Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
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Dahlen
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Niederwiesa
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Oberwiesenthal
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Oelsnitz (Erzgeb.)
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Radebeul
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Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Rodewisch
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Entsorgungsleistungen

751337-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Entsorgungsleistungen
OJ S 210/2026 29/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Entsorgungsleistungen
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss von Verträgen über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Los 2 - Lösemittel Los 3 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe)
Kennung des Verfahrens: ad9541b1-6fc8-48fd-9c5a-de4adbad36a8
Interne Kennung: VGS # 09/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen, 90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWM1EX#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Betrug: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Korruption: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Lösemittel
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 1 - Lösemittel Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 1 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - Qualität der Entsorgungsbehälter (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 25 % / d.h. max. 250 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Papierabfälle (Papier und Pappe)
Beschreibung: Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus (UKD, Auftraggeber) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern. Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe) Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1- 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.02.2027 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Vertrag kann vom Auftraggeber somit frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende (d.h. zum Ende des vierten Vertragsjahres) zugeht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot /gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 5 und 6 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Zudem gilt im Hinblick auf die unter Punkt 5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass auf Anforderung des Auftraggebers die Eignung eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. (diesbezügliche, weitergehende Anforderungen sind Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen) Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind insbesondere unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 22.01.2027
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Anzeige / Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §§ 53 und / oder 54 KrWG sowie gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV) Es ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Anzeige gemäß § 53 KrWG erfolgt ist (gilt für Los 3 und 4) oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 54 KrWG (bei gefährlichen Abfällen) vorliegt (gilt für Los 1 und 2). Der Nachweis einer Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der durch die zuständige Behörde erteilten Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige zu erbringen. Etwaige von der zuständigen Behörde hinsichtlich der angezeigten Tätigkeit erlassene Bedingungen, zeitliche Befristungen, Auflagen oder Untersagungen sind ebenso dem Angebot beizufügen. Der Nachweis einer Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG ist in Form der entsprechenden, aktuell zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen behördlichen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 S. 1 KrWG zu erbringen. Hinweis:Die Vorlage des Nachweises einer Anzeige ist nicht notwendig, sofern der Bieter über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt; in diesem Fall ist stattdessen die Vorlage einer Erlaubnis entsprechend nachzuweisen.Die Vorlage des Nachweises einer Erlaubnis ist nicht notwendig, sofern der Bieter gemäß § 54 Abs. 3 KrWG oder § 12 AbfAEV von der Erlaubnispflicht nach § 54 Abs. 1 S. 1 ausgenommen ist; in diesem Fall ist stattdessen die Anzeige nach § 53 Abs. 1 S. 1 KrWG entsprechend nachzuweisen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen. Alternativ kann ein entsprechender Bieter auch die oben genannten Nachweise bzgl. § 53 und / oder § 54 KrWG einreichen. Diesbezüglich ist zu beachten, dass Unternehmen / Bieter, welche über eine Erlaubnis (entsprechend § 54 KrWG) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen, ihrem Angebot den Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Erlaubnis (§ 54 Abs. 4 S. 1 KrWG) beizulegen haben.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Eignungskriteriums: Wenn die Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben: Nachweis einer aktuell, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Zum Nachweis ist dem Angebot eine entsprechende Erlaubnis nach § 3 GüKG oder eine EU-Gemeinschaftslizenz nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 beizulegen. Für Unternehmen / Bieter, aus einem anderen Herkunftsstaat als dem Niederlassungsstaat des Auftraggebers, gilt grundsätzlich das Folgende: Wenn der Bieter eine bestimmte Berechtigung besitzen oder Mitglied einer bestimmten Organisation sein muss, um die zu vergebende Leistung / den gegenständlichen Leistungsteil in seinem Herkunftsstaat erbringen zu können bzw. um eine Beförderung der Abfälle mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen aufweisen, in seinem Herkunftsstaat durchführen zu können, hat dieser seine Berechtigung oder Mitgliedschaft durch Übermittlung geeigneter Dokumente (mit dem Angebot) nachzuweisen, wenn eine Beförderung mit entsprechenden Kraftfahrzeugen erfolgt / erfolgen wird

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Kalenderjahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; Umsätze, die durch Eigenleistungen des Unternehmens erwirtschaftet wurden; gesondert für jedes angebotene Los), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A Darin enthalten: Erklärung zum Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung oder Beseitigung der im jeweilig angebotenen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Sammelbehältnissen bzw. Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4)) in der jeweils nachfolgend angebotenen Höhe aufweisen. Hierbei werden lediglich die Umsätze berücksichtigt, die durch das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer, erwirtschaftet wurden (Eigenleistungen; keine Fremdleistungen). Los 1: 400.000 EUR netto Los 2: 15.000 EUR netto Los 3: 200.000 EUR netto Los 4: 180.000 EUR netto Der Nachweis ist durch eine Erklärung über die jeweiligen Netto-Umsätze in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gesondert für jedes angebotene Los) gemäß Formblatt F1-A zu erbringen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, dass derzeit eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- / Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (d.h. unechte Vermögensschäden / Vermögensfolgeschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind) besteht, inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe der Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Erklärung, dass derzeit eine Umweltschadenversicherung im marktüblichen Umfang (d.h. Risikoabdeckung gemäß § 6 EfBV) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall, gemäß Formblatt F5. Zusicherung, dass eine Betriebs- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadensversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Deckungssummen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A). / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2023 - 2025 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechperson des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, verschiedene weitere Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren (2021 - 2025 oder aktueller) erfolgt ist. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung von Entsorgungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags gewesen sind: Sammlung, Beförderung, eventuell Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und / oder Beseitigung der in nachfolgender Tabelle zum jeweiligen Los aufgeführten Abfälle, inkl. Bereitstellung von Behältern / Sammelbehältnissen (Lose 1 - 3) / Selbstpresscontainern und Müllgroßbehältern (Los 4) Los 1: infektiöse Abfälle sowie ggf. Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN- Nr. 2814) - 18 01 03*; Körperteile und Organe - 18 01 02, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel - 18 01 08* Los 2: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern halogenhaltige Lösemittel - 07 01 03*, 20 01 13* oder 14 06 02*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: halogenfreie Lösemittel - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03*; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen - intern: Färbelösung - 07 01 04*, 20 01 13* oder 14 06 03* Los 3: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - 18 01 04 Los 4: Papierabfälle (Papier und Pappe) - 15 01 01 oder 20 01 01 Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für die Referenz-Auftraggeber jeweils Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein; d.h. dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2021 - 2025 oder aktueller) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2021 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2025 (oder aktueller) hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2021 - 2025 (oder aktueller) im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche jeweils zu den Losen 1 und 3 nachgewiesen / angegeben werden, müssen zudem für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. für ein auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Krankenhaus mit mindestens 500 Betten - erbracht worden sein. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 2 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Lösemitteln umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 10 t Lösemitteln entsorgt werden / entsorgt wurden. Die Referenzprojekte / Referenzaufträge, welche zum Los 4 nachgewiesen / angegeben werden, müssen eine vergleichbare, durchschnittliche Menge an entsorgten Papierabfällen (Papier und Pappe) umfassen. Eine entsprechende vergleichbare Menge liegt vor, wenn in einem Referenzprojekt / Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr eine Menge von mindestens 150 t Papierabfällen (Papier und Pappe) entsorgt werden / entsorgt wurden.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) / Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über eine aktuelle, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG / EfBV verfügt. Die Zertifizierung muss sich hierbei zwingend auf diejenigen Abfallarten beziehen, deren Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung jeweils Angebotsinhalt sind (siehe in der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen jeweils aufgeführte Abfallarten mit Abfallschlüsselnummern). Der Nachweis ist folglich für solche Entsorgungsleistungen zu erbringen, die durch den Bieter bzw. Auftragnehmer selbst im Rahmen der Vertragserfüllung durchgeführt werden (Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der vom jeweiligen Los umfassten Abfälle). Der Umfang der nachzuweisenden Zertifizierung ist dement-sprechend abhängig davon, zu welchem Los ein Angebot abgegeben wird. Die Zertifizierung muss sich zudem auf die Niederlassung(en) / Betriebsstandort(e) beziehen, von der / denen die Leistungen ausgeführt werden sollen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung / Zertifizierung / eines erteilten Überwachungszeichens einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden, nicht widerrufenen Genehmigungen der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb der durch den Bieter genutzten bzw. für die Entsorgung / Beseitigung / Verwertung der Abfälle vorgesehenen Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen sowie ggf. für die Zwischenlagerung der Abfälle nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; inkl. Durchführungsverordnungen - BImSchV). Zum Nachweis der im Hinblick auf die zu nutzenden Abfallbeseitigungs- / Abfallentsorgungsanlagen / Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen (sowie ggf. für Zwischenlager) bestehenden Genehmigung(en) sind dem Angebot die entsprechenden Genehmigungsbescheide beizufügen.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagementmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements sowie der CO2-Optimierung; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bei der Bewertung des Preises werden die erwarteten jährlichen Kosten (kalkulatorische Jahreskosten) herangezogen. (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": - ökologische Aspekte / Umweltfreundlichkeit (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) - Entsorgungssicherheit (Wichtung von 50 % / d.h. max. 500 Punkte) (siehe diesbezügliche Festlegungen und Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 7)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBWM1EX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: § 56 Absatz 2 VGV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. (...)" § 56 Absatz 3 VGV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VGV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/11/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 27.10.2026). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Einkauf und Logistik / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
Telefon: +49 351-4582908
Fax: +49 351-4588883509
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8222683c-2d09-464b-b72a-96ca6ed86507 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/10/2026 17:26:23 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 751337-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/10/2026