Deutschland – Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen – Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA

582588-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen – Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
OJ S 162/2026 24/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Talsperrenverband Nonnweiler
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
Beschreibung: Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 28.02.2029 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.06.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: 982e04b3-f21a-4d65-94bb-2abb4484d8b4
Interne Kennung: 08022
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252126 Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 45315500 Mittelspannungsarbeiten, 45315600 Niederspannungsarbeiten, 45315700 Installation von Schaltanlagen, 45317100 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen, 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen, 45351000 Maschinentechnische Installationsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): St. Wendel (DEC06)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 800 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Das Preisangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Während der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) sind Fragen der Bewerber ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Bewerbungsschluss einzureichen. Die Beantwortung der Bewerberfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Bewerber reichen den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeantrag mit allen darin geforderten Belegen, Nachweisen und Anlagen fristgerecht elektronisch ein. Die Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, können der Anlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU“ (Anlage A2) sowie den Hinweisen im Teilnahmeantrag (Anlage A1) selbst entnommen werden. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag können der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4) entnommen werden. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Kriterien unter Ziff. 2.1.6. und 5.1.9 Eignungskriterien der Bekanntmachung nicht erfüllt sind. Präqualifikation: Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen können sich für den Nachweis ihrer Eignung auf eine bestehende Präqualifikation berufen. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die im PQ-Verzeichnis für die dort erfassten Leistungsbereiche hinterlegten Referenzen alle Anforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens in Gänze erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, die Referenzen somit also unzureichend sind, ist eine Nachforderung von Referenzen für die von der Präqualifikation erfassten Leistungsbereiche nicht möglich. Dies führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Für von der Präqualifikation nicht erfasste Leistungsbereiche, welche jedoch Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags sind, ist von dem jeweiligen Leistungserbringer Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage A5) vollständig und fehlerfrei auszufüllen und in unterzeichneter Form vorzulegen. Erfüllen die weiteren im PQ-Register hinterlegten Angaben und Nachweise die Mindestanforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens nicht in Gänze, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, wenn das jeweilige Unternehmen nicht weitere Erklärungen, Nachweise und Angaben vorlegt, welche allen Mindestanforderungen gerecht werden. Bewerbergemeinschaft: Eine Bewerbergemeinschaft hat die Aufgabenteilung plausibel darzulegen sowie die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen (Bewerbergemeinschaft FB 1314, Anlage A6). Außerdem sind der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft sowie die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Sämtliche Belege, Nachweise und Anlagen zum Teilnahmeantrag sind jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft formgerecht vorzulegen. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch ein Nachunternehmen erbracht werden sollen, sowie die Nachunternehmen sind zu benennen. Zu beachten sind die Hinweise zu den Formblättern 233, 235, 236 im Teilnahmeantrag (Anlage A7- A9). Die jeweils von den Nachunternehmen ohne Eignungsleihe und den Nachunternehmen mit Eignungsleihe vorzulegenden Eigenerklärungen und Nachweise sind im Teilnahmeantrag (Anlage A1) im Einzelnen genannt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, verpflichten sich zur Geheimhaltung (Anlage A12). Gemäß § 47 SektVO kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung FB 236, Anlage A9). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Auswahl der Teilnehmer: Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der „Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge“ (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Verfahrensstufe 2 – Angebote und Verhandlung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter/Bietergemeinschaften sämtliche für die Wertung des Angebotes gemäß „Wertungsmatrix Zuschlagskriterien“ (Anlage A21) erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Informationen sowie ihr Erstangebot zur festgelegten Frist ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Angebotsabgabe der Vergabeplattform subreport ELVIS ein. Alle Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind, können der Anlage „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Anlage A19) entnommen werden. Es sind keine Nebenangebote zugelassen. Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zu einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Frist einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und/oder berichtigende Angaben spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht zusichern. Sämtliche nach der Bekanntmachung vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform eingestellten Mitteilungen, Informationen und Unterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im jeweiligen Verhandlungsgespräch stellen die Bieter bzw. Bietergemeinschaften ihr Unternehmen sowie das Projektteam vor. Der/die Gesamtprojektleiter/in, der/die Bauleiter/-in Maschinentechnik, der/die Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und der/die Gesamtverantwortliche für die Inbetriebnahme müssen am Verhandlungsgespräch teilnehmen. Das Projektteam gibt Auskunft über die vorgesehene Projektumsetzung, stellt den terminlichen Projektablaufplan und das Personaleinsatzkonzept vor und orientiert sich dabei an den Ausführungen der Wertungsmatrix (Anlage A21). Außerdem erläutert der Bieter das preisliche Erstangebot. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche alternativ z. B. in Form von Videokonferenzen oder über schriftlichen Austausch zu führen. Eine Aufwandsentschädigung für den Teilnahmeantrag, das Angebot und die Leistungen für das Verhandlungsverfahren erfolgt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebots zu erteilen, ohne weitere Verhandlungen zu führen. Nach Abschluss aller Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, über die Vergabeplattform ihr finales Angebot fristgerecht einzureichen. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Nach Vorliegen der finalen Angebote erfolgt die Wertung anhand der Wertungsmatrix (Anlage A21). Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe können im Einzelnen der Wertungsmatrix zum Verhandlungsverfahren (Anlage A21) entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix zum Verhandlungsverfahren (Anlage A21) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die Urkalkulation vorlegen zu lassen. Sämtliche Vertragsbedingungen, u. a. die Festlegungen zu Ausführungsfristen, Zwischenfristen und Vertragsstrafen können dem beigefügten Vertragsentwurf (Anlage A26) entnommen werden. Geheimhaltungsvereinbarung Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: Nachunternehmer, Eignungsleihe Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/ einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, verpflichten sich zur Geheimhaltung (Anlage A12).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Ausschlusskriterien in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb): Für die Teilnahmeanträge können die Ausschlussgründe und Mindestanforderungen im Einzelnen unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien dieser Bekanntmachung, der Checkliste Prüfung Teilnahmeanträge (Anlage 04) sowie der Infobroschüre, Abschnitt 5 entnommen werden. Es gelten alle in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die Ausschlussgründe gemäß § 46 SektVO in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 50 SektVO, § 46 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB, § 46 Abs. 3 SektVo, § 46 SektVO i.V. m. §§ 123, 124 GWB, § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung (über Anlage A5, Formblatt 124 bzw. PQ-Register) vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sofern erforderlich, sind Nachweise über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB einzureichen. Gefordert wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Gefordert wird eine Eigenerklärung zu den Sanktionen der EU gegen Russland nach Verordnung (EU) 2022/576 (für Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Nachunternehmen). Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn ein oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, wenn die Eignung des Bewerbers, weiterer Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und/oder der Nachunternehmer nicht nachgewiesen werden kann, wenn die Mindestanforderungen an die durchschnittlichen Jahresumsätze und/oder an die Referenzen nicht erfüllt werden. Ebenso wird ein Teilnahmeantrag ausgeschlossen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind, wenn – ggf. auch nach Nachforderung – die geforderten Unterlagen, Bescheinigungen, Verpflichtungserklärungen, Nachweise und Informationen (Verweis auf A1 Teilnahmeantrag und A4 Checkliste Prüfung Teilnahmeantrag) nicht, nicht vollständig und/oder nicht fehlerfrei zu den jeweils gesetzten Fristen vorliegen. Gemäß § 46 SektVO i. V. m. § 122 Abs. 2 GWB werden Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gestellt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, müssen sich zur Geheimhaltung verpflichten. Der Nachweis der Eignung ist durch den Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Nachunternehmen über eine Präqualifikation und/oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung sowie ergänzende Nachweise zu führen. Außerdem sind vom jeweiligen Leistungserbringer im gegenständlichen Projekt vergleichbare Referenzen vorzulegen. Um die Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in Gänze prüfen zu können, wird im Falle der Einbindung von Nachunternehmen auch deren Eignung in der ersten Verfahrensstufe zu prüfen sein. Folglich sind Nachunternehmer bereits in der ersten Verfahrensstufe zu benennen. Die jeweils von den Nachunternehmen vorzulegenden Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Informationen können im Einzelnen der Infobroschüre entnommen werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Die für die Prüfung der Referenzen erforderlichen Informationen sind im Teilnahmeantrag einzutragen. Das Einreichen ergänzender Referenzdatenblätter und Referenzbescheinigungen wird nicht gefordert, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind entsprechenden Hinweisen im Teilnahmeantrag zu entnehmen und können der Anlage Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU (Anlage A2) entnommen werden.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
