Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Bereitstellung, laufender Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games

401127-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Bereitstellung, laufender Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games
OJ S 111/2026 11/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Staatslotterie AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bereitstellung, laufender Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games
Beschreibung: Zur Erweiterung des digitalen Produktangebots der Thüringer Staatslotterie AöR (TSL) ist die Beschaffung und Implementierung sogenannter eInstant Games als Vergabegegenstand vorgesehen. Das bestehende Portfolio ist hierbei neben den klassischen Rubbellosen um elektronische Sofortlotterien mit interaktiver Spielmechanik zu ergänzen.
Kennung des Verfahrens: e5a1366a-a1c7-4f42-9034-5295b8ab3cb1
Interne Kennung: 197/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Nach Eingang der Angebote sowie formaler Prüfung und Eignungsprüfung erfolgt ab dem 13.07.2026 der Versand der Teststellungseinladungen mit Prüfungspunkten. Die Teststellungstermine erfolgen im Zeitraum 15. bis 17.07.2026.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92351000 Dienstleistungen von Spiel- und Wetteinrichtungen, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 92351100 Dienstleistungen von Lotterien, 48911000 Computerspielesoftwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Straße 3b
Stadt: Suhl
Postleitzahl: 98528
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort beschränkt sich auf den Freistaat Thüringen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 283 100,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMZ3W#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) und § 108e des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - in den letzten fünf Jahren vollständig nachgekommen sein.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - in den letzten fünf Jahren vollständig nachgekommen sein.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Nach § 124 (1) GWB kann ein Unternehmen vom Vergabeverfahren fakultativ unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bereitstellung, laufender Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games
Beschreibung: Vergabegegenstand ist die Bereitstellung, der laufende Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games (Software-as-a-Service). Der Auftrag umfasst zudem die initiale Bereitstellung von eInstant Games für die Integration in die Webseite und die App der TSL. Die TSL startet ihr Angebot mit fünf eInstant Games, die der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung aus dem Portfolio des Auftragnehmers auswählt. Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Produktportfolios um attraktive, sichere und regulatorisch konforme (lt. GlüStV) eInstant Games, die über Web- und Mobile Kanäle wie die App angeboten werden können. Im Übrigen siehe Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: 197/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92351000 Dienstleistungen von Spiel- und Wetteinrichtungen, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 92351100 Dienstleistungen von Lotterien, 48911000 Computerspielesoftwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Straße 3b
Stadt: Suhl
Postleitzahl: 98528
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort beschränkt sich auf den Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung jeweils um 1 Jahr
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss bzw. müssen erklären, dass ihm/ihnen bekannt ist, dass das Bereitstellen von Einrichtungen zur Durchführung unerlaubten Glücksspiels strafbar sein kann (§ 284 Abs. 1, § 287 Abs. 1 StGB) und dass hierunter auch SaaS-Plattformen fallen können; dass er/sie seine/ihre Glücksspiel-Softwareplattform nur solchen Auftraggebern zur Verfügung stellt/stellen, die nach seinem/ihrem Kenntnisstand über die erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse verfügen (insbesondere Whitelist-Eintrag gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 bzw. landesrechtliche Zulassung); dass gegen ihn/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand derzeit keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen unerlaubten Glücksspiels oder Beihilfe hierzu bestehen; dass gegen ihn/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand derzeit keine laufenden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Glücksspiels oder Beihilfe hierzu bestehen; und dass gegen ihn/sie nach seinem/ihrem Kenntnisstand derzeit keine behördlichen Untersagungsverfügungen wegen unerlaubten Glücksspiels bestehen, die der Vertragserfüllung entgegenstehen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Belegunterlagen vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Auch muss der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. muss der Eignungsleihgeber angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich dieser Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber, falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht, muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.300.000 EUR, Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist, eine Plattform für eInstant Games, deren Funktionsumfang zumindest auch wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung umfasst, an mindestens zwei unterschiedliche staatliche oder staatlich genehmigte Lottogesellschaften innerhalb der letzten fünf Jahre (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist) bereitgestellt haben. