Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung Umsetzung Thüringen Road

709669-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung Umsetzung Thüringen Road
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Umsetzung Thüringen Road
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Leistungen, die für den Entwurf, die Implementierung und den Betrieb der Thüringen Road erforderlich sind. Los 1 umfasst sämtliche konzeptionellen, beratenden sowie technischen Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Thüringen Road. Hierzu zählen insbesondere Architektur und Konzeption, Softwareentwicklung und Integration, die Anbindung von Registern und Fachverfahren, RaaS-Service, KI und KI-Agenten, Law as Code sowie Governance und Standardisierung. Ebenfalls umfasst sind die technische Vorbereitung der Inbetriebnahme und die Übergabe entwickelter Lösungen an den Betrieb.
Kennung des Verfahrens: 7e176bd9-175a-43a4-9f13-220af88d518f
Interne Kennung: TMDI-V-26-007 Los 1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72212517 Entwicklung von IT-Software, 72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72222000 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie, 72224000 Beratung im Bereich Projektleitung, 72224100 Planung im Bereich Systemimplementierung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72240000 Systemanalyse und Programmierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 52 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen. Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Die angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. f) Das Unternehmen verpflichtet sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: (1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung Umsetzung Thüringen Road
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe sind sämtliche Leistungen, die für den Entwurf, die Implementierung und den Betrieb der Thüringen Road erforderlich sind. Los 1 umfasst sämtliche konzeptionellen, beratenden sowie technischen Entwicklungs- und Implementierungsleistungen für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Thüringen Road. Hierzu zählen insbesondere Architektur und Konzeption, Softwareentwicklung und Integration, die Anbindung von Registern und Fachverfahren, RaaS-Service, KI und KI-Agenten, Law as Code sowie Governance und Standardisierung. Ebenfalls umfasst sind die technische Vorbereitung der Inbetriebnahme und die Übergabe entwickelter Lösungen an den Betrieb.
Interne Kennung: TMDI-V-26-007 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 52 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: a) Aufgrund der Rahmenvereinbarung besteht keine unmittelbare Abnahmeverpflichtung. Diese entsteht erst durch die jeweiligen gesonderten Bestellungen (Abrufe). Schätzwert: Die geschätzte Auftragsmenge ergibt sich aus den im Preisblatt angesetzten Wertungsmengen. Höchstwert: Aus dieser Rahmenvereinbarung können keine weiteren Beitritte und Abrufe erfolgen, soweit durch die bereits getätigten Abrufe ein Auftragswert von 52 Mio. Euro brutto (Höchstwert) erreicht wurde. b) Die in Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung aufgeführte Bindefrist muss aus technischen Gründen angegeben werden und stellt lediglich einen Orientierungswert dar. Die relevante Bindefrist entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Vergabeunterlagen. c) Die in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung angeführten Mindestanforderungen müssen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer /eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Mindestumsatz: Gefordert wird ein Mindestumsatz in Höhe von 20.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. (2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Mindestumsatz: Gefordert wird ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von 10.000.000,00 Euro (netto) pro Geschäftsjahr. Wird dieser Mindestumsatz nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: (1) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Anzugeben ist die Anzahl der verfügbaren Projektmitarbeiter. Mindestanforderung: Projektmanager: Mindestanzahl 2 IT-/Solution-Architekt: Mindestanzahl 3 X-Road-Spezialist: Mindestanzahl 4 Softwareentwickler: Mindestanzahl 10 DevOps-/Plattform-Spezialist: Mindestanzahl 4 Security-Spezialist: Mindestanzahl 2 Datenschutz-Experte: Mindestanzahl 1 Daten-/Interoperabilitäts-Experte: Mindestanzahl 5 Fach-/Governance-Experte: Mindestanzahl 2 KI-/AI Engineering-Spezialist: Mindestanzahl 3 Law-as-Code-Experte: Mindestanzahl 3 Test-/Qualitäts-Spezialist: Mindestanzahl 5 Werden die Mindestanzahlen für den Bieter/die Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Mindestanforderungen: Gefordert sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen. Eine Referenz wird nur dann als vergleichbar angesehen, wenn sie jeweils mindestens die nachfolgenden Anforderungen umfasst (Mindestanforderungen je Referenz): -X-Road und NOOTS-Implementierung bei einer öffentlichen Verwaltung: Erbringung der vollständigen Konzeption UND technischen Implementierung einer produktiven X-Road-Infrastruktur (Central Server + mind. 3 Subsysteme) inklusive NOOTS-Anbindung bei einer öffentlichen Verwaltung. Eigenanteil des Unternehmens von mindestens 150 Personentagen. Das Referenzprojekt läuft produktiv. - Interoperabler Datenaustausch in einem multinationalen oder multi-institutionellen EU-Kontext: Erbringung der Konzeption oder Implementierung eines grenzüberschreitenden oder zwischen mehreren Staaten/Verwaltungen produktiv betriebenen Datenaustauschsystems für sichere, interoperable und souveräne Datenübermittlung im Sinne der EU-Datenstrategie (z. B. X-Road Cross-Border, eIDAS-Dienste, eDelivery). Das Referenzprojekt läuft produktiv. - Governance und Standardisierung für eine E-Government-Infrastruktur: Erbringung der Entwicklung und Verabschiedung eines Governance-Rahmens oder technischer Standards für eine behördenübergreifende Plattform. Sowie Mitarbeit in mindestens einem nationalen oder EU-Standardisierungsgremium (z. B. NIIS, FITKO, KoSIT, IT-Planungsrat). - Einsatz von Open-Source-Komponenten in einem E-Government-Vorhaben: Beteiligung bei der produktiven Einführung und Betrieb von Open-Source-Software in einer öffentlichen Verwaltung. Die eingesetzten Open-Source-Komponenten sind explizit zu benennen (z. B. X-Road, OpenDesk, Nextcloud, Keycloak o. ä.). Sind diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Das Unternehmen fügt in einer Anlage folgende Nachweise bei: - Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 - Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen. Können die entsprechenden Nachweise nicht erbracht werden, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist zu 100% entscheidend.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=892760
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 12/11/2026 10:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform annimmt, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3 VgV.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Registrierungsnummer: 16901001-0001-62
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Str. 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer: 16900608-0001-03
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 660135e0-555c-4dd5-9117-a63d01bce8bf - 07
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/2026 10:38:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709669-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026