1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür soll ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden.
Kennung des Verfahrens: 83bf31a5-2394-43ea-835a-4ce248bea715
Interne Kennung: 33/2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121100 Dienstleistungen von praktischen Ärzten, 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten, 72268000 Bereitstellung von Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen und ggfs. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMCZR# 1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) unter der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zur Verfügung. Ferner werden auf der Vergabeplattform die für die zweite Stufe des Verfahrens (sog. Angebotsphase) vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand in der Kategorie "Sonstiges" rein informativ zur Verfügung gestellt, welche durch die Auftraggeberin noch angepasst werden können. 2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen. 3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Personen für die Anforderung eines Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG einzureichen (Anlage 9 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb). 4) Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 11 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Teilnahmeunterlagen benannten Erklärungen (Anlagen 10-1 bis 10-3 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen. 6) Die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt anhand der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb). Folgende Kriterien sind vorgesehen: 1. Referenzprojekte (maximal 60 Punkte) 2. Für den Auftrag vorgesehener Projektleiter (maximal 20 Punkte) 3. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar (maximal 10 Punkte). Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die einzelnen Unterkriterien und die für das jeweilige Unterkriterium vorgesehene maximale Punktzahl sowie Gewichtung mit Erläuterungen zur Bewertung, sind der Anlage 1 der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Teilnahmeanträge, die in der Summe aller Kriterien nicht wenigstens 40 Punkte erreichen, werden ausgeschlossen. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 11.09.2026.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür soll ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.
Interne Kennung: 33/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85121100 Dienstleistungen von praktischen Ärzten, 85121200 Dienstleistungen von Fachärzten, 72268000 Bereitstellung von Software, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen und ggfs. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 3 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur Vertragspartnereigenschaft gemäß § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V (Anlage 12 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet nach Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Umsatz von mindestens 2 Mio. EUR nachweisen können. Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen und es wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt. - Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind (hier: "Organisation und Umsetzung von ambulanter ärztlicher Versorgung per Videosprechstunde") in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Jahresabschlüsse vorliegen, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der Teilnahmebedingungen). Hinweis: Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: detaillierte Darstellung von Aufträgen (Referenzprojekte) innerhalb der letzten drei Jahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Angabe: - des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der detaillierten Beschreibung der Leistung mit Angaben zu den erbrachten Tätigkeiten (einschließlich der Angabe der Anzahl der eingebundenen Vertragsärzte sowie der Facharztgruppen, möglichst mit Angabe der Anzahl der Vertragsärzte je Gruppe), - der Angabe der Vertragsgrundlage (Vertrag nach § 140a SGB V), - der Anzahl der ärztlichen Videosprechstunden bzw. (bei einer Laufzeit länger als 12 Monate) die durchschnittliche Anzahl der ärztlichen Videosprechstunden pro Vertragsjahr sowie - des Leistungszeitraums unter Verwendung von Anlage 5 der Teilnahmebedingungen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Dabei betrachtet die Auftraggeberin das jeweilige Referenzprojekt nur dann in seinem Umfang als vergleichbar, wenn dieses ein Volumen bzw. durchschnittliches Volumen pro Vertragsjahr von mindestens 1.000 ärztlichen Videosprechstunden umfasst. Es sollen höchstens 5 Referenzprojekte eingereicht werden. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche durch mindestens zwei Referenzprojekte Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung von ambulanter ärztlicher Versorgung per Videosprechstunde einschließlich digitaler Terminvereinbarung und Einbindung zur kassenärztlichen Versorgung zugelassener Leistungserbringer nachweisen können und jeweils über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten ausgeführt worden sind und das Mindestvolumen umfassen. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss von einem Auftraggeber aus dem Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenkassen stammen und einen Vertrag nach § 140a SGB V zum Gegenstand haben. Hinweis: Anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Teilnahmebedingungen) genannten Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Es werden nur die Teilnahmeanträge der Bewerber berücksichtigt, welche die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur Anzahl der (festangestellten) Mitarbeiter gesamt und für die Mitarbeitertypen Projektleiter (deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), Entwickler sowie UX/UI-Designer (jeweils deutsche oder englische Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)), gegliedert nach festangestellten sowie freien Mitarbeitern, und Eigenerklärung zur Anzahl der vertraglich gebundenen Vertragsärzte gesamt und der jeweiligen Facharztgruppe unter Verwendung der Anlage 6 der Teilnahmebedingungen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Darstellung der beruflichen Befähigung (Berufsabschluss und Qualifikation), des beruflichen Werdegangs und der Erfahrungen (einschließlich Referenzen) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters (einschließlich der Darstellung der mehrjährigen, mindestens 2-jährigen Projekterfahrung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Anwendungen und der Angabe des Sprachniveaus - deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe C1 (GER)) unter Verwendung der Anlage 7 der Teilnahmebedingungen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Angabe, ob der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, soweit diese/-r die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt bzw. betreiben, über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar verfügt bzw. verfügen (keine Mindestanforderung) unter Verwendung der Anlage 8 der Teilnahmebedingungen. Ein entsprechender Nachweis ist per Scan einzureichen. Hinweis: Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV ist nur dann möglich, wenn das eignungsverleihende Unternehmen im Falle der Zuschlagserteilung diese Leistung erbringt (d.h. die technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde betreibt).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase sowie aus dem Kriterienkatalog (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase). Dem Kriterienkatalog sind die einzelnen Bewertungskriterien sowie Unterkriterien und für das jeweilige Kriterium die maximale Punktzahl und Gewichtung mit entsprechenden Erläuterungen zur Bewertung zu entnehmen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten, insbesondere auch hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen, wird auf Punkt II.9.1 und Punkt III.1. der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase und den Kriterienkatalog (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus Punkt III.2. der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/03/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer gehört zu den in § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V genannten Vertragspartnern und übernimmt insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V. Der Videodienstanbieter muss bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gelistet sein. Näheres in Bezug auf die Anforderungen an die technische Gesamtlösung ergibt sich aus Pkt. 4.4.1 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase). Die Abrechnung der Leistungen aus dieser besonderen Versorgung erfolgt per Datenträgeraustausch (DTA) entsprechend § 295 Abs. 1b SGB V. Bzgl. weiterer Einzelheiten wird insbesondere auf Pkt. 4.8 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) und den Anhang 3 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle
Telefon: +49 80010590-80066
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46f1c5f2-045a-491c-bd08-9d49be815186 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/02/2026 14:03:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 142345-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 42/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/03/2026