Deutschland – Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren – Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaates Thüringen

313196-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren – Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaates Thüringen
OJ S 88/2026 07/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaates Thüringen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV je Los eine Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für die Amtsgerichte des Freistaats Thüringen zu vergeben. Es werden 23 Gebietslose entsprechend der Amtsgerichtsbezirke gebildet: Los 1: Altenburg Los 2: Apolda Los 3: Arnstadt Los 4: Bad Salzungen Los 5: Eisenach Los 6: Erfurt Los 7: Gera Los 8: Gotha Los 9: Greiz Los 10: Heiligenstadt Los 11: Hildburghausen Los 12: Jena Los 13: Meiningen Los 14: Mühlhausen Los 15: Nordhausen Los 16: Pößneck Los 17: Rudolstadt Los 18: Sömmerda Los 19: Sondershausen Los 20: Sonneberg Los 21: Stadtroda Los 22: Suhl Los 23: Weimar Die Rahmenvereinbarungen werden je Los abgeschlossen und beginnen am 01.07.2026 mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten. Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich bis zu drei Mal um jeweils 12 Monate (insgesamt maximal 48 Monate), soweit nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarungen können unabhängig voneinander, losweise verlängert werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit werden die Einzelräumungsaufträge nur mit dem Rahmenvertragspartner durchgeführt.
Kennung des Verfahrens: c8a8732c-2d7d-48d0-baab-42542bef5ca5
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 23 Gebietslose entsprechend der Amtsgerichtsbezirke: Altenburg, Apolda, Arnstadt, Bad Salzungen, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Greiz, Heiligenstadt, Hildburghausen, Jena, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Pößneck, Rudolstadt, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda, Suhl, Weimar
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Altenburg
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Altenburg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 1 (Altenburg)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Altenburger Land (DEG0M)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Altenburg (Landkreis Altenburger Land)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Apolda
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Apolda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 108 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 2 (Apolda)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimarer Land (DEG0G)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Apolda (aus dem Landkreis Weimarer Land die Gemeinden Apolda, Bad Sulza, Eberstedt, Großheringen, Ilmtal-Weinstraße, Niedertrebra, Obertrebra, Schmiedehausen)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Arnstadt
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Arnstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 312 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 3 (Arnstadt)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ilm-Kreis (DEG0T)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Arnstadt (Ilm-Kreis)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 4 (Bad Salzungen)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wartburgkreis (DEG0R)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen (aus dem Wartburgkreis die Gemeinden Bad Liebenstein, Bad Salzungen, Barchfeld-Immelborn, Buttlar, Dermbach, Empfertshausen, Geisa, Gerstengrund, Krayenberggemeinde, Leimbach, Oechsen, Schleid, Unterbreizbach, Vacha, Weilar, Wiesenthal)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 330 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 5 (Eisenach)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wartburgkreis (DEG0R)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Eisenach (aus dem Wartburgkreis die Gemeinden Amt Creuzburg, Berka v. d. Hainich, Bischofroda, Eisenach, Gerstungen, Hörselberg-Hainich, Krauthausen, Lauterbach, Nazza, Ruhla, Seebach, Treffurt, Werra-Suhl-Tal, Wutha-Farnroda)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Erfurt
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Erfurt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.524 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 6 (Erfurt)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Erfurt (kreisfreie Stadt Erfurt)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Gera
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gera zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 1.038 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 7 (Gera)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Gera (kreisfreie Stadt Gera; aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden Bad Köstritz, Bethenhausen, Bocka, Brahmenau, Braunichswalde, Caaschwitz, Crimla, Endschütz, Gauern, Großenstein, Harth-Pöllnitz, Hilbersdorf, Hirschfeld, Hundhaupten, Kauern, Korbußen, Kraftsdorf, Lederhose, Linda b. Weida, Lindenkreuz, Münchenbernsdorf, Paitzdorf, Pölzig, Reichstädt, Ronneburg, Rückersdorf, Saara, Schwaara, Schwarzbach, Seelingstädt, Weida, Zedlitz)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Gotha
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Gotha zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 696 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 8 (Gotha)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Gotha (Landkreis Gotha)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Greiz
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Greiz zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 9 (Greiz)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Greiz (DEG0L)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Greiz (aus dem Landkreis Greiz die Gemeinden Auma-Weidatal, Berga-Wünschendorf, Greiz, Hohenleuben, Langenwetzendorf, Langenwolschendorf, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Teichwitz, Weißendorf, Zeulenroda-Triebes)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 10 (Heiligenstadt)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Eichsfeld (DEG06)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 96 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 11 (Hildburghausen)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hildburghausen (DEG0E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Hildburghausen (Landkreis Hildburghausen)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Jena
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Jena zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 372 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 12 (Jena)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Jena (kreisfreie Stadt Jena; aus dem Saale-Holzland-Kreis die Gemeinden Dornburg-Camburg, Frauenprießnitz, Golmsdorf, Großlöbichau, Hainichen, Jenalöbnitz, Lehesten, Löberschütz, Neuengönna, Schkölen, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar, Zimmern)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 210 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 13 (Meiningen)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen jedoch ohne die Gemeinden Oberhof und Zella-Mehlis)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 186 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 14 (Mühlhausen)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Nordhausen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Nordhausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 390 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 15 (Nordhausen)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen (DEG07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Nordhausen (Landkreis Nordhausen)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Pößneck zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 120 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 16 (Pößneck)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Pößneck (Saale-Orla-Kreis)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 192 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 17 (Rudolstadt)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalfeld-Rudolstadt (DEG0U)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sömmerda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 90 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 18 (Sömmerda)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sömmerda (DEG0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Sömmerda (Landkreis Sömmerda)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 150 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 19 (Sondershausen)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kyffhäuserkreis (DEG0A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Sondershausen (Kyffhäuserkreis)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Sonneberg