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Die Nennung des Referenzgebers darf zunächst anonymisiert erfolgen. Dementsprechend müssen auch die weiteren Angaben zu Adresse und Ansprechpartner vorläufig nicht getätigt werden. Diese Angaben sind jedoch im Vergabeverfahren auf Anforderung des Auftraggebers zwingend nachzureichen, und zwar wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, muss bzw. müssen über hinreichend qualifiziertes Personal und geeignete technische Ressourcen (Software, Hardware, Infrastruktur) verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen sachgerecht und fristgerecht zu erbringen; sowie über die technische Fähigkeit und Erfahrung verfügen, Glücksspiel-Plattformen an Kontroll- und Aufsichtssysteme (z. B. LUGAS, OASIS, ggf. Landesportale) anzubinden und diese Anbindungen im Betrieb zu unterstützen bzw. diese Anbindungen im Zusammenspiel mit einem zentralen Lotteriesystem (insbesondere LotteryForce) technisch zu unterstützen, sofern eine direkte Anbindung über das Lotteriesystem erfolgt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen und weitere Belegunterlagen. Als Belegunterlagen kommen insbesondere in Betracht: nähere Erläuterungen, ein technisches Konzept, Angaben zu technischen Fachkräften und/oder Referenzprojekte. Die Eigenerklärung und die Belegunterlagen sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, muss bzw. müssen regelmäßig mit nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder einer gleichwertigen Norm akkreditierten Prüfstellen im Prüfbereich "Gaming Devices/RNG" zusammenarbeiten; in ihrem Unternehmen organisatorische Prozesse etabliert haben, mit denen der Zufallsgenerator (RNG), die Spielmechanik und die Auszahlungsquote (RTP) der eGames zertifiziert sowie bei Änderungen am RNG oder an der Spielmechanik entsprechend re-zertifiziert werden; und in der Lage sein, für alle im Rahmen dieses Auftrags angebotenen eGames Zertifikate vorzulegen, die die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestanforderungen an die Zertifizierung (insbesondere Ziff. B.2) vollständig erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen und weitere Belegunterlagen. Als Belegunterlagen kommen insbesondere in Betracht: ein repräsentatives Zertifikat oder ein Prüfbericht einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder einer gleichwertigen Norm akkreditierten Prüfstelle im Prüfbereich "Gaming Devices/RNG"; eine nähere Beschreibung der internen Prozesse, aus der hervorgeht, wie neue eGames in den Zertifizierungsprozess bei einer akkreditierten Prüfstelle überführt werden; sowie Referenzprojekte, in denen RNG, Spielmechanik und RTP von eGames durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig akkreditierte Prüfstelle zertifiziert worden sind. Die Eigenerklärung und die Belegunterlagen sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, muss bzw. müssen eine Zertifizierung über die Beachtung von ISO/IEC 27001:2022 oder gleichwertig nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, eine Abschrift der ISO/IEC 27001-Zertifizierung verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, muss bzw. müssen ein Informationssicherheitsmanagement und Sicherheitsmaßnahmen nachweisen, die mindestens den Anforderungen des jeweils aktuellen Standards WLA?SCS oder eines damit gleichwertigen Sicherheitsstandards entsprechen und deren Konformität im Rahmen eines formellen Zertifizierungsverfahrens von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft und durch ein bei Angebotsabgabe gültiges, befristetes Zertifikat nachgewiesen wurde. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, eine Abschrift der WLA-SCS-Zertifizierung verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: D.3_Preisblatt
Beschreibung: Der Auftraggeber prüft die fachlich-inhaltliche Richtigkeit des Angebots. Dies umfasst die Prüfung, ob das Angebot die Vorgaben in C.0_Leistungsbeschreibung erfüllt. Hierzu erfolgt ggf. eine Teststellung. Unter den fachlich-inhaltlich richtigen Angeboten belegt dasjenige Angebot den ersten Platz, das nach rechnerischer Prüfung den günstigen Wertungspreis beinhaltet. Zur Prüfung der fachlich-inhaltlichen Richtigkeit behält der Auftraggeber sich vor, den jeweiligen Bieter zu einem Audio-Video- bzw. Remote-Termin mit einer Dauer von maximal zwei Stunden einzuladen. In der Einladung benennt der Auftraggeber die konkreten Anforderungen aus C.0_Leistungsbeschreibung, deren Erfüllung der Bieter im Termin vorführen und dadurch nachweisen muss. Der Auftraggeber beabsichtigt, diese Termine in der 29. und 30. Kalenderwoche auch nur mit denjenigen Bietern durchzuführen, deren Angebot preislich in die engere Wahl gelangt ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMZ3W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0MMZ3W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 11 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die allgemeinen Vorschriften zur Nachforderung von Unterlagen (§ 10 Abs. 1 ThürVgG, § 56 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verschwiegenheitserklärung, B.7 Russland-Erklärung, B.7 Regulatorik-Erklärung, B.7 Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, B.8 Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, B.7
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Staatslotterie AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Thüringer Staatslotterie AöR

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Staatslotterie AöR
Registrierungsnummer: 16502000-0001-75
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Straße 3b
Stadt: Suhl
Postleitzahl: 98528
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
Land: Deutschland
Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon: +49 341 238 203 - 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE294948107
Postanschrift: Ganghoferstraße 68a
Stadt: München
Postleitzahl: 80339
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89244135-180
Internetadresse: https://abante.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4a4fd63e-43d8-45cf-8acc-5268dc0bec08 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/06/2026 22:18:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 401127-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 111/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/06/2026