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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer des Saarlandes
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Switches und Access Points
Beschreibung: Lieferung von Switches und Access Points
Kennung des Verfahrens: 5ccf4f28-b7ef-4732-bf63-438e35d81292
Interne Kennung: HWKS-2025-0008
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Switches
Beschreibung: Netzwerkkomponenten
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Gesamtpreises gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB zulässig. Er ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Saarlandes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Access Points
Beschreibung: Netzwerkkomponenten
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Gesamtpreises gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB zulässig. Er ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Saarlandes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Transceiver Cisco
Beschreibung: Netzwerkkomponenten
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Gesamtpreises gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB zulässig. Er ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Saarlandes
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Optional: Montage Switches
Beschreibung: Montageleistungen für Netzwerkkomponenten
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Gesamtpreises gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB zulässig. Er ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Saarlandes
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Optional: Montage Access Points
Beschreibung: Montage für Netzwerkkomponenten
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Gesamtpreises gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB zulässig. Er ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Saarlandes
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Optional: Kabel
Beschreibung: Zubehör für Netzwerkkomponenten
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32424000 Netzwerkinfrastruktur
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Gesamtpreises gemäß Preisblatt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 GWB zulässig. Er ist unzulässig, soweit der Antragsteller einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Saarlandes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer des Saarlandes
Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Hohenzollernstr. 47-49
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 6815809134
Fax: +49 6815809222134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie , Geschäftsstelle Vergabekammern
Registrierungsnummer: VK-SL
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes
Registrierungsnummer: VK-SL
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cd3d4e6e-d3a6-4afa-ace6-5f46c9fece81 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/01/2026 13:10:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 70435-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 21/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/01/2026