5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH legt Wert auf eine schnellstmögliche Lieferung spätestens zum 31.10.2027. Die verbindliche Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen (DEG07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Betriebshof, Robert-Blum-Straße 1
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu: - Eckdaten der Unternehmensentwicklung sowie - Eintragung Berufsregister aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Handelsregister oder vergleich-barer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung nach Maßgabe der Bestim-mungen des Herkunftslandes des Teilnehmers/ Bieters, bzw. jedes Mitglied der Teil-nehmer-/ Bietergemeinschaft. HINWEISE: - erfolgt die Vorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise/ Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu: - Angaben zu Vertriebs- und Servicestützpunkten - Angaben zu Produktions- und Verwaltungsstandorte - Organigramm vom Produktionsbereich - Referenzliste zur Warengruppe - Benennung von deutschsprachigen Ansprechpartnern - Angabe über Abwicklung des Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache - Angaben zum Qualitätssicherungssystem HINWEISE: - erfolgt die Vorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise/ Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen durch Angaben in den Vergabeunterlagen zu: - Betätigungsfeld des Unternehmens (Mitarbeiter, Umsatz) - Benennung Industriehaftpflichtversicherung mit Deckungssummen der Umwelthaftpflichtversicherung - Bestätigung, dass Ausschlusskriterien gemäß § 123 und 124 GWB nicht zutreffen weitere Erklärungen sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: - Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB) - Eigenerklärungen zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs.1 Satz 1 ThürVgG - Eigenerklärungen zu Russland-Sanktionen VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. 2022/ 576 - Formblatt SaubFahrzeugBeschG - Formblatt Unternehmensdaten Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB) HINWEISE: - erfolgt die Vorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. - ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise/ Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Für die Angebotswertung werden die Kriterien Angebotspreis wie folgt in einer Punktskala von 0 bis 10 Punkte normiert: • 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert • 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieverbrauch und Umweltauswirkungen
Beschreibung: Für die Angebotswertung werden die Kriterien Energieverbrauch und Umweltauswirkungen wie folgt in einer Punktskala von 0 bis 10 Punkte normiert: • 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert • 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: technische Angabe
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird das Kriterium Technische Angabe im Lastenheft wie folgt normiert: • 10 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes erfüllt. • 0 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes nicht erfüllt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km
Beschreibung: Für die Angebotswertung werden für das Kriterium Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km wie folgt Punkte vergeben: • 10 Punkte erhält der Bieter, der einen Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km Luftlinie, um Nordhausen nachweisen kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewährleistung/ Garantie
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird das Kriterium Gewährleistung/ Garantie wie folgt nor-miert: • 10 Punkte erhält das Angebot, das die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr erfüllt. • 2 Zusatzpunkte (d.h. 10 + 2 Punkte) erhält das Angebot, das eine Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtfahrzeug bietet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kompatibilität mit dem vorhandenen Fuhrpark (und bei E-Bussen) mit der vorhandenen Ladeinfrastruktur
Beschreibung: Für die Angebotswertung wird das Kriterium Kompatibilität mit dem vorhandenen Fuhrpark (und bei E-Bussen) mit der vorhandenen Ladeinfrastruktur wie folgt normiert: • 0 Punkte erhält das Angebot, bei dem keine Kompatibilität mit dem vorhandenen dis-positiven Backend von der Fa. CarMediaLab, gemäß VDV 261, gewährleistet wer-den kann. • 6 Punkte erhält das Angebot, bei dem noch keine Integration in den Fuhrpark gegeben ist (weder Fahrzeugmodell noch Fahrzeughersteller im Fuhrpark integriert). • 8 Punkte erhält das Angebot, bei dem das Fahrzeugmodell noch nicht in den Fuhrpark integriert ist (Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden) • 10 Punkte erhält das Angebot, bei dem die Integration in den Fuhrpark (Hersteller und Modell) gegeben ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme oder jeweils eine entsprechende Bürgschaft eines in der BRD zugelassenen Kreditinstituts.
Frist für den Eingang der Angebote: 07/10/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 40 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Für die Nachforderung von Unterlagen gilt §51 Abs. 3 und 4 SektVO
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 07/10/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bietergemeinschaften müssen sich im Auftragsfall zu einer ARGE zusammenschließen. Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungen in EURO. Zahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH