5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79633000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79951000 Veranstaltung von Seminaren, 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung, 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf von einem Jahr. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung jeweils einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmemenge gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung endet nach Ablauf von einem Jahr. Der Auftraggeber kann die zu schließende Rahmenvereinbarung jeweils einseitig dreimal um je ein weiteres Vertragsjahr verlängern. Einer expliziten Kündigung bedarf es insoweit nicht. Die einzelnen Verlängerungsoptionen sind jeweils 3 Kalendermonate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt. Der Vertrag endet ebenfalls und unabhängig von der Vertragslaufzeit bei Erreichen der Höchstabnahmemenge gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zum Zuschlagskriterium "Preis" Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote, die darüber liegen, werden ins Verhältnis zu dem Angebot mit der niedrigsten Wertungs-summe gesetzt und mit 10 multipliziert. Die so ermittelte Punktebewertung wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Beispiel Angebotswertung: Angebot "1" mit der niedrigsten Wertungssumme: 10.000,00 EUR Angebot "2" mit der Wertungssumme: 10.500,00 EUR Angebot 1 erhält 10 Punkte Angebot 2: 10.000 EUR x 10 Punkte ./. 10.500 EUR = 9,52 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals
Beschreibung: Zum Zuschlagskriterium "Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals" Konkreter Bezug (des Zuschlagskriteriums) zum zu vergebenden Auftrag: Die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erfordert als Zuschlagskriterium einen engen Auftragsbezug. Der Auftragsbezug wird in jedem Fall erkannt, wenn auch eine vertragliche Absicherung der Qualität des Personals getroffen wurde (VK Südbayern, B. v. 30.3.2023 - Az.: 3194.Z3-3_01-22-49). Die Kammer führt hier aus, dass vertraglich sichergestellt sein muss, dass entsprechend bewertetes Personal auch tatsächlich bei der Auftragsdurchführung zum Einsatz kommen und für den Fall einer Verhinderung dieses Personals gleichwertiger Ersatz bereitgestellt wird bzw. dieses nicht nachträglich durch weniger qualifiziertes Personal ersetzt werden kann. Zuschlagskriterien müssen insoweit gemäß § 127 Abs. 3 GWB und § 43 Abs. 3 UVgO mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Maßgebend für die Beurteilung des Auftragsbezugs ist der Inhalt des Angebotes bzw. der Auftragsgegenstand, das heißt die Leistung, zu der sich der Bieter verpflichtet. Die festgelegten Zuschlagskriterien stehen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand. Die Qualität eines Führungsentwicklungsprogramms für Nachwuchs-Gruppenleiter:innen und Tenure-Track Faculty wird maßgeblich durch die fachliche, methodische und zielgruppenspezifische Expertise der eingesetzten Trainer:innen beeinflusst. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Erfahrungen in der Führungskräfteentwicklung im wissenschaftlichen Umfeld, Kenntnisse der spezifischen Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Führung sowie die Fähigkeit, Führungsinstrumente praxisnah und zielgruppengerecht zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die für die Durchführung des Programms vor-gesehenen zwei Trainer:innen namentlich zu benennen und aussagekräftige Unterlagen zu deren Qualifikation und Erfahrung einzureichen. Der Einsatz der benannten Trainer:innen ist im Rahmen der Leistungserbringung grundsätzlich sicherzustellen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Curriculum Vitae, einer Referenzliste oder einer vergleichbaren übersichtlichen Darstellung. Die Unterlagen sollen insbesondere Angaben zu Qualifikation, Tätigkeitsprofil, Referenzprojekten, Zielgruppen, Durchführungszeiträumen und Auftraggebern enthalten. Die Angabe von Unternehmens- bzw. Institutionennamen ist ausreichend; persönliche Kontakt- oder Auftragsdaten sind nicht erforderlich. Zum Zuschlagskriterium "Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals" Bewertungsmatrix Qualifikation / Erfahrungsnachweis Die Bewertung erfolgt für jede der beiden benannten Trainer:innen getrennt anhand der nachstehenden Bewertungsmatrix. Voraussetzung für die Wertung ist, dass jede benannte Person mindestens 5 Punkte erreicht. Die für das Zuschlagskriterium maßgebliche Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der beiden benannten Trainer:innen. Mindestbedingung an dieses Kriterium: Qualifikation / Erfahrungsnachweis Alle benannten Trainer:innen müssen mindestens die Bewertungsstufe "5 Punkte" gemäß der Bewertungsmatrix erreichen. Erreicht eine der benannten Trainer:innen weniger als 5 Punkte, wird das Angebot bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Die Mindestanforderung ist erforderlich, da die Durchführung des Programms abhängig von der Teilnehmendenzahl sowohl mit einer als auch mit zwei Trainer:innen erfolgen kann. