Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis

250412-2026 - Ergebnis
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis
OJ S 71/2026 13/04/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Zella-Mehlis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis
Beschreibung: Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Zella-Mehlis
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d460501002
Interne Kennung: D460501002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung: - Gesenkschmiede; - Kindernest Rodebach; - Mehrzweckgebäude Alte Straße; - Waldfriedhof Kühlhaus und - Waldfriedhof.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 60016-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
Beschreibung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung: - Bürgerhaus; - Kinder- und Jugendfreizeittreff; - Kindertagesstätte Ruppbergspatzen und - Touristinformation.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 60016-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
Beschreibung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung: - Beschussanstalt; - Feuerwehr; - Rathaus und - Rathaus Außenstelle.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 60016-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
Beschreibung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung: - Baubetriebshof und - Mehrzweckhalle "Schöne Aussicht".
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 60016-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
Beschreibung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung: - Freibad "Einsiedel".
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 60016-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit Frau Teubert unter der Nummer (+49) (03682) 852-142 oder der E-Mail teubert@zella-mehlis.de.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 50)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: . jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 30)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit (Gewichtung 20)
Beschreibung: Angaben Qualitätssicherungsmaßnahmen und soziale Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: LOT-0001: Los 1 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOT-0001: Los 1 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: LOT-0002: Los 2 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOT-0002: Los 2 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Putzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Angebot:
Kennung des Angebots: LOT-0003: Los 3 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOT-0003: Los 3 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Tatortreinigung Lotze
Angebot:
Kennung des Angebots: LOT-0004: Los 4 Unterhaltsreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOT-0004: Los 4 Unterhaltsreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 30/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Zella-Mehlis
Registrierungsnummer: t: 036828520
Abteilung: FD Gebäudemanagement
Postanschrift: Rathausstraße 4
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
Telefon: 03682 852-142
Internetadresse: https://www.zella-mehlis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: t: 03 61573321276
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: t: 03753536070
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08060
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Putzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: t: 0368369360
Stadt: Schmalkalden
Postleitzahl: 98574
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Tatortreinigung Lotze
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: t: 015233624953
Stadt: Zella-Mehlis
Postleitzahl: 98544
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen (DEG0Q)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 352a0993-c6a4-4c76-ad8b-db375f2edab4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/04/2026 10:51:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 250412-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 71/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/04/2026