2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: TU Dresden – ZIH Nöthnitzer Str. 46a
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01187
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: RL 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Betrug: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Korruption: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung in Anlage 3 zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes vom 16.07.2021 (BGBI.I S. 2959). Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Ausgeschlossen werden Angebote (Siehe auch Anlage 1): - von Bietern, bei denen Ausschlussgründe i.S. von §123 GWB vorliegen, - die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen, Nachweise oder Preise enthalten, - in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, - bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen worden sind, - die von unserer Leistungsbeschreibung abweichen (Nebenangebote/ Änderungsvor-schläge), soweit nicht ausdrücklich nach Textziffer 10 zugelassen, - die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, - in denen nicht zugelassene oder nicht auf besondere Anlage gemachte oder als solche nicht deutlich gekennzeichnete (zulässige) Nebenangebote enthalten sind. Außerdem können Bieter ausgeschlossen werden (Siehe auch Anlage 1): - bei denen Ausschlussgründe i.S. von §124 GWB vorliegen, - die insolvent sind beziehungsweise sich in Liquidation befinden, - die schwere Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, - von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbs-beschränkende Abrede getroffen haben - in denen vorsätzlich unzutreffende Erklärungen des Bieters in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemacht wurden. - sich nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben (soweit einschlägig).