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung steht noch nicht fest, ob ein oder zwei Trainer:innen bzw. welche Person eingesetzt wird. Da jede benannte Trainer:in grundsätzlich eigenständig mit der Durchführung des Programms betraut werden kann und damit unmittelbar Einfluss auf die Qualität der Leistungserbringung hat, muss sichergestellt sein, dass jede benannte Trainer:in über eine angemessene fachliche und methodische Qualifikation sowie einschlägige Erfahrungen in der Führungskräfteentwicklung wissenschaftlicher Zielgruppen verfügt und das Programm eigenständig auf dem geforderten Qualitätsniveau durchführen kann. Punkteskala Qualifikation / Erfahrungsnachweis 10 Punkte Mindestens 7 Jahre Erfahrung in der Führungskräfteentwicklung und mindestens 3 Referenzen über mehrmodulige Führungsentwicklungsprogramme für wissenschaftliche Führungskräfte oder wissenschaftliche Nachwuchsführungskräfte in Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder vergleichbaren wissenschaftsnahen Organisationen. Von den 3 genannten Referenzen muss mindestens 1 in englischer Sprache durchgeführt worden sein. 8 Punkte Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Führungskräfteentwicklung und mindestens 2 Referenzen über mehrmodulige Führungsentwicklungsprogramme für wissenschaftliche Führungskräfte oder wissenschaftliche Nachwuchsführungskräfte in Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder vergleichbaren wissenschaftsnahen Organisationen. Von den 2 genannten Referenzen muss mindestens 1 in englischer Sprache durchgeführt worden sein. 5 Punkte Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Führungskräfteentwicklung und mindestens 1 Referenz über Führungsentwicklungsprogramme in englischer Sprache für wissenschaftliche Führungskräfte oder wissenschaftliche Nachwuchsführungskräfte. 3 Punkte Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Führungskräfteentwicklung und mindestens 1 Referenz mit Bezug zur Führungskräfteentwicklung. 0 Punkte Weniger als 2 Jahre Erfahrung in der Führungskräfteentwicklung oder keine Referenzen zu Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptionelle Idee zur Sicherstellung der Programmziele
Beschreibung: Zum Zuschlagskriterium "Konzeptionelle Idee zur Sicherstellung der Programmziele" Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee zur Sicherstellung der Programmziele" haben die Bieter mit Angebotsabgabe einen strategischen Entwicklungsansatz einzureichen, der die inhaltliche, didaktische und methodische Ausgestaltung sowie die erfolgreiche Umsetzung des Inhouse-Führungsentwicklungsprogramms beschreibt. Es ist darzustellen, wie das Programm fachlich, methodisch und organisatorisch entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlage konzipiert, fristgerecht vorbereitet, durchgeführt sowie im Rahmen der Vertragslaufzeit fortlaufend weiterentwickelt und an die Bedarfe der Teilnehmenden angepasst wird. Insbesondere ist darauf einzugehen, wie die inhaltliche und methodische Vergleichbarkeit zum Programm "Leading your group" der Helmholtz Akademie sowie die Berücksichtigung des spezifischen Führungskontextes der Helmholtz-Gemeinschaft sichergestellt werden. Mindestens darzustellen sind: - Der konzeptionelle Aufbau des Programms einschließlich der vorgesehenen inhaltlichen Schwerpunkte, der methodisch-didaktischen Vorgehensweise sowie der ziel-gruppenspezifischen Ausgestaltung - Die Sicherstellung der inhaltlichen und methodischen Vergleichbarkeit mit dem Programm "Leading your group", insbesondere hinsichtlich der vermittelten Führungsansätze, -modelle und -theorien, der Orientierung am Führungsverständnis der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der Berücksichtigung des wissenschaftlichen Führungskontextes. - Die organisatorische Umsetzung des Programms, insbesondere hinsichtlich der flexiblen Durchführung in