Beschreibung: Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Verweis auf Ziff. 2.1 Bekanntmachung
Interne Kennung: LOT-0001 VE05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252126 Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 45315100 Elektrotechnikinstallation, 45315500 Mittelspannungsarbeiten, 45315600 Niederspannungsarbeiten, 45315700 Installation von Schaltanlagen, 45317100 Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen, 45317300 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen, 45351000 Maschinentechnische Installationsarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): St. Wendel (DEC06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 800 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Für den Bewerber, für weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmen wird ein Nachweis zu einer Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register verlangt, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung einer Bank mit Bestätigung der Kundenverbindung, Angaben zur Kontoführung sowie Beurteilung der finanziellen Verhältnisse als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate), jeweils für Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen mit Eignungsleihe.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (mindestens 2 Millionen € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden plus 5.000.000 € je Schadensfall für Vermögensschäden, wobei die Deckungssummen pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert zur Verfügung stehen; bei einer aktuell niedrigeren Höhe kann auch eine Bescheinigung der Versicherung vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass bei einer Beauftragung die Versicherungssumme auf die vorgegebene Mindesthöhe angepasst wird / werden kann). Im Falle einer Bewerbergemeinschaften muss die gesamtschuldnerische Haftung in einer Arbeitsgemeinschaft von der Deckung umfasst sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Maschinentechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbringer der Maschinentechnik mindestens 6.000.0000,00 € brutto betragen. Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbringer der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik mindestens 2.000.000,00 € brutto betragen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die jeweils mit vergleichbaren Leistungen angegebenen Jahresumsätze die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters vorlegen zu lassen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestanforderung an die Referenzen in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Generelle Festlegungen: a) Das/die Referenzprojekt(e) muss/müssen jeweils für den Leistungserbringer der entsprechenden Teilleistungen im hier gegenständlichen Projekt vorliegen. Auf § 47 SektVO wird hingewiesen. Ist beim gegenständlichen Projekt beispielsweise die Erbringung der Teilleistung „Maschinentechnik“ und/oder die Teilleistung „Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ durch einen Nachunternehmer (Eignungsleihe) oder durch ein weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgesehen, so muss die Eignung konkret für den jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler nachgewiesen werden, indem das/die Referenzprojekt(e) – wie im Weiteren definiert – vom Leistungserbringer vorliegt/vorliegen. b) Sollte ein vom jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler vorgelegtes Referenzprojekt die Anforderungen mehrerer der nachfolgend geforderten Referenzprojekte erfüllen, ist eine Mehrfachbenennung zulässig. c) Bei den Referenznachweisen muss es sich grundsätzlich um Leistungen handeln, die der jeweilige Leistungserbringer für das hier gegenständliche Projekt selbst erbracht hat. Einem Bewerber, einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und/oder einem Nachunternehmen mit Eignungsleihe können Referenzen eines Vorgängerunternehmens zugerechnet werden, sofern eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzprojekte zuständig waren, und den Mitarbeitenden in dem neu gegründeten Unternehmen besteht. Wesentliche Führungskräfte und Mitarbeitende, die an den Referenzprojekten des Vorgängerunternehmens mitgewirkt hatten, müssen nachweislich nach wie vor für den jetzt benannten Leistungserbringer tätig sein. 1) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Wasseraufbereitung Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln. Die Baukosten der Maschinentechnik müssen mindestens 3.500.000,00 € brutto betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. 2) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Trinkwasseraufbereitung mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration handeln. Die über die Ultrafiltration oder Mikrofiltration aufbereitete Filtratmenge muss hierbei mindestens 100 m³/h betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. 3) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Wasseraufbereitung Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln. Die Baukosten der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik müssen mindestens 1.000.000,00 € brutto betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. Sofern nicht die geforderte Zahl der Referenzen vorliegt und jeweils sämtliche Mindestanforderungen an diese erfüllt werden, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung) Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 12,50 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 12,50%) x 10 = 8,75 Punkte. Die erreichte Punktzahl ("vergebene Punkte") wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, die erreichte gewichtete Punktzahl ("erzielte Punktzahl") wird auf 1 Nachkommastelle gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektumsetzung
Beschreibung: Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Die Projektumsetzung erfordert unter Berücksichtigung der vorgegebenen Randbedingungen (u.a. einzuhaltende Fristen, beengte Raumverhältnisse, begrenzte Ableitungsmöglichkeiten bei der in mehreren Teilabschnitten umzusetzenden Anlageninbetriebnahme) besonders hohe Ansprüche an die fachliche Kompetenz, die Bauvorbereitung (Werkplanung, Vorfertigung) und die Bauablaufplanung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft stellt ein Konzept zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen, dar und erläutert dieses. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Hierbei soll der Bieter insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen: Bauablaufplanung, Inbetriebnahmekonzept, Probebetrieb (u.a. Betriebsoptimierung, Verfügbarkeit bei Fehlermeldungen während der Inbetriebnahme oder des Probebetriebs), Qualitätssicherung (u.a. Ultrafiltration erste und zweite Stufe, Dosiertechnik, Entsäuerung und Entmanganung, Fertigung und Montage der Rohrleitungen), Koordination des Anlagenbaus mit der E-Technik und Automatisierung, Schnittstellenkoordination mit der bauherrenseitigen Bautechnik, Überwachung Termine (u.a. Vorfertigung, Bestelltermine) und Kosten, Struktur der Projektdokumentation, Betriebs- und Wartungsanleitung. Außerdem legt der Bieter/die Bietergemeinschaft einen terminlichen Projektablaufplan vor. Auf Ziff. 2.1, Anlage 21 wird verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des Projektteams
Beschreibung: Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Darstellung der Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des für die Durchführung der Leistung vorgesehenen Projektteams, einschließlich des eingesetzten Nachunternehmerpersonals, soweit dieses unmittelbar mit der Leistungserbringung betraut ist. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Das Konzept / die Präsentation muss ein aussagefähiges Organigramm beinhalten. Bewertet werden insbesondere: einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten, fachliche Qualifikation, z.B. Ausbildung (Zeugnisse), Zertifikate, Erfahrung im Umgang mit spezifischen Anforderungen des Auftrags, sinnvolle Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Team, Vertretungsregelungen und personelle Redundanzen, verpflichtend zugesagte Präsenz des Leitungspersonals auf der Baustelle. Bestandteil des Konzepts / der Präsentation hat auch eine Darstellung der vorgesehenen personellen Besetzung der Baustelle (Leitungspersonal und gewerbliches Personal) insgesamt - gegebenenfalls in zeitlicher Staffelung - zu sein. Berufserfahrung und Qualifikation sind für die folgenden Personen sowie ihre jeweilige Vertretung darzulegen: Gesamtprojektleiter/-in*, Bauleiter/-in Maschinentechnik*, Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik*, Gesamtverantwotliche(r) Inbetriebnahme*, Verantwortlicher für die Anlagenprogrammierung / Automatisierung Eine Person kann bei entsprechender Eignung Mehrfachfunktionen übernehmen. *verpflichtende Teilnahme am Verhandlungsgespräch Es wird auf die Ziff. 2.2, Anlage 21 verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E48211864
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E48211864
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: 1. Vertragserfüllungssicherheit Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss eine unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, zur Absicherung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Vertragserfüllung einschließlich der Ansprüche des Auftraggebers aus Schadensersatz, Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen und aus Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozent der Bruttoauftragssumme. