1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Offsetdruckmaschine
Beschreibung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine
Kennung des Verfahrens: 78d6c41a-0bec-43b1-a9b2-400c3febfbe6
Interne Kennung: TLBG-15-2026-L-O-34
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42991210 Offsetdruckmaschinen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hohenwindenstraße 14
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99086
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Russland-Sanktionen Das Unternehmen hat zu bestätigen, dass es nicht gehört zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, (a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, (b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, (c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Das Unternehmen hat zu bestätigen, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Unternehmen hat zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. b) Eigenerklärung ThürVgG Das Unternehmen hat mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, dass ihm die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und es die daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten wird. c) Nachunternehmer Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. d) Eignungsleihe Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. e) Bietergemeinschaft Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Eigenerklärung Eignung “ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Die darin angeführten Mindestanforderungen müssen von der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. f) Kommunikation Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). g) Angebotsschreiben Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. h) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Teststellung für die angebotene Technik gemäß Leistungsbeschreibung und Produktangaben abzufordern, um feststellen zu können, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind und zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien der Nutzerfreundlichkeit der Maschinensteuerung sowie Anwendbarkeit der angebotenen Maschine anhand standardisierter und für sämtliche Bieter identischer Prüfaufgaben. Zum Zwecke dieser Teststellung hat der Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung innerhalb 3 Arbeitstagen Zugang zu einer der angebotenen Offsetdruckmaschine vergleichbaren Technik und die Durchführung einer Teststellung zu ermöglichen. Wird eine fristgerechte Teststellung nicht ermöglicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Teststellung hat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen. Für die Teststellung werden dem Bieter keine Kosten erstattet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach dem GWB: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen Sonstige Ausschlussgründe: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Offsetdruckmaschine
Beschreibung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine
Interne Kennung: TLBG-15/2026-L-O-34
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42991210 Offsetdruckmaschinen
Menge: 1 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hohenwindenstraße 14
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99086
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/10/2027
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen hat zu bestätigen, dass es über eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt. Der Auftraggeber kann die Bieter auffordern, dies durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen, z.B. einer Kopie der Eintragung ins Handelsregister.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen gibt für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils den Gesamtjahresumsatz an.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen gibt für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils den Jahresumsatz für den Tätigkeitsbereich des Auftrags an.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen gibt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die Gesamtanzahl seiner Beschäftigten sowie die Anzahl an Beschäftigten in dem für die Ausschreibung relevanten Geschäftsbereich an, letzteres unterschieden nach technischem und kaufmännischem Bereich.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen weist nach, dass in den letzten 3 Jahren mindestens 3 vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Dabei sind jeweils die erbrachten Leistungen, die Auftragswerte und die Leistungszeiträume zu benennen. Zudem ist der Referenzgeber mit Kontaktdaten anzugeben. Mit Angabe der Referenz wird einer Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber per E-Mail oder Telefon zugestimmt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Zuschlagskriterien sind Preis und Qualität gemäß erweiterter Richtwertmethode nach UfAB. Die Bewertungskriterien und die weiteren Angaben zur Anwendung der Bewertungsmethode sind im Dokument „Angebotsbewertung und Zuschlagskriterien“ dargestellt, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/11/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vorauszahlungsbürgschaft nach EVB-IT Systemlieferungs AGB
Frist für den Eingang der Angebote: 23/11/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 Abs.2 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informations- und Wartepflicht entfällt in Fällen, in denen 1. das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist oder 2. eine Leistung bei der Nutzung einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden soll. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900311-0001-68
Abteilung: Referat 34
Postanschrift: Hohenwindenstraße 13a
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99086
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 13 - Innerer Dienst | Organisation
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Abteilung 2, Referat 214
Postanschrift: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b1b06244-2b3d-4efa-81e2-a79f8f87f298 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2026 11:17:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 733970-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/10/2026