Abhängigkeit von der Teilnehmendenzahl, der Wiederholbarkeit des Programms sowie der Möglichkeit, einzelne Programmbausteine unter Wahrung einheitlicher Qualitäts- und Inhaltsstandards separat anzubieten. - Die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Evaluation und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms sowie zur Förderung eines nachhaltigen Praxistransfers und der Verankerung der Lerninhalte im Führungsalltag der Teilnehmenden. Das Konzept ist in freier Form als Fließtext einzureichen und muss mindestens einen Umfang von zwei DIN-A4-Seiten aufweisen. Eine bloße formelle Bestätigung der Einhaltung der Mindestanforderungen genügt ausdrücklich nicht. Erforderlich ist vielmehr eine konkrete, nachvollziehbare und auf die angebotene Lösung bezogene Beschreibung des Umsetzungskonzepts. Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Konzeptionelle Idee" erfolgt anhand des von den Bietern mit dem Angebot einzureichenden schriftlichen Konzepts im Wege einer qualitativen Gesamtbetrachtung. Maßgeblich für die Punktevergabe ist der Gesamteindruck des Konzepts unter Berücksichtigung der in der Vergabeunterlage benannten Mindestinhalte sowie der qualitativen Kriterien Vollständigkeit, fachliche Qualität, Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, Zielgruppenorientierung, methodisch-didaktische Eignung, Praxisbezug sowie die erwartbare Qualität der Leistungsausführung. Ziel der Bewertung ist die Einschätzung, ob die vertragsgegenständlichen Leistungen so vorbereitet, organisiert und durchgeführt werden, dass eine hochwertige, zielgruppengerechte und nachhaltige Führungskräfteentwicklung im Sinne des Programms "Leading your group" sichergestellt wird. Die Spanne der Bewertungsmatrix reicht von 0 Punkten (schlechteste Bewertung) bis 10 Punkten (beste Bewertung). Mindestbedingung für dieses Kriterium: Konzeptionelle Idee zur Sicherstellung der Programmziele Um sicherzustellen, dass nur solche Angebote in die weitere Wertung einbezogen wer-den, die eine den Anforderungen entsprechende Durchführung des Programms erwarten lassen, wird für dieses Zuschlagskriterium eine Mindestpunktzahl festgelegt. Angebote, deren Konzept weniger als 5 Punkte erreicht, werden bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Ein Konzept mit weniger als 5 Punkten weist nach der Bewertungsmatrix erhebliche inhaltliche, methodische oder strukturelle Defizite auf und lässt keine hinreichend sichere Erwartung zu, dass die ausgeschriebene Leistung in der geforderten Qualität erbracht werden kann. Die Mindestpunktzahl ist erforderlich, da das Inhouse-Führungskräfteentwicklungsprogramm auf eine besonders anspruchsvolle Zielgruppe ausgerichtet ist und neben fachlicher Qualität insbesondere die inhaltliche Kontinuität zum bestehenden Führungsansatz, die Berücksichtigung des wissenschaftlichen Führungskontextes sowie die nachhaltige Entwicklung von Führungskompetenzen sicherzustellen sind. Bewertungsmatrix Konzept Sehr gutes Konzept - 10 Punkte Das Konzept bietet eine klare, schlüssige und umfassende Ausgestaltung des Programms und lässt eine exzellente Leistungsausführung erwarten. Die vorgesehenen Mindestinhalte werden vollständig, strukturiert und in besonderer fachlicher Tiefe behandelt. Die inhaltliche und methodische Vergleichbarkeit mit dem Programm "Leading your group", die Berücksichtigung des wissenschaftlichen Führungskontextes sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und nachhaltigen Verankerung der Lerninhalte werden in besonders überzeugender Weise dargestellt. Das methodisch-didaktische Vorgehen ist zielgruppengerecht, praxisnah und nachvollziehbar beschrieben. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich Umsetzbarkeit und Qualität. Gutes Konzept - 8 Punkte Das Konzept erfüllt die Anforderungen in allen wesentlichen Punkten und lässt eine qualitativ hochwertige Leistungsausführung er-warten. Die Mindestinhalte werden vollständig und nachvollziehbar behandelt. Die inhaltliche und methodische Vergleichbarkeit mit dem Programm "Leading your group" sowie die Berücksichtigung des wissenschaftlichen Führungskontextes werden überzeugend dargestellt. Es bestehen lediglich geringfügige Vorbehalte, die die grundsätzliche Eignung und Qualität der Leistungserbringung nicht beeinträchtigen. Ausreichendes Konzept - 5 Punkte Das Konzept bietet eine grundsätzlich geeignete Lösung für die Anforderungen. D
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH