5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55320000 Servieren von Mahlzeiten, 55400000 Servieren von Getränken, 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Naumburger Str. 98
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 16/10/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind einzureichen: I. ausgefülltes Formblatt Eigenerklärungen und Nachweise zur Eignung mit Erklärungen 1. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen, 2. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, 3. zum Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen, 4. zur Eintragung im Berufsregister, 5. zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angaben zum Unternehmensprofil, das Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der vergangenen drei Jahre (2023, 2024, 2025), zum Gründungsjahr, zur institutionellen Struktur einschließlich Rechtsform, zum Gesamtumsatz des Unternehmens der vergangenen drei Jahre (2023, 2024, 2025) und zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsumfangs der vergangenen drei Jahre (2023, 2024, 2025) enthält, 3 Referenzen, eventuellen Unterauftragnehmern, 6. zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit Angaben zum Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 500.000 Euro für Sachschäden und mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden oder die Erklärung der Absicht, eine solche im Auftragsfall abzuschließen, eine Versicherungsbestätigung ist beizufügen oder die Erklärung eines Versicherers zur Bereitschaft, mit dem Bieter eine solche abzuschließen, II. ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1, III. ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung Russlandsanktionen mit Erklärungen 1. Zur Nichtzugehörigkeit des Bieters zu den Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/ Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. dass Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, nicht zu den unter 1. aufgeführten Unternehmen gehören, 3. dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 %des Auftragswerts entfällt. Die Nachforderungen von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen bleibt vorbehalten. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, fehlende oder unvollständige Angaben nachreichen zu dürfen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Thüringer Vergabekammer
Überprüfungsstelle: Thüringer Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Thüringer Vergabekammer