaillierte Unternehmenshandbücher, Prozessbeschreibungen, Auditberichte) anerkannt, die zweifelsfrei belegen, dass das Unternehmen die organisatorischen, personellen und operativen Mindestanforderungen der DIN 77200-1 bei der Ausführung des Auftrags vollumfänglich einhält.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Der Bieter hat eine Referenzliste einzureichen. Anzugeben sind drei unterschiedliche Objekte, an denen der Bieter Dienstleistungen für den Empfang nebst Kassenaufsicht und die Aufsicht für Museen oder Ausstellungen erbracht hat. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: Ansprechpartner Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer), Konkrete Benennung des Objekts (Museum oder Ausstellung) an dem die Dienstleistung erbracht wurde, Konkrete kurze Beschreibung der Dienstleistung, Angabe des Zeitraums in dem die Dienstleistung erbracht wurde, Angabe der jährlichen Anzahl von Besuchern. Als Mindestanforderung gilt: - Alle drei Referenzen belegen jeweils die Erbringung einer Dienstleistung für den Empfang nebst Kassenaufsicht und die Aufsicht für Museen oder Ausstellungen, - Bezüglich aller drei Referenzen darf die Erbringung der Dienstleistung nicht vor dem 01.10.2023 beendet worden sein, - Die Dienstleistung muss bezüglicher aller drei Referenzen an einem Objekt erbracht worden sein, dass pro Jahr in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mehr als 20.000 Besucher gezählt hat. Angebote, welche diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ohne dass eine Nachforderung erfolgt, von der weiteren Wertung ausgeschlossen; § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten
Beschreibung: Kriterium 1 - Personalkonzept (25,00 %): Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Personalkonzept“. Der Bieter wird aufgefordert, ein Personalkonzept vorzulegen. Die nachfolgenden Punkte sollen mit Blick auf das Leistungsverzeichnis der Leistungsbeschreibung sowie den beabsichtigten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, erläutert werden. Die Erläuterungen sollen den Auftraggeber davon überzeugen, dass der Bieter in der Lage ist, die zu vergebende Leistung optimal vollumfänglich zu erbringen. - Darstellung des Personaleinsatzes und eine Erläuterung, wie und in welcher Reaktionszeit der Bieter kurzfristige Personalausfälle kompensiert und kurzfristig verstärkten Personalbedarf (z.B. „Lange Nacht der Museen“, Sonderausstellungen etc.) abdeckt. - Darstellung der eingesetzten Mitarbeiter und deren Qualifikation in Hinblick auf die Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung für die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen eines Organigramms, konkret bezogen auf den zu vergebenden Auftrag. Die Mitarbeiter sind namentlich zu benennen. - Darstellung des angedachten Sicherheits- und Notfallkonzepts, konkret bezogen auf den zu vergebenden Auftrag. Wie reagieren Sie in unseren Objekten während der Ausübung Ihrer Tätigkeit angemessen auf Notfälle? - Vorstellung der vorgesehenen Dienstbekleidung mit Bildmaterial. Zu erläutern ist die Funktionalität, die Haltbarkeit, der Tragekomfort sowie der Gesamteindruck in Hinblick auf das Leistungsverzeichnis. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 12 Seiten DIN A4 zu beschränken. Für die Fotopräsentation der Bilder sollte eine weitere DIN A4 Seite genügen. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Prozentanteil 25 mit maximal 30,00 Punkten
Beschreibung: Kriterium 2 - Qualitätsmanagement (25,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Qualitätsmanagement“. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise des Bieters machen, wie er gewährleistet, dass die gewünschten qualitativen Anforderungen an die Erbringung der Leistung durch das vom Bieter eingesetzte Personal optimal umgesetzt werden. Dafür sollen die Bieter anhand eines Referenzprojekts ihrer Wahl aus der Referenzliste (Formblatt 3) darlegen, wie das Qualitätsmanagement, insbesondere unter Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte, konkret auf den zu vergebenden Auftrag beim Auftraggeber durchgeführt wird bzw. auch im Referenzobjekt umgesetzt wurde. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Wie stellt der Bieter sicher, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal über die erforderlichen Kenntnisse für die gewünschte touristische Auskunftserteilung (Orts- und Regionalkenntnisse, Verkehrsanbindungen) verfügt? - Wie gewährleistet der Bieter, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal gegenüber Besuchern deeskalierend, höflich, gastfreundlich (insbesondere auch gegenüber Besuchern aus dem Ausland) und dem kulturhistorischen Umfeld der Objekte entsprechend angemessen auftritt? - Wie gewährleistet der Bieter, dass das konkret für den Einsatz vorgesehene Personal nachweisbar die geforderten Kenntnisse in der deutschen Sprache mindestens im Niveau C1 und in der Fremdsprache Englisch, Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), verfügt? - Darstellung des möglichen Ablaufs der Einarbeitungszeit für die Kassierungs- und Aufsichtstätigkeiten. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal 12 Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Prozentanteil 50 mit maximal 60,00 Punkten
