Deutschland – Arzneimittel – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)

254249-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Arzneimittel – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)
OJ S 72/2026 14/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)
Beschreibung: Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packungen mit Dosierungen bis 10.000 I.E.) mit einer Laufzeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die vorzeitige Beendigung dieses Open-House-Verfahrens bekannt gemacht. Aufgrund neuer Vorgaben zur Austauschbarkeit biotechnologischer Arzneimittel in öffentlichen Apotheken endet dieses Open-House-Verfahren bereits zum 31.05.2026. Alle in diesem Verfahren geschlossenen Rabattvereinbarungen werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Ein an die neuen Austauschregelungen angepasstes Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Kennung des Verfahrens: 71bcff90-8faf-4849-8c71-51a0985d1d28
Vorherige Bekanntmachung: 322308-2024
Interne Kennung: 78/2024-OH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packung mit Dosierung bis 10.000 I.E)
Beschreibung: Änderungsbekanntmachung: Mit Bekanntmachung vom 31.05.2024 (322308-2024) wurde das Open-House-Verfahren über den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin alfa (gentechnisch hergestelltes humanes Erythropoetin - Einschränkung auf Packungen mit Dosierungen bis 10.000 I.E.) mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2026 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird die vorzeitige Beendigung dieses Open-House-Verfahrens bekannt gemacht. Aufgrund neuer Vorgaben zur Austauschbarkeit biotechnologischer Arzneimittel in öffentlichen Apotheken endet dieses Open-House-Verfahren bereits zum 31.05.2026. Alle in diesem Verfahren geschlossenen Rabattvereinbarungen werden zu diesem Zeitpunkt beendet. Ein an die neuen Austauschregelungen angepasstes Open-House-Verfahren wurde bereits im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Interne Kennung: 78/2024-OH
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" mit den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.aok.de/pk/plus/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Die Teilnahmeunterlagen sind der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu übersenden. Die Angabe "postalischer Versand" in der Auftragsbekanntmachung ist allein technischen Gründen geschuldet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/05/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 999 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Vergabekammern des Bundes

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10ab8be5-dcb1-4c80-b8af-660b6b5e2646 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/04/2026 11:53:24 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 254249-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/04/2026