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Vorausklage nach §§ 770 I, 771 BGB sowie auf das Recht zur Hinterlegung. Der Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 II BGB, wobei der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ansprüche aus der Bürgschaft dürfen nicht vor den gesicherten Ansprüchen verjähren. Soweit der Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet, ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen um jeweils höchstens zehn Prozent zu kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Der Auftraggeber reicht die Vertragserfüllungsbürgschaft grundsätzlich nach der Abnahme und Zug um Zug gegen Rückstellung der Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 14 Nr. 2 dieses Vertrags zurück. Sofern der Auftraggeber spätestens mit der Abnahme zu Recht Mängel gerügt und/oder sich sonstige Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafe) vorbehalten hat, ist er berechtigt, bis zu deren Erfüllung die Rückgabe bzw. Enthaftung der Bürgschaft in Höhe der (bei Einschaltung eines anderen Auftragnehmers absehbaren) Mangelbeseitigungskosten und/oder des Werts der daneben geltend gemachten Ansprüche, zuzüglich einer Pauschale von 10 % des je einfachen Werts für Nebenforderungen wie Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und usw. zu verweigern. Klargestellt wird, dass es dem Auftraggeber verwehrt ist, wegen derselben Ansprüche einerseits die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht zu enthaften und andererseits gegen einen einbehaltenen Werklohn(-restbetrag) Einwendungen zu erheben und Ihnen nicht auszuzahlen (Verbot der Doppelsicherung). Im Übrigen gilt § 17 VOB/B. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Recht, eine Sicherheit durch eine andere zu ersetzen. 2. Sicherheit für Mängelansprüche Der Auftragnehmer hat nach der Abnahme mit Vorlage der Schlussrechnung gemäß Nr. 1 eine Bürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union i.H.v. 5 % der Schlussrechnungssumme in ihrer aufgrund der Prüfung richtigen Höhe zu übergeben. Die Bürgschaft erstreckt sich auf die Erfüllung von Mängelansprüchen, sämtliche Freistellungs- und Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Vorausklage nach §§ 770 I, 771 BGB sowie auf das Recht zur Hinterlegung. Der Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 II BGB, wobei der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ansprüche aus der Bürgschaft dürfen nicht vor den gesicherten Ansprüchen verjähren. Soweit der Auftragnehmer die Bürgschaft für Mängelansprüche nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet, ist der Auftraggeber berechtigt, die Schlusszahlung um den Betrag der zu stellenden Bürgschaft zu kürzen und einzubehalten. Im Übrigen gilt § 17 VOB/B. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Recht, eine Sicherheit durch eine andere zu ersetzen. 3. Regelung für Nachunternehmer Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistungen oder Teile derselben Nachunternehmer einsetzt, deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit er im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens zum Nachweis seiner Eignung in Anspruch genommen hat, ist er verpflichtet, von diesen Nachunternehmern sowohl im Hinblick auf von diesen zu stellende Vertragserfüllungssicherheiten als auch auf von diesen zu stellende Mängelansprüchesicherheiten den vorangehenden Bestimmungen entsprechende Sicherheiten mit Summen, die den anteiligen Werten deren Leistungsanteile bezogen auf den Gesamtwert, der sich bezüglich der Vertragserfüllungssicherheit aus der Nettoauftragssumme und bezüglich der Mängelansprüchesicherheit aus der nach der Rechnungsprüfung feststehenden Nettoschlussrechnungssumme ermittelt, zu verlangen und dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Einbehalt i.H.v. 10 % von der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung vorzunehmen, solange der Nachweis nicht vorliegt. Nimmt der Auftraggeber die ihm gemäß § 4 Nr. 12 und/oder § 12 Abs. 2 angebotene Abtretung von Mängelansprüchen des Auftragnehmers gegen seine Nachunternehmer an, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber insbesondere auch die ihm vorliegenden und von den Nachunternehmern gestellten Sicherheiten zu übergeben.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen in der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nachforderungen in der Verfahrensstufe 2 (Angebote und Verhandlung) Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO kann der Auftraggeber Bieter/Bietergemeinschaften unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Gemäß § 51 Abs. 4 SektVO sind nachgeforderte Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber festgelegten Frist vorzulegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Angebote, welche nach erfolgter Nachforderung die Mindestanforderungen nicht erfüllen bzw. für die Ausschlussgründe vorliegen, werden ausgeschlossen. Die nach Angebotsprüfung und ggf. Nachforderung verbliebenen Bieter werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anforderungen an das Projektteam
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: entfällt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Talsperrenverband Nonnweiler
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Talsperrenverband Nonnweiler
Registrierungsnummer: DE138828239
Postanschrift: An der Talsperre
Stadt: Nonnweiler
Postleitzahl: 66620
Land, Gliederung (NUTS): St. Wendel (DEC06)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6873 9920 02
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: WPW GmbH
Registrierungsnummer: DE 205 941 976
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 99 200
Internetadresse: https://www.wpw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 501 4994
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4d49e4cd-5a3a-4be9-95ba-a26b08c1262f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2026 13:21:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 582588-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 162/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/08/2026