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Sonneberg zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 120 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 20 (Sonneberg)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sonneberg (DEG0V)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Sonneberg (Landkreis Sonneberg)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Stadtroda zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 174 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 21 (Stadtroda)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Holzland-Kreis (DEG0J)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Stadtroda (aus dem Saale-Holzland-Kreis die Gemeinden Albersdorf, Altenberga, Bad Klosterlausnitz, Bibra, Bobeck, Bremsnitz, Bucha, Bürgel, Crossen a.d. Elster, Eichenberg, Eineborn, Eisenberg, Freienorla, Geisenhain, Gneus, Gösen, Graitschen b. Bürgel, Großbockedra, Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hainspitz, Hartmannsdorf, Heideland, Hermsdorf, Hummelshain, Kahla, Karlsdorf, Kleinbockedra, Kleinebersdorf, Kleineutersdorf, Laasdorf, Lindig, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Mertendorf, Meusebach, Milda, Möckern, Mörsdorf, Nausnitz, Oberbodnitz, Orlamünde, Ottendorf, Petersberg, Poxdorf, Rattelsdorf, Rauda, Rauschwitz, Rausdorf, Reichenbach, Reinstädt, Renthendorf, Rothenstein, Ruttersdorf-Lotschen, St. Gangloff, Scheiditz, Schleifreisen, Schlöben, Schöngleina, Schöps, Seitenroda, Serba, Silbitz, Stadtroda, Sulza, Tautendorf, Tautenhain, Tissa, Trockenborn-Wolfersdorf, Tröbnitz, Unterbodnitz, Waldeck, Walpernhain, Waltersdorf, Weißbach, Weißenborn, Zöllnitz)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Suhl
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Suhl zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 162 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 22 (Suhl)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG0S)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Suhl (kreisfreie Stadt Suhl; aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Gemeinden Oberhof und Zella-Mehlis)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Speditionsdienstleistungen im Rahmen von Räumungsvollstreckungen für den Amtsgerichtsbezirk Weimar
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung über Speditionsdienste (einschließlich Räumung, Abtransport, Einlagerung und Vernichtung) im Rahmen der Räumungsvollstreckung für den Amtsgerichtsbezirk Weimar zu vergeben. Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind auftragsabhängig und werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der durchzuführenden Räumungsvollstreckungen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Höchstabnahmemenge von 288 Räumungen innerhalb von 48 Monaten (maximale Laufzeit) beschränkt.
Interne Kennung: 5400 E Verg - 13/25 - Los 23 (Weimar)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63523000 Dienstleistungen von Hafenspediteuren und anderen Spediteuren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98392000 Umzugsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Amtsgerichtsbezirk Weimar (kreisfreie Stadt Weimar; aus dem Landkreis Weimarer Land die Gemeinden Am Ettersberg, Ballstedt, Bad Berka, Blankenhain, Buchfart, Döbritschen, Ettersburg, Frankendorf, Grammetal, Großschwabhausen, Hammerstedt, Hetschburg, Hohenfelden, Kapellendorf, Klettbach, Kranichfeld, Lehnstedt, Magdala, Mellingen, Nauendorf, Neumark, Oettern, Rittersdorf, Tonndorf, Umpferstedt, Vollersroda, Wiegendorf)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Thüringer Oberlandesgericht, Zentrale Vergabestelle, Rathenaustraße 13, 07745 Jena) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Spedition Zurek GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 1 - Zurek
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 1 - Zurek
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 2 - Schumann
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 2 - Schumann
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 3 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 3 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 4 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 4 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 5 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 5 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 6 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 6 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: STARKE Möbeltransporte GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 7 - STARKE
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 7 - STARKE
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 8 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 8 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 12 - Schumann
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 12 - Schumann
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 13 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 13 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 14 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 14- GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Comfort Umzüge
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 15 - Comfort
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 15 - Comfort
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 16 - Schumann
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 16 - Schumann
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 17 - Schumann
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 17 - Schumann
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Comfort Umzüge
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 18 - Comfort
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 18 - Comfort
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Comfort Umzüge
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 19 - Comfort
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 19 - Comfort
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 21 - Schumann
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 21 - Schumann
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 22 - GEMÖ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0022
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 22 - GEMÖ
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Los 23 - Schumann
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0023
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag Los 23 - Schumann
Datum des Vertragsabschlusses: 27/04/2026
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Registrierungsnummer: 16900547-0001-98
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Telefon: 036413070
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Registrierungsnummer: 16900334
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Comfort Umzüge
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: Steuer-ID: 110/247/01486, FA Halle (Saale)
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06110
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0015, LOT-0018, LOT-0019
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: GEMÖ Möbeltransport GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 102248 (AG Jena)
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99087
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0008, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0022
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Schumann & ARENA Umzüge GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 516888 (AG Jena)
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99427
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0012, LOT-0016, LOT-0017, LOT-0021, LOT-0023
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: STARKE Möbeltransporte GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 200662 (AG Jena)
Stadt: Gera
Postleitzahl: 07548
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0007
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Spedition Zurek GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 24434 (AG Leipzig)
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c8ad16be-ddb6-482e-9e5c-3c75fce66b02 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2026 14:58:48 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 313196-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026