1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: ex post: Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern.
Kennung des Verfahrens: e1548c63-6652-4a6d-8236-d7702cc66674
Interne Kennung: 20/2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121230 Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72268000 Bereitstellung von Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYM83T# Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 25.000 Teilnehmer. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht (siehe weitere Einzelheiten Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ex post: Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zum Angebot eines Versorgungsprogramms zur Früherkennung von Vorhofflimmern. Dies setzt sich aus einem Vorhofflimmer-Screening per App und einer Vorhofflimmer-Diagnostik zusammen. Das Vorhofflimmer-Screening umfasst die bis zu sechsmonatige Selbstmessung des Herzrhythmus durch die Versicherten der Auftraggeberin per App inklusive der medizinisch-technischen Prüfung und ärztlichen Validierung der Messergebnisse. Die Smartphone-App muss als Medizinprodukt der Klasse IIa oder IIb gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (= Medical Device Regulation/"MDR") zertifiziert sein. Die Vorhofflimmer-Diagnostik beinhaltet die sich im Falle des Verdachts auf Vorhofflimmern an das Vorhofflimmer-Screening anschließende ärztliche Diagnosestellung mittels eines bis zu 14-tägigen telemetrischen Event-EKG-Systems durch einen von dem Auftragnehmer eingebundenen, regional niedergelassenen Kardiologen bzw. Telekardiologen. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung, welcher den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhang 1 zur Anlage 1 beigefügt ist, zu entnehmen. Konkrete Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.3 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 25.000 Teilnehmer. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht (siehe weitere Einzelheiten Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Interne Kennung: 20/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121230 Dienstleistungen von Kardiologen oder Lungenspezialisten, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72268000 Bereitstellung von Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Screening zur Früherkennung weiterer Herzerkrankungen, Monitoring im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, ggfs. unter Einbindung von Fachärzten z.B. zur Verifizierung und Diagnostik) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 1 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase, insbesondere aus Punkt III. der Bewerbungsbedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase sowie aus dem Kriterienkatalog (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 0,01 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 0,01 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Preventicus GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Proaktives Screening zur Früherkennung und Diagnostik von Vorhofflimmern"
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/08/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 03/08/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle, Frau Justiziarin NadjaStingl
Telefon: +49 80010590-80064
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Preventicus GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE295251235
Postanschrift: Ernst-Abbe-Straße 15
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1609e4d7-f401-4f70-b8f1-39ef0cc2e660 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2026 14:03:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 604167-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 169/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/09/2026