Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau

188680-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im juristischen Bereich – Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau
OJ S 54/2026 18/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau
Beschreibung: Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau". Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 697eba6b-385f-4400-b320-7fd61b4132ab
Interne Kennung: 2026_94
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYTQ126DCQ# Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Auf der ersten Stufe dieses zweistufigen Verfahrens ist ein Teilnahmeantrag mit allen geforderten Unterlagen abzugeben. Angebote sind erst nach separater Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen (zweite Stufe des Verfahrens). Referenzenangaben sind wie folgt konkretisiert: Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zu Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt. Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zu Konkretisierte Referenz in der Gestaltung von mindestens 1 Forward Deal in einem separatem Dokument Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 1 Referenz über die Durchführung der Aushandlung von sog. "Forward Deals", bei denen im Unterschied zu einem Bau-trägervertrag das Grundstück mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate auf den AN übergeht, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundstück aber bis zur Abnahme des Bauwerks beim Bieter verbleiben, nachweisen. Die Kontaktdaten des Referenzgebers sind mit anzugeben. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Die Referenz muss mit einem, vom Bieter zu erstellenden Dokument, in Schriftform eingereicht werden. Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau
Beschreibung: Das CISPA beabsichtigt die Vergabe der Dienstleistung "Baubegleitende Rechtsberatung zum CISPA-Neubau". Die genaue Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2026_94
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 51 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungsjahr (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Mio. Euro für jeden Einzelfall und einer Maximalhaftung in Höhe von 40 Mio. Euro je Versicherungs-jahr beizufügen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Eigenerklärung zur Eignung muss sich der Bewerber zu Umsatzanga-ben und Ausschlusstatbeständen (§§ 123, 124 GWB) erklären Alternativ kann er seinem Angebot die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (al-ternativ) vollständig ausgefüllt beifügen. Die Eigenerklärung zur Eignung / EEE wird den Bewerbern / Bietern separat über das Bietertool zur Verfügung gestellt und muss vollständig ausgefüllt (Referenzen jedoch in einem separaten Dokument) mit dem Angebot übermittelt werden. Alternativ zum Formular "Eigenerklärung zur Eignung" kann der Bieter seinem Teilnahmeantrag / Angebot auch die vollständig ausgefüllte Einheitliche Europäi-sche Eigenerklärung (EEE) beifügen.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Sofern der Bieter / Bewerber eine Bewerber- / Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag / Angebot zwingend die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig ausgefüllt, beizufügen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für 3 Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von mind. 1 Großschadensprozess mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument mindestens 1 Referenz über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebende Referenz wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt. Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Konkretisierte Referenz in der Gestaltung von mindestens 1 Forward Deal in einem separatem Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 1 Referenz über die Durchführung der Aushandlung von sog. "Forward Deals", bei denen im Unterschied zu einem Bau-trägervertrag das Grundstück mit Zahlung der ersten Kaufpreisrate auf den AN übergeht, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Grundstück aber bis zur Abnahme des Bauwerks beim Bieter verbleiben, nachweisen. Die Kontaktdaten des Referenzgebers sind mit anzugeben. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Die Referenz muss mit einem, vom Bieter zu erstellenden Dokument, in Schriftform eingereicht werden. Die Referenz muss nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lebenslauf von mind. 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälte (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 2 zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwälten einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Mindestanforderungen: - Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung der Partner muss jeweils mindestens 10 Jahre betragen. - Nachweis der Expertise durch einen Fachanwalt im Bau und Architektenrecht mindestens eines Partners - Nachweis über eine wissenschaftlichen Tätigkeit z.B. abgeschlossene Promotion und eine Honorarprofessur mindestens eines Partners Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von mindestens 3 Rechtsanwälten einzureichen, die nicht zum Partner der Kanzlei ernannt sind und aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht Der Auftraggeber schätzt den stetigen Personalbedarf auf Seiten des Auftragnehmers auf mindestens 3 Rechtsanwälte, davon 2 Partner ("Beratungsteam"). Es kann erforderlich werden, dass vorübergehend auch ein erhöhter Personalaufwand von mindestens 5 Rechtsanwälten, davon 2 Partner, besteht. Entsprechend sind die Lebensläufe von mind. 3 Rechtsanwälten, die nicht Partner der Kanzlei sind, einzureichen. Mindestanforderungen: - Die einschlägige Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung muss jeweils mindestens 5 Jahre betragen Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen über baubegleitende mit 40 % Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 % Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 % Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung mit 30 % Zu Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument: Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte 15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte 10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte 5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadenspro-zessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 % Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 % Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung mit 30 % Zu Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte 3 Referenzen - 5 Punkte 2 Referenz - 3 Punkte Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber - Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung in einem separaten Dokument (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 40 % Konkretisierte Referenz in der Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument mit 30 % Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung mit 30 % Zu Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Zur Bewertung der Berufserfahrung: Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punkte 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte 15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte 10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte 5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadenspro-zessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte 3 Referenzen - 5 Punkte 2 Referenz - 3 Punkte Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung - Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Zur Bewertung der Berufserfahrung: Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punkte 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konkretisierte Referenzen über baubegleitende Rechtsberatung für Großprojekte mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 350 Mio. Euro in einem separaten Dokument
Beschreibung: Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um Aufträge zur baubegleitenden Rechtsberatung mit Schwerpunkt im öffentlichen und privaten Baurecht sowie in flankieren-den Rechtsgebieten wie z.B. den Rechtsgebieten Arbeits(schutz)- und Sozialversicherungsrecht oder Steuerrecht für Großprojekte mit einem Bauvolumen von mindestens 350 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten An-gaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhalts-punkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 20 Referenzen - 10 Punkte 15 bis 20 Referenzen - 8 Punkte 10 bis 14 Referenzen - 5 Punkte 5 bis 9 Referenzen - 3 Punkte Weniger als 5 Referenzen - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konkretisierte Referenzen in der Vorbereitung und Führung von Großschadenspro-zessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro in einem separaten Dokument
Beschreibung: Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber / Bieter müssen in einem separaten Dokument Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen und ihrem Teilnahmeantrag hinzufügen. Als Referenzen werden auch laufende Mandatierungen anerkannt. Unter Bezugnahme auf die anzugebenden Referenzen wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen gewertet werden, sofern es sich um die Vorbereitung und Führung von Großschadensprozessen mit einem Volumen von mindestens 300 Mio. Euro handelt. Die Referenzen müssen nicht aus den letzten 3 Jahren stammen. Gleichzeitig sind Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Referenzgebers anzugeben. Der Bewerber erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. Der Auftragnehmer weist vorsorglich daraufhin, dass er die Kontaktdaten der Referenzgeber vertraulich gem. den Anforderungen der VgV, des GWB und der DSGVO behandelt. Kontaktdaten der Referenzgeber sind zwingend anzugeben, ansonsten kann die Referenz nicht gewertet werden. Zur Bewertung der Referenzprojekte: Mehr als 5 Referenzen - 10 Punkte 4 bis 5 Referenzen - 8 Punkte 3 Referenzen - 5 Punkte 2 Referenz - 3 Punkte Weniger als 2 Referenzen - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt in der baubegleitenden Rechtsberatung
Beschreibung: Wertung der Teilnahmeanträge; Begrenzung der Anzahl der Bewerber Erfüllen mehr Bewerber die Eignungsanforderungen als am Vergabeverfahren beteiligt werden (der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Mindestanzahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, gemäß § 51 Abs. 2 VgV insoweit fünf Bewerber), hat der Auftraggeber eine Auswahl zu treffen, bei der wiederum die Eignung der Bewerber zu beurteilen ist. Es werden diejenigen (fünf) Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu verge-benden Leistungen vertragskonform auszuführen. Diese Wertung erfolgt auf der Grundlage nachfolgender, auch in der Auftragsbekanntmachung veröffentlichter Matrix. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Lebenslauf von einem zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt einzureichen, aus dem die Berufserfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung zweifelsfrei hervorgeht. Der Auftragnehmer hat sicherstellen, dass das gemäß des Teilnahmeantrages des Auftragnehmers für den Auftrag eingesetzte Personal auch tatsächlich, unmittelbar und verantwortlich mit der Auftragsausführung betraut wird und zum Einsatz kommt. Diese Mitarbeiter dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nach Evaluation der nötigen Organisation, Qualifikation und Erfahrung gemäß der Ausschreibungskriterien durch Ersatzpersonal ersetzt werden. Der Personalwechsel darf in keinem Fall dazu führen, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Zur Bewertung der Berufserfahrung: Für die Bewertung der Berufserfahrung zur Bildung der Rangfolge wird nur der Lebenslauf eines zum Partner der Kanzlei ernannten Rechtsanwalt bewertet. Es wird der Lebenslauf mit der größten Berufserfahrung gewertet. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung - 10 Punkte 25 bis 30 Jahre Berufserfahrung - 8 Punkte 20 bis 24 Jahre Berufserfahrung - 5 Punk-te 11 bis 19 Jahre Berufserfahrung - 3 Punkte Weniger als 11 Jahre Berufserfahrung - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYTQ126DCQ/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf die Regelungen der VgV und des GWB zu Nachforderungen verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Teilnahmeantrag sowie die Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Leistungsbeschreibung, VOL/B und Besondere Vertragsbedingungen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838804
Internetadresse: https://cispa.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838804
Internetadresse: https://cispa.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.vergabekammer.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0d196331-3153-4eb6-bd53-bc46832f0742 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/03/2026 08:41:51 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 188680-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 54/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/03/2026