5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Jede eingesetzte Fachkraft muss die für das von ihr durchgeführte Themenfeld erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen. Grundsätzlich werden fachlich einschlägige Berufs- oder Studienabschlüsse sowie themenspezifische Zusatzqualifikationen erwartet. Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: I. Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen: 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufes, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation bei New Work (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie): Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG (Systemische Gesellschaft), DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie), DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching), DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching) zertifiziert ist: - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision (3) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zur Teamentwicklung - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Mensch, denk an Dich(R)": - Weiterbildung zum "Mensch, denk an Dich(R)"-Spiele-Coach (mind. 2 Tage Präsenzausbildung) II. Gesundheitsgerechte Führung 1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Pflegemanagement, Sozialversicherung/-management, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufe, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie). - Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z.B. SG (Systemische Gesellschaft), DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie), DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching), DGSv (Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist. - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: III. Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in einem der folgenden Bereiche: Public Health, Gesundheitsförderung/-management, Gesundheitswissenschaften, Sportwissenschaften, Psychologie, Arbeit- und Organisationspsychologie / Wirtschaftspsychologie, (Sozial-)Pädagogik, Sozialwissenschaften, Pflegemanagement, Sozialversicherung/-management, Medizin (Arzt/-in) Und 2. folgende Zusatzqualifikationen (1) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung, in allen Phasen eines Management-Regelkreislaufe, in Arbeits- und Gesundheitsschutz, in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen, in Anwendung verschiedener Projektmanagement- und Workshop-Methode (2) Zusatzqualifikation bei gesunder Betrieb und Organisationsentwicklung sowie Organisationale Resilienz (außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsycho-logie oder Wirtschaftspsychologie). Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hochschule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist. - Systemische Beratung, Therapie und Beratung, Therapie - Systemisches Coaching - Systemische Organisationsentwicklung - Systemische Mediation - Systemische Supervision (3) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zu Organisationalen Resilienz - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Zürcher Ressourcen Modell (ZRM(R))" - zertifizierte/r ZRM(R)-Trainer/in oder ZRM(R)-Coach des Instituts für Selbstmanagement und Motivation Zürich (ISMZ) oder eine gleichwertige Qualifikation Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. a) Anforderungen in den Themenfeldern Gesunder Schlaf, Konfliktmanagement/Deeskalation, Multiplikator für entspannte Pause, Stressbewältigung/Entspannung/Achtsamkeit 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters im Handlungsfeld Stressbewältigung/Ressourcenstärkung oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche (mind. 1 muss erfüllt sein): - Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie - Psychotherapie - Pädagogik, Sozial-/Pflegepädagogik - Medizin (Arzt/-in) - Und beifolgenden Bereichen nur mit eingereichtem Nachweis des Curriculums*: Gesundheitswissenschaft, Public-Health, Sozialwissenschaft, Pflegewissenschaft, Sportwissenschaften *Anerkannt bei Nachweis von psychologischen, pädagogischen oder gesundheitswissenschaftlichen Studieninhalten im Umfang von mindestens 180 Zeitstunden (6 ECTS) oder einer Zusatzqualifikation in Stressmanagement/Resilienz/systemischer Beratung (mind. 200 UE): oder (3) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen mit Nachweis der in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag unter Abbildung 5 aufgeführten Mindeststandards Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusatzqualifikation bei Gesunder Schlaf (mind. 1 muss erfüllt sein): - Nachweis über fundiertes Fachwissen in Schlafphysiologie, Zirkadianik, Schlafhygiene sowie kognitiven Strategien zur Erholungssteuerung (90 h oder 3 ECTS-Punkte) - Nachweis einschlägiger Weiterbildung in Schlafmedizin, Schlafcoaching oder Chronobiologie oder vergleichbar (90 h oder 3 ECTS-Punkte) - bei Grundqualifikation Medizin (Arzt/in) und Psychologie: hier reicht ein Nachweis der oben genannten Zusatzqualifikation