Beschreibung: Kriterium 3 - Honorar / Preis (50,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter bzw. Kalkulationsgrundlagen berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Schloss Augustusburg: Zeiten April – Oktober: Montag bis Sonntag von 10:00 – max. 18:00 Uhr, November – März: Montag bis Sonntag von 10:00 – max. 17:00 Uhr. Volumen: Museen/Aufsichten: - April – Oktober: ca. 520 Stunden/Monat, - Montag bis Freitag i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich, - Samstag und Sonntag i.d.R. 3 Mitarbeiter täglich. - November – März: ca. 300 Stunden/Monat: Montag bis Freitag i.d.R. 1 Mitarbeiter täglich, Samstag und Sonntag 2 Mitarbeiter täglich, in den sächsischen Ferien ein Mitarbeiter zusätzlich. Vermietungen/ Veranstaltungen: - weitere 15 Tagdienste (verteilt im Jahr), - bis zu 15 Veranstaltungsdienste (kompletter Tag) zum jährlichen Wintertreffen am 2.Samstag im Januar. Burg Scharfenstein: Zeiten: April – Oktober: Dienstag bis Sonntag, an Feiertagen und sächs. Ferien auch montags von 10:00 – max. 18:00 Uhr, November – März: Samstag, Sonntag, Feiertag, sächs. Ferien von 10:00 – max. 17:00 Uhr. Volumen: Museen/Aufsichten: - März – November: i.d.R. keine Stunden, - Dezember – Februar: ca. 350 Stunden, i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich. Vermietungen/Veranstaltungen: weitere 5 Tagdienste (verteilt im Jahr). Schloss & Park Lichtenwalde: Zeiten: April – Oktober: Schloss Dienstag bis Sonntag, an Feiertagen und sächs. Ferien auch montags von 10:00 – max. 18:00 Uhr Hinweis: Park ist auch montags geöffnet. November – März: Samstag, Sonntag, Feiertag, sächs. Ferien von 10:00 – max. 17:00 Uhr, Hinweis: Park ist in der Wintersaison geschlossen. Volumen: Museen/Aufsichten: - April – Oktober: ca. 490 Stunden, i.d.R. 2 Mitarbeiter täglich, - November – März: ca. 100 Stunden, i.d.R. 1 Mitarbeiter täglich, Vermietungen/Veranstaltungen: - 28.08. – 31.10. - Montag – Freitag i.d.R. 2 Tagdienste zusätzlich, - Samstag – Sonntag i.d.R. 6 Tagdienste zusätzlich. Maßgeblich ist der Mittel-Stundenverrechnungssatz [=PuPreis], dessen Berechnung wie folgt (s. Formblatt 4) vorzunehmen ist: Stundenverrechnungssatz/Einsatz/Gewicht*/ Kosten [€/h] Brutto: A: Mitarbeiter/werktags/83,0 %; Mitarbeiter/Sonntag/14,0 %; Mitarbeiter/ Feiertag/3,0 %; B Einsatzleiter/Werktags/100,0 %. *Durchschnitt Werktage je Monat: 25,7 Tage = 83 % / Durchschnitt Sonntage je Monat: 4,3 Tage = 14 % / Durchschnitt Feiertag je Monat: 0,9 Tage = 3 %. Berechnung: 1.) Berechnung Durchschnitt Mitarbeiter: Awerktags x 0,83 + ASonntag x 0,14 + AFeiertag x 0,03 = ØA, 2.) Gewichtung ØA zu B: 90:10, 3.) Berechnung Mittelpreis: ØA x 0,90 + B x 0,10 = PUPreis. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 60 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 5,0 (entspricht der Gewichtung von 50,0 %) ein. Das Formblatt 4 - Preisblatt ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird der geprüfte Mittel-Stundenverrechnungssatz [=PuPreis] (s. Formblatt 4). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Mittel-Stundenverrechnungsatz [=PuPreis]. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Mittel-Stundenverrechnungsatzes [=PuPreis]. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/12/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch über eVergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegen von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwald Schlossbetriebe gGmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwald Schlossbetriebe gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwald Schlossbetriebe gGmbH
Registrierungsnummer: DE140922346
Postanschrift: Schloss 1
Stadt: Augustusburg/Sachsen
Postleitzahl: 09573
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Telefon: +49 37291 38 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 977 3800
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01a17de0-f878-497d-ac5b-9f6214153764 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/10/2026 11:52:29 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 753666-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 211/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/10/2026