von 30h oder 1 ECTS-Punkte (2) Für Konfliktmanagement/Deeskalation (mind. 1 muss erfüllt sein - außer bei Diplom/Master Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Wirtschaftspsychologie): Folgende bzw. vergleichbare Qualifikation (mindestens 120 UE in der Weiterbildung als Multiplikatoren-/Trainerausbildung) ist gefordert: - Weiterbildung Konfliktmanagement/Mediation (anerkannt nach/von Mediationsgesetz, akademischer Bildungseinrichtung, Bundesverband Mediation (BM), Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM), Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM) oder vergleichbar - Systemische Beratung/Coach/Therapie/Organisationsentwicklung/Mediation/Supervision (Die Weiterbildung (mind. 200 Unterrichtseinheiten oder mind. 2 Jahre) muss an einer Hoch-schule, einem universitären Institut oder einem Institut absolviert worden sein, dass nach den Qualitätsstandards renommierter Dachverbände (z. B. SG, DGSF, DBVC, DGSv oder vergleichbar) zertifiziert ist) - Deeskalationstrainer/Gewaltpräventionstrainer (anerkannt von akademischen Einrichtungen, Berufsgenossenschaften (BG), DGUV, oder vergleichbar) (3) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (muss erfüllt sein): - in Workshop und Moderation von Konfliktsituationen im Arbeitskontext (4) Sofern sich Ihr Angebot auf Entspannungsverfahren und -techniken bezieht, sind entsprechende Zusatzqualifikation erforderlich (mind. 1 muss erfüllt sein): - Für Hatha-Yoga (andere Yogatechniken sind ausgeschlossen): Qualifikation Hatha-Yoga - mind. 500 Unterrichtseinheiten Yoga à 45 Min im Präsenzunterricht über mindestens 2 Jahre - Für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Qigong: Qualifikation Qigong als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Autogenes Training: Qualifikation in Entspannungstechniken für Autogenes Training - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Progressive Relaxation: Qualifikation in Entspannungstechniken für Progressive Relaxation - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR): Qualifikation als MBSR-Lehrer/in - mind. 200 Unterrichtseinheiten (UE) in MBSR, davon mind. 100 UE in Präsenz mind. über 2 Jahre Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV. b) Anforderungen in den Themenfeldern positive Psychologie, Reslilienz/Ressourcenstärkung + AOK Online-Programme: Penelope (nur Pflegebranche), moodgym und Stress im Griff: 1. Grundqualifikation: staatlich anerkannter Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie - Psychotherapie - Und bei folgenden Bereichen nur mit eingereichtem Nachweis des Curriculums*: o Gesundheitswissenschaft o Sozialwissenschaft o Pädagogik, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik o Sportwissenschaften o Medizin (Arzt/-in) *Anerkannt bei Nachweis von psychologischen, pädagogischen oder gesundheits-wissenschaftlichen Studieninhalten im Umfang von mindestens 180 Zeitstunden (6 ECTS) oder einer Zusatzqualifikation in Stressmanagement/Resilienz/systemischer Beratung (mind. 200 UE). Und 2. folgende Zusatzqualifikation: (1) Für positive Psychologie (mind. 1 muss erfüllt sein): - Vorlage eines Zertifikats als Practitioner/Master in Positiver Psychologie oder vergleichbar - Weiterbildung (mind. 180 Unterrichtseinheiten oder Level 2 als Berater positive Psychologie) an einer Hochschule, eines universitären Instituts oder eines zertifizierten Weiterbildungsinstituts nach den Standards des Dachverbands DACH-PP e.V. oder vergleichbar. (2) Bei lizenzierten/geschützten Angeboten zu Resilienz/Ressourcenmanagement - entsprechende erforderliche Zusatzqualifikation (muss mind. 1 erfüllt sein). Je nach lizenzierten/geschützten Angebot muss dazu passend die Zusatzqualifikation vorliegen. Hier beispielhaft bei dem Angebot "Zürcher Ressourcen Modell (ZRM(R))" - zertifizierte/r ZRM(R)-Trainer/in oder ZRM(R)-Coach des Instituts für Selbstmanagement und Motivation Zürich (ISMZ) oder eine gleichwertige Qualifikation (3) Sofern sich Ihr Angebot auf Entspannungsverfahren und -techniken bezieht, sind entsrechende Zusatzqualifikation erforderlich (mind. 1 muss erfüllt sein): - Für Hatha-Yoga (andere Yogatechniken sind ausgeschlossen): Qualifikation Hatha-Yoga - mind. 500 Unterrichtseinheiten Yoga à 45 Min im Präsenzunterricht über mindestens 2 Jahre - Für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Qigong: Qualifikation Qigong als Entspannungsverfahren: mind. 300 Unterrichtseinheiten á 45 min im Präsenzunterricht über mind. 2 Jahre - Für Autogenes Training: Qualifikation in Entspannungstechniken für Autogenes Training - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Progressive Relaxation: Qualifikation in Entspannungstechniken für Progressive Relaxation - mind. über 16 Unterrichtseinheiten verteilt über mind. 2 Tage - Für Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR): Qualifikation als MBSR-Lehrer/in - mind. 200 Unterrichtseinheiten (UE) in MBSR, davon mind. 100 UE in Präsenz mind. über 2 Jahre IV. Stressbewältigung und Ressourcenstärkung IV c) Anforderungen in den Themenfeldern Stressbewältigung und Ressourenstärkung durch humororientierte Ansätze im Pflegealltag 1. Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche Gesundheitswissenschaft, Public-Health, Sozialwissenschaft, Pflegewissenschaft, Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Pflegepädagogik, Medizin (Arzt/-in), Gesundheitsmanagement, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Organisationsentwicklung mit Gesundheitsbezug Und 2. folgende Zusatzqualifikationen: (1) Zusatzqualifikation mit humoristischem Ansatz (mind. 1 muss erfüllt sein): - staatlich anerkannte Schauspielausbildung - Theaterpädagogik - Qualifikationen im Bereich Humortraining, -beratung und -interventionen - Ausbildung zum Clown, Klinikclown oder Pflegeclown - Qualifikation im Bereich Humorinterventionen bzw. Humorkompetenz. Diese kann durch eine abgeschlossene Ausbildung, Lizenzierung oder Zertifizierung in anerkannten humorbasierten Interventionskonzepten nachgewiesen werden, beispielsweise HumorAgenda(R) oder einer gleichwertigen Qualifikation (2) Zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen (alle müssen erfüllt sein): - in Präsentations- und Moderationstechniken für Klein- und Großgruppen - im Umgang mit Seminar/Schulungen von Personal in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens - in Humortrainings, -beratungen und -interventionen Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Weitere Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für Workshop, Seminar oder Schulung eingesetzt werden, abzudecken: V. Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters Bewegungsgewohnheiten Präventionsprinzip 1 und 2 Oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer/-in - Medizin (Arzt/-in) Oder (3) Staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Anlage 1 zum Teilnahmeantrag in Abbildung 1 aufgeführten Mindeststandards Und folgende Zusatzqualifikation: (1) Für arbeitsplatzbezogene Rückengesundheit (muss erfüllt sein): Qualifikation zum Rückenschullehrer/in (mind. 60 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min bzw. 6 Tage in Präsenz) (2) Für Kognitive koordinative Techniken (muss erfüllt sein): Qualifikation wie "Koordinationstrainer", "Neuroathletik-Trainer", "Gehirntraining" oder gleichwertig VI. Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters Ernährung, inkl. einer der gültigen Zusatzqualifikation (nicht älter als 3 Jahre): Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB, Ärztin/Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK) oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: Diätassistent/-in, Ökotrophologe/-in (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung), Ernährungswissenschaftler/-in, Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik), Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung), Arzt/-in mit Fortbildungsnachweise gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder Staatlich anerkannter ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der in Abbildung 2 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Und 2. folgende Zusatzqualifikation: (1) mind. 1 muss erfüllt und darf nicht älter als 3 Jahre sein: Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat Ernährungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB, Ärztin/Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK) (2) Muss erfüllt sein: Gültiges Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und wird in Kopie bei jedem Auftrag mit Lebensmitteleinsatz mitgeführt VII. Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb 1. Grundqualifikation: (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters im Handlungsfeld Sucht Oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft, Medizin (Arzt/-in) Oder (3) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit und mit Nachweis der in Abbildung 7 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Oder (4) Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit und mit Nachweis der in Abbildung 7 der Anlage 1 des Teilnahmeantrags aufgeführten Mindeststandards Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6g zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Teilnahmeanträge sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Auftragsbekanntmachung ist insoweit allein technischen Gründen geschuldet. Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit zu mehreren Zeitpunkten erfolgen kann, können Teilnahmeunterlagen nicht über das Bietertool eingereicht werden, da diese aus technischen Gründen erst nach Vertragsende (=Ende der Angebotsfrist) von der AOK PLUS geöffnet werden können. Etwaige Hinweise im Vergabeportal, wonach aufgrund der rechtlichen Anforderungen auf die Einreichung über das Bietertool verwiesen wird, haben für das vorliegende Open-House-Verfahren keine Bedeutung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/08/2030